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[W] ETW von Bauträger gekauft - Mangel beim Parkett vor / bei Abnahme

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  •  benkon
17.4. - 22.8.2023
18 Antworten | 7 Autoren 18
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Liebes Forum,

ich habe 2021 eine in Bau befindliche Wohnung bei einem Bauträger gekauft und stehe kurz vor der Schlüsselübergabe. Die Wohnung wird schlüsselfertig übergeben. Da mir das Standard-Parkett nicht besonders zugesagt hat, habe ich als Sonderwunsch einen anderen Parkett-Boden beauftragt. Während die BAB im zugrundeliegenden Fall grundsätzlich nur Spezifikationen nennt, sind in den Sonderwünschen die genauen Hersteller und Modelle genannt. 

Jetzt folgende Situation, schon vor Übergabe (durch den Bauträger bekannt geamcht):
Ich wurde informiert, dass aus Beschaffunsgründen das Parkett nicht mit 3,6 mm sondern nur 2,7 mm Nutzschicht ausgeführt werden konnte. Es handelt sich um We*t*er und die dürften wohl die Nutzschichten seit Anfang der Bauzeit reduziert haben. Auf genau Nachfrage wurde mir jetzt folgender Boden verlegt: Diele 1400 Eiche ruhig.
Laut Sonderwunschvertrag hätte aber folgender verlegt werden sollen: WP 4140 Eiche ruhig.
Optisch gibt es laut Bauträger keinen Unterschied, Dimension der Dielen und Finish sind gleich. Die Nutzschicht ist aber eben weniger. 
Soweit ich sehe hat We*t*er den ursprünglich vorgesehen Boden aus dem Sortiment genommen. 

0,9 mm weniger Nutzschicht bedeuten doch mindestens einmal weniger schleifen, also eine klare Einschränkung in Punkto Funktionalität. Sehe ich schon als Mangel. Und der Bauträger hat schon gemeint, der Punkt wird in das Mangeprotokoll aufgenommen. 
Da ein Austausch auf den vertraglich festgelegten Boden zum einen nicht mehr möglich sein dürfte, zum anderen aber auch massive Verzögerungen beim Umzug zur Folge hätte, bin ich mir nicht sicher, ob es Sinn macht auf eine Mangelbehebung zu bestehen. Lieber wäre mir ein Schadenersatz. 

Was mich ärgert ist, dass mir noch vor wenigen Monaten bestätigt wurde, dass der Boden mit 3,6 mm Nutzschicht ausgeführt werden würde (also eine Info kam, das die Standard-Variante mit abgespecketer Nutzschicht kommt). 

Was kann ich in dieser Situation am besten tun? Gebt ihr mir Recht, dass es sich um einen Mangel handelt? Wie wird in diesem Fall der Schadenersatz bemessen? Könnte der Bauträger auf Austausch bestehen? Das wäre mir doch nicht zumutbar, weil der Umzug sich dadurch doch bestimmt massiv verzögern würde?

Bin auf eure Kommentare, Erfahrungen, und Meinungen gespannt.

Vielen Dank schon einmal im Vorraus.

Liebe Grüße,
Benjamin

  •  benkon
17.4.2023  (#1)
p.s. Links zu den Böden habe ich zwar, wurden aber zur Veröffentlichung des Beitrags nicht freigegeben.

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  •  alv123
18.4.2023  (#2)
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen Mangel, da etwas anderes geliefert wurde als bestellt. Der formelle Weg ist Mängelrüge, Fristsetzung, Reparatur, Austausch oder im extremsten Fall Rückabwicklung vom Kaufvertrag. Prinzipiell hast du keinen Anspruch auf finanziellen Ersatz, der Bauträger kann auf Austausch bestehen. Da es sich meiner Meinung nach um einen schweren Mangel handelt, der den ordentlichen Gebrauch der Wohnung erheblich beeinträchigt (ohne Boden kannst du schwer eine Wohnung bewohnen, bzw. die Ersatzarbeiten zum Austausch eines Bodens einer bewohnten Wohnung stelle ich mir schwierig vor), kannst du die Übergabe und eventuelle Restzahlungen verweigern.  Den Verzugsschaden schuldet dir dann der BT.

Ich denke je nachdem wie aufwändig es für den Bauträger ist, wechselt er noch schnell den Boden und zahlt dir für den Verzugsschaden, oder ihr einigt euch auf einen Preisnachlass im Sinne der Wertminderung. Beziffern kann man ja die Wertminderung sehr leicht indem man die Parkettarten einfach gegenrechnet (was wäre der eine Wert gewesen, was der andere).

Schaltet der BT auf stur solltest du dich auf jeden fall vom Anwalt beraten lassen. Im schlimmsten Fall kann der BT von dir Schadenersatz für die verweigerte Übernahme verlangen. (Wir kennen ja nicht alle Details.)

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  •  benkon
18.4.2023  (#3)
Danke schon mal für deine Einschätzug!

Eskalieren möchte ich es eigentlich nicht, und auch nicht den Umzug verzögern.
Deshhalb wäre Schadenersatz eleganter. Wohl auch für den BT einfacher. 

Die Differenz wird sich nur nicht einfach berechnen lassen, da der ursprünglich vorhergesehene Boden nicht mehr produziert wird. So wie ich das sehe velangt Weitzer jetzt für den Nachfolger mit der niedrigeren Schichtdicke in etwa das gleiche wie vorher für den mit 3,6 mm. Ist das der richtige Vergleich? Sollte man nicht mit einem Parkett mit den gleichen Spezifikationen heute vergleichen?

3% des Kaufpreises werden ohnedies noch für 3 Jahre zurückgehalten, eben wegen etwaigen Mängeln. 

Ich habe auf jeden Fall mal einen Anwalt informiert und bin auf seine Rechstmeinung gespannt.



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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
18.4.2023  (#4)
Ist er geölt oder lackiert?
Bei einem geölten gebürsteten Boden wirst du fix NIE schleifen, weil dann müsste man den kompletten Boden wieder bürsten was Wahnsinn wäre im eingebauten Zustand.

Ich hab auch gerade einen Weitzer gekauft, Aufpreis von 2.7 auf 3.6mm waren glaub ich 5€/m². Bei uns waren es große Dielen (2240x192mm oder so), bei kleineren Formaten wird der Preisunterschied vielleicht noch geringer sein.
Also reden wir hier von einem "Schaden" von ein paar Hundert Euro.

Da muss man sich echt überlegen was einem die eigene Energie wert ist... Der Boden mit 2.7mm ist sicherlich langlebig im normalen Privatgebrauch.

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  •  benkon
18.4.2023  (#5)
Danke für den Kommentar.
Soweit ich weiß ist das Parkett geölt - ich denke also auch nicht, dass man da oft rangehen wird zum Schleifen.
Ich möchte eben deshalb auch nicht eskalieren. Aber nichts desto trotz ist die Ausführung nicht dem Vertrag entsprechend - die Qualität ist etwas minderwertiger. 
Den speziellen Boden gibt es nur noch mit 2,7 - der direkte Vergleich fällt somit aus. 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
18.4.2023  (#6)
Ihr werdet euch sicher auf einen Rabatt oder irgendwas einigen. Wenn es den vereinbarten Boden nicht mehr gibt, hätte er ihn dir ja auch nicht liefern/einbauen können.

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  •  benkon
18.4.2023  (#7)
Ich denke auch.

Mich ärgert nur, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden und erst wenige Tage vor Schlüsselübergabe davon zu erfahren. Sollte vorab informiert werden und im Fall von Sonderwunsch die Möglichkeit von Alternativen gegeben sein.

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  •  MiMo2402
  •   Bronze-Award
18.4.2023  (#8)
Aufregen nützt da wenig und mit Kanonen auf Spatzen zu schießen noch weniger, denn wie Du selbst schreibst ...

zitat..
benkon schrieb: Optisch gibt es laut Bauträger keinen Unterschied, Dimension der Dielen und Finish sind gleich. Die Nutzschicht ist aber eben weniger. 
Soweit ich sehe hat We*t*er den ursprünglich vorgesehen Boden aus dem Sortiment genommen. 

... dürfte der Unterschied schwer ersichtlich sein.
Wenn abschleifen nicht zu Deinen Hobbies zählt, wirst auch den Unterschied in der Nutzschichtdicke vermutlich nie merken.
Wird wohl auf einen Rabatt in Höhe der Preisdifferenz rauslaufen...

Und wenn das der gröbste Mangel ist ... freu Dich!


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  •  lepl1
18.4.2023  (#9)
Wenn du keine anderen Sorgen beim Hauskauf hast, gratuliere ich dir, du bist der Glückspilz der Woche !!!!

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
18.4.2023  (#10)
Wohl eher ein Klassischer Fall von Wertminderung.
Es wurde nicht geliefert was vereinbart wurde.
Also hol dir ein paar Hunderter zurück und das wars.  

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  •  benkon
19.4.2023  (#11)
Also mal schauen.
Das ist mal der erste Mangel, vor der Übergabe. Ich hoffe natürlich, dass es dabei bleibt, aber mehr werde ich bei / nach der Übergabe wissen ;)

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  •  benkon
4.8.2023  (#12)
Halll nochmal, 
hat jeamnd von euch Erfahrung mit dem Thema als Mangel - insbesondere was als Grundlage zur Berechnung einer Ausgleichszahlung herangezigen werden kann? Wie kann man so einen Mangel in Geld bewerten?
Wäre über Erfahrungen und Ideen dankbar.

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  •  benkon
17.8.2023  (#13)
Hallo zusammen,
hat niemand eine Idee dazu?
Danke

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
17.8.2023  (#14)
Ich hab dir schon einmal geschrieben, die Differenz zwischen 3,6 und 2.7mm Nutzschicht wären bei uns 5€/m² gewesen.
Das kannst heranziehen, mehr wird dabei sicherlich nicht rausschauen.

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  •  benkon
17.8.2023  (#15)
Danke für die Rückmeldung.
Das heitß du meinst, die reine Kostendifferenz ist als einziges als Grundalge heranzuzuziehen? 5 EUR / m2 wäre doch enttäuschend für mich - und refelkiert meienr Meinung nach nicht die niedrigere Qaulität.
Und btw btw [by the way, übrigens]: die Brandschutzklasse des verbauten Bodens ist auch schlechter als beim beauftragten.



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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
17.8.2023  (#16)
Du kannst es ja versuchen, aber was sollst sonst heranziehen?

Ich tät die paar Hundert Euro nehmen, die Sache abhaken und mich aufs einziehen freuen.

Und ich hoffe du hast keine Kinder, sonst wirst deines Lebens eh nicht mehr froh wie die den Neubau in kürzester Zeit zurichten... da sind die 0.9mm Holz dann dein geringstens Problem 😆
Wir könnten nach 3 Monaten im Grunde genommen schon wieder ausmalen 😆

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  •  benkon
17.8.2023  (#17)
Mir fehlt leider auch die Phantasie. Nur finde ich 5 EUR / m2 wirklich lächerlich wenig. 
Hätte ich entscheiden können wäre mir die massivere Nutzschicht auf jeden Fall mehr als das wert gewesen.

Und ja du hast wohl recht. Bald kommt das zweite Kind. Da wird alles bald ohnedies nicht mehr wie neu aussehen :) 

Vom Boden bin ich aber grundsätzlich enttäuscht. Mir ist leider schon mal eine sehr kleine Schüssel aus Keramik runtergefallen und das hat gleich ordentlich Druckstellen hinterlassen. 
Hätte mir von Weitzer eine bessere Qualität erwartet. Habe bisher noch keine so sensiblen Boden erlebt. 

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  •  herbiw
  •   Bronze-Award
22.8.2023  (#18)
Naja... es geht um Entschädigung, der Schaden der entstanden ist, kann mit der Preisdifferenz ziemlich genau beziffert werden. Schmeiß noch mit Glück 500 drauf für den "seeleischen Schaden" weil du nicht gefragt wurdest, aber sonst?

 Du hast ein Produkt welches laut Aussage in Bezug auf Optik, Dimension, und Finish gleich sind. Wie du selber schreibst hat der Anbeiter das Produkt aus dem Programm genommen - d.h. die Baufirma hat nicht einfach was anderes genommen. Somit musste es einen Unterschied zum bestellten geben, entweder "nur" die Nutzschicht, oder die anderen Parameter bei einem anderen Modell mit der dickeren Nutzschicht. 

Du wurdest nicht gefragt... Das ärgert dich - zurecht! Aber mehr ist da nicht.
Wofür willst du Schaden und woran festmachen? 

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