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Wand an Garage für Sichtschutz

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  •  Diddy
10.4.2016 1
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Hallo Forum.

Wir haben ein EFH mit Garage aufgestellt. Die Garage ist ca 1,25 m vom Nachbargrundstück entfernt und 3 Meter hoch (Flachdach).

Unser Nachbar ist "schwierig" und da es andauernd Meckereien etc gibt, überlegen wir, eine Wand, ausgehend von der Garagenaussenwand entlang der Straße zu errichten. Dies soll ein Sichtschutz sein.

Nun folgende Frage:

Um einen sinnhaften Sichtschutz zu erhalten, müsste die Wand ca gut 10 Meter lang sein und sollte mM ca 2,75 hoch sein. (Garage ist 3m hoch und erfüllt die Schattenberechnung, deswegen hoffe ich dass eine 2,75m hohe Wand erlaubt wird)

Gibt es hier eine allgemeine Bauordnung oder ist dies von Bundesland zu Bundesland (Kärnten) und Gemeinde zu Gemeinde verschieden?

Gemeinde würde ich nach dieser Abfrage hier anfragen. Ich hoffe hier auf Tipps bzw Ratschläge, um eventuell Argumente etc zu haben.

Ich füge einen grundriss an um die Situation zu veranschaulichen. Die gewünschte Wand ist rot eingezeichnet.

Ich freu mich auf Beiträge und bedanke mich vorab für Eure Hilfe,

LG

Diddy

  •  Diddy
10.4.2016  (#1)

2016/20160410115825.JPG

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