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Vorzeitige Kredittilgung

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  •  Housedog
  •   Silber-Award
20.2. - 21.2.2023
16 Antworten | 3 Autoren 16
16
Hallo, meine Frau und ich haben sich entschieden unseren variablen Kredit heuer zu tilgen.

Wir haben das der Bank mitgeteilt und per 05.01 ein Schreiben für eine pönalefreie Tilgung des offenen Restbetrags von knapp 46k bekommen. Kündigungsfrist 6 Monate.

Ich habe jetzt im Jänner bereits 35k einbezahlt. Die restlichen 11k wollten wir dann bis zum Kündigungstermin einzahlen.

Heute habe ich ein Gespräch mit meinem Bankberater geführt der meinte plötzlich das ich für alles über 10k das ich im Jänner Sondergetilgt habe 1 % Pönale zahlen sollte, seine Begründung sind steigende Zinsen???

In meinem Kreditvertrag ist KEINE 10k Sondertilgungsgrenze (meines Wissens gibt es bei einem variablen Kredit sowas auch nicht). 

Mich würden die 350 Euro nicht umbringen, hier geht es mir rein um das Prinzip. Kennt sich jemand von Euch mit dem Thema aus?

Die betroffene Bank ist die Oberbank. Die Kredit wurde 2015 auf 25 Jahre abgeschlossen. Tatsächliche Laufzeit währe also 8 Jahre ...

Danke!

lg

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#1)
Mit Einhaltung der Kündigungsfrist gibt es zumindest bis dato keine rechtliche Handhabe zur Berechnung einer Pönalzahlung.
Per heute steht in der Gesetzesverordnung folgender Punkt:

Abschnitt „9. Vorzeitige Rückzahlung“
  • (1) Der Kreditgeber nennt die etwaigen Bedingungen für eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits.

  • (2) In der Rubrik Ablöseentschädigung weist der Kreditgeber den Verbraucher auf jedwede Ablöseentschädigung oder sonstigen Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung zur Entschädigung des Kreditgebers hin und gibt sofern möglich deren Höhe an. Hängt die Höhe der Entschädigung von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Höhe des bereits zurückgezahlten Betrags oder dem zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung geltenden Sollzinssatz, so erläutert der Kreditgeber, wie die Entschädigung berechnet wird, und gibt den potenziellen Höchstbetrag der Entschädigung an oder – falls dies nicht möglich ist – macht er dem Verbraucher in einem anschaulichen Beispiel deutlich, wie hoch die Entschädigung bei Zugrundelegung unterschiedlicher möglicher Szenarien ausfällt.

  • https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009367

    Die AK OÖ schreibt dazu (so kenne ich das bis dato):

    Kreditverträge, die NACH dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden: Der Kreditnehmer muss im Vorfeld informiert werden, dass und unter welchen Bedingungen die vorzeitige Rückzahlung möglich ist. Enthält der Vertrag keine Information dazu, kann der Kreditgeber auch keine allfällige Entschädigung verlangen.


    Die Vereinbarung und Verrechnung einer Vorfälligkeitsgebühr ist möglich, wenn:
     
    • die vorzeitige Rückzahlung in einem Zeitraum mit fixem Zinssatz erfolgt und der vorzeitige Rückzahlungsbetrag innerhalb von zwölf Monaten 10.000 Euro übersteigt.
    • bei einem Hypothekarkredit die Rückzahlung ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist erfolgt. Die Kündigungsfrist kann im Falle einer vereinbarten Fixzinsperiode gleich lang wie diese sein. Ist ein variabler Zinssatz vereinbart,
      kann eine maximale Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart werden.
     
    Wie viel kann die Bank an Vorfälligkeitsgebühr verlangen?
    Die Entschädigung darf die Zinsen, die bis zum Ende der Laufzeit des Kreditvertrags für den betreffenden Kreditbetrag angefallen wären, nicht übersteigen. Sie darf überdies höchstens betragen
     
    • 0,5 Prozent vom vorzeitig zurückbezahlten Betrag, wenn die Restlaufzeit des Kredites weniger als 1 Jahr ausmachen würde,
    • 1 Prozent in allen anderen Fällen.

     
    https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/geld/kredite/Kredit_-_Ruecktritt_und_Kuendigung.html


    1
    •  LiConsult
    •   Gold-Award
    20.2.2023  (#2)

    zitat..
    Housedog schrieb: Die Kredit wurde 2015 auf 25 Jahre abgeschlossen.

    Zu diesem Zeitpunkt galt auch für "Immofinanzierungen" noch das Verbraucherkreditgesetz (das per 21.03.2016 vom Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz abgelöst wurde). Aber auch dort ist unter §16 die Pönale im Falle der vorzeitigen Rückzahlung enthalten - jedoch NICHT für variabel verzinste Verträge.

    zitat..
    Housedog schrieb: Heute habe ich ein Gespräch mit meinem Bankberater geführt der meinte plötzlich das ich für alles über 10k das ich im Jänner Sondergetilgt habe 1 % Pönale zahlen sollte, seine Begründung sind steigende Zinsen???

    eine interessante Begründung, die jedoch kein rechtliches Fundament haben dürfte.

    zitat..
    Housedog schrieb: In meinem Kreditvertrag ist KEINE 10k Sondertilgungsgrenze (meines Wissens gibt es bei einem variablen Kredit sowas auch nicht).

    Bei den Verträgen, die dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz unterliegen, gibt es die 10K Grenze schon. Muss auch nicht zwingend im Vertrag stehen - kann auch in den allgemeinen- oder besonderen Geschäftsbedingungen oder auch im ESIS enthalten sein.




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    •  Housedog
    •   Silber-Award
    20.2.2023  (#3)
    Hallo Speedcat,

    danke für die schnelle Antwort.

    Dann bin ich wohl über diesen Passus gestolpert.

    bei einem Hypothekarkredit die Rückzahlung ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist erfolgt

    Dass heißt ich habe die vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten durch die Sondertilgung die ich bereits im Jänner getätigt habe.

    Interessant ist es auch dass diese Information eigentlich für mich nirgends aufgeschienen ist. Die Information zur Kündigung war ein formloses 1-seitiges PDF File mit dem ausstehenden Betrag und dem Kündigungstermin.

    Lg

    1


    •  speeeedcat
    •   Gold-Award
    20.2.2023  (#4)
    Bitte gerne.
    Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, ist die Pönale rechtens.

    zitat..
    Housedog schrieb: Interessant ist es auch dass diese Information eigentlich für mich nirgends aufgeschienen ist. Die Information zur Kündigung war ein formloses 1-seitiges PDF File mit dem ausstehenden Betrag und dem Kündigungstermin.

    Im Sinne der Kundenbeziehung ist das ähem ... blöd gelaufen. Da hätte der Banker vielleicht urgieren können bzw. sollen.


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    •  Housedog
    •   Silber-Award
    20.2.2023  (#5)
    Nun ja da muss ich wohl meinen Banker etwas in Schutz nehmen emoji

    Ich habe ihm nicht gesagt dass ich sofort einen Teilbetrag tilge. Ich dachte nur bevor das Geld auf einem Sparbuch mit 0,5 % Zinsen rumliegt erspare ich mir für die 6 Monate die wesentlich höheren Kreditzinsen ...

    Ich habe das Geld dann einfach überwiesen, da ich in den letzten 8 Jahren ja sowieso jedes Monat eine Sondertilgung geleistet habe hab ich mir dabei nichts gedacht. 

    Das sich bei einer bereits aktiven Kündigung des Kredits hier etwas an den Konditionen ändert .. tja aus Fehlern lernt man.


    1
    •  speeeedcat
    •   Gold-Award
    20.2.2023  (#6)
    Dann hat sich alles geklärt.
    Ich würde ihn aber fragen, ob er dir vielleicht kulanter Weise entgegenkommen möchte 😎.
    Lg

    1
    •  LiConsult
    •   Gold-Award
    20.2.2023  (#7)
    Der Kredit wurde 2015 abgeschlossen - insofern (da HiKrG erst seit 2016) galt damals das per 11.06.2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditgesetz.

    In diesem sind laut entsprechender Rechtsvorschrift keine Kündigungsfristen für variabel verzinste Verträge enthalten.

    Ich würde da nochmal nachfragen (umso mehr, als die Pönale mit steigenden Zinsen begründet wurde).

    1
    •  Housedog
    •   Silber-Award
    20.2.2023  (#8)
    Danke, ohne Diskussion wird das Thema wahrscheinlich eh nicht abgeschlossen werden, meine Frau wird bei solchen Themen immer ganz fuchtelig ... mir tun die Banker jetzt schon Leid 😌

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    •  speeeedcat
    •   Gold-Award
    20.2.2023  (#9)
    https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009367&Artikel=&Paragraf=20&Anlage=&Uebergangsrecht=

    Vorzeitige Rückzahlung nach § 20:
  • (1) Der Kreditnehmer hat das jederzeit ausübbare Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der bedungenen Zeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen gilt als Kündigung des Kreditvertrags. Die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen verringern sich bei vorzeitiger Kreditrückzahlung entsprechend dem dadurch verminderten Außenstand und gegebenenfalls entsprechend der dadurch verkürzten Vertragsdauer; die Kosten verringern sich verhältnismäßig.

  • (2) Der Kreditgeber kann vom Kreditnehmer eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung für den ihm aus der vorzeitigen Rückzahlung voraussichtlich unmittelbar entstehenden Vermögensnachteil verlangen. Dies gilt nicht, wenn


  • 1. die vorzeitige Rückzahlung mit einer Versicherungsleistung aus einem Versicherungsvertrag getätigt wird, der vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll,

  • 2. die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde,

  • 3. der vorzeitig zurückgezahlte Betrag 10 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt oder

  • 4. der Kredit in Gestalt einer Überziehungsmöglichkeit gewährt worden ist.


  • (3) Die Entschädigung darf die Zinsen, die der Verbraucher bis zum Ende der Laufzeit des Kreditvertrags für den betreffenden Kreditbetrag hätte zahlen müssen, nicht übersteigen. Sie darf überdies höchstens


  • 1. 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ablauf des Kreditvertrags ein Jahr nicht überschreitet, und

  • 2. 1% in allen anderen Fällen



  • betragen.



  • (4) Bei einem hypothekarisch gesicherten Kredit kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von höchstens sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfällig vereinbarten Periode mit festem Sollzinssatz vereinbart werden. Hält der Kreditnehmer die vereinbarte Kündigungsfrist nicht ein, so kann der Kreditgeber für den nicht eingehaltenen Teil der Kündigungsfrist eine Entschädigung nach Abs. 2 erster Satz verlangen; auf diese ist Abs. 2 zweiter Satz nicht anzuwenden. Für die Höhe der Entschädigung gilt Abs. 3.

  • (5) Bei einem Kredit mit Tilgungsträger muss der Kreditgeber auf Verlangen des Kreditnehmers auf ein vertragliches Recht hinsichtlich der auf den Tilgungsträger zu leistenden Zahlungen insoweit verzichten, als der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt.

  • (6) Wenn der Verbraucher eine vorzeitige Rückzahlung beabsichtigt und dies dem Kreditgeber mitteilt, so hat ihm der Kreditgeber auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger unverzüglich die Informationen zu erteilen, die für die Prüfung dieser Möglichkeit erforderlich sind. Diese Informationen müssen zumindest die Auswirkungen der vorzeitigen Rückzahlung für den Verbraucher quantifizieren und etwaige herangezogene Annahmen klar angeben. Alle herangezogenen Annahmen müssen vernünftig und zu rechtfertigen sein.




  • Im RIS seit13.12.2021
    Zuletzt aktualisiert am10.02.2023



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    Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
    •  LiConsult
    •   Gold-Award
    20.2.2023  (#10)
    Ich versuche es nochmal:

    der damals geschlossene Kreditvertrag unterlag der Rechtsnorm des Verbraucherkreditgesetzes aus 2010 - der hineinkopierte Text stammt aus dem §20 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (das wie oben beschrieben erst am 21.03.2016 in Kraft getreten ist).

    Das Gesetz in der heute geltenden Fassung erfasst freilich die Kündigungsfrist von maximal 6 Monaten - ändert aber nichts daran, dass damals zu anderen Bedingungen kontrahiert wurde.

    1
    •  speeeedcat
    •   Gold-Award
    20.2.2023  (#11)
    Hatte ich ja bereits im 1. Beitrag geschrieben und die AK OÖ dazu verlinkt ... 
    Die ris.-Link bezogen sich auf das HiKrG, das ist natürlich nicht anzuwenden, da 2015 und somit VKrG (Verbraucherkreditgesetz).

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    •  LiConsult
    •   Gold-Award
    20.2.2023  (#12)
    ... gut, und die damals anzuwendende Rechtsnorm §16 Verbraucherkreditgesetz erfasst keine Kündigungsfrist für variabel verzinste Verträge - insofern ist die Pönaleverrechnung 1% unter dem Deckmantel der gestiegenen Zinsen zu hinterfragen.

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    •  speeeedcat
    •   Gold-Award
    20.2.2023  (#13)
    Wenn vor 21.03.2016. abgeschlossen wurde (hast du, da 2015 abgeschlossen, das habe ich überlesen), gilt natürlich das VkrG. Somit fällt die Strafzahlung bei variablen Krediten nicht an.
    Die Vorgehensweise der OB ist hier also äußerst fragwürdig.

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    •  Housedog
    •   Silber-Award
    21.2.2023  (#14)
    Der Kreditvertrag wurde im August 2015 unterfertigt, auf dem Vertrag ist auch definitiv das VkrG ausgewiesen, ich habe das jetzt mal meinem Bankberater per E-Mail mitgeteilt und bin gespannt auf die Antwort.

    Lg

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    •  Housedog
    •   Silber-Award
    21.2.2023  (#15)
    Ok ich habe jetzt die Rückmeldung meiner Bank, Sie beziehen sich auf folgendes im KV


    2023/20230221757881.png

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    •  speeeedcat
    •   Gold-Award
    21.2.2023  (#16)
    Das würde sich wieder mit dem AK-Link decken:

    Die AK OÖ :

    Kreditverträge, die NACH dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden: Der Kreditnehmer muss im Vorfeld informiert werden, dass und unter welchen Bedingungen die vorzeitige Rückzahlung möglich ist. Enthält der Vertrag keine Information dazu, kann der Kreditgeber auch keine allfällige Entschädigung verlangen.

    Die Vereinbarung und Verrechnung einer Vorfälligkeitsgebühr ist möglich, wenn: 

    • die vorzeitige Rückzahlung in einem Zeitraum mit fixem Zinssatz erfolgt und der vorzeitige Rückzahlungsbetrag innerhalb von zwölf Monaten 10.000 Euro übersteigt.
    • bei einem Hypothekarkredit die Rückzahlung ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist erfolgt. Die Kündigungsfrist kann im Falle einer vereinbarten Fixzinsperiode gleich lang wie diese sein. Ist ein variabler Zinssatz vereinbart,
      kann eine maximale Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart werden.
     
    Wie viel kann die Bank an Vorfälligkeitsgebühr verlangen?
    Die Entschädigung darf die Zinsen, die bis zum Ende der Laufzeit des Kreditvertrags für den betreffenden Kreditbetrag angefallen wären, nicht übersteigen. Sie darf überdies höchstens betragen
     
    • 0,5 Prozent vom vorzeitig zurückbezahlten Betrag, wenn die Restlaufzeit des Kredites weniger als 1 Jahr ausmachen würde, 1 Prozent in allen anderen Fällen.

    https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/geld/kredite/Kredit_-_Ruecktritt_und_Kuendigung.html

    Ich würde die AK drüberschauen lassen.

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