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[W] fertigstellungsanzeige [W]

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  •  Stefan1230
  •  [W]
  •  [Wien]
3.1.2022 1
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Hallo liebe Community. 

Kennt sich wer von euch auch bez. Fertigstellungsanzeige für Wien. Habe nach 70b eingereicht. Bis dato leider immer noch keinen zahlschein von der baupolizei erhalten. Habe aber trotzdem schon begonnen. Einen schriftlichen Baubescheid/Baubewilligung gibt es ja bei meiner Einreichung nicht.

Weiß jemand von euch was alles bei der Fertigstellungsanzeige beigelegt werden muss?

Habe das onlineDokument bereits gefunden nur da sind einige Punkte dabei wo ich nicht weiß ob es bei meiner Einreichung dann auch bei der Fertigstellungsanzeige beilegen soll/muss.

Wäre super wenn wer von euch diesbezüglich schon Erfahrung gemacht hat. 

Und eine andere Frage hätte ich auch noch. Ich habe gekuppelt gebaut. Der eine Nachbar (gekuppelt gebauter)  ist mein Bruder. Zur anderen Grundstücksgrenze habe ich eine Garage gebaut. Damals so eingereicht. Seitens Baupolizei keine Versagung gekommen. Schätze Mal ich habe die Garage rechtmäßig direkt an die Grundstücksgrenze gebaut da ja seitens der Baubehörde kein Einwand gekommen ist. Frage nur nach weil mein Nachbar meinte das ist nicht zulässig. 

Danke für eure Hilfe....

Lg 

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3.1.2022  (#1)

zitat..
Stefan1230 schrieb: Habe aber trotzdem schon begonnen.

Baubeginn wurde aber eh offiziel gemeldet hoffe ich?

zitat..
Stefan1230 schrieb: Einen schriftlichen Baubescheid/Baubewilligung gibt es ja bei meiner Einreichung nicht.

Ein Gespräch mit der MA37 über dein Bauvorhaben gab es bevor du eingereicht hast (bei 70b trägst du das volle Risiko)?

zitat..
Stefan1230 schrieb: Weiß jemand von euch was alles bei der Fertigstellungsanzeige beigelegt werden muss?

Das kann dir am besten der zusständige Sachbearbeiter der MA37 beantworten was bei deinem Bauvorhaben beigelegt werden muss, bzw. kannst du wenn du 1 und 1 zusammenzählst vielleicht auch selbst beurteilen welche Punkte auf dein Bauvorhaben zutreffen.

zitat..
Stefan1230 schrieb: Ich habe gekuppelt gebaut. Der eine Nachbar (gekuppelt gebauter)  ist mein Bruder.

Ja in Wien ist eine gekuppelte Bauweise des Hauptgebäudes möglich wenn es der Bebauungsplan zulässt mit Zustimmung des an dieser Seite angrenzenden Nachbarn (hier jedoch unbedingt beachten, dass die Abstandsfläche nicht überschritten wird, vergessen manche und wird bei tieferen Gebäuden manchmal knapp!)

zitat..
Stefan1230 schrieb: Zur anderen Grundstücksgrenze habe ich eine Garage gebaut.

Ja in Wien ist im verbleibenden Bauwich - bis zu einer gewissen Größe - eine Garage zulässig, welche nach Handhabung der MA37 auch nicht der Abstandsfläche zugerechnet wird.  

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