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Vorvertag zur Hausbestellung

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  •  magronus
18.7.2007 - 14.11.2008
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Damit wir von ExNorm (gehört zur Kampa AG) mehr bekommen als die grobe mündliche Kostenabschätzung (150000 für einen 110 m² großen fast schlüsselfertigen Bungalow, 60000 Grundstück, 20 Restarbeiten) mussten wir ziemlich plötzlich (nach einem Infogespräch im Musterhaus und einer Besichtigung eines Bungalows im Bau) eine Hausbestellung (ohne Rücktrittsklausel für uns), die derzeit noch schwebend wirksam durch eine Anlage ist, unterschreiben.
In der Anlage steht, dass der Auftrag erst rechtskräftig wird, wenn das Formblatt "Aufhebung der Ergänzung" vom Bauherren unterschrieben wird.
Die in der Hasubestellung aufgeführte Baubeschreibung scheint lediglich aus der Angabe des Bungalow Typs laut Prospekt zu bestehen.
Der Verkäufer hat was von 14 Tage Widerruf wegen Haustürgeschäft erzählt (sonst hätten wir auch nicht unterschrieben), in der Hausbestellung ist aber leider auch von ihm angekreuzt worden, dass das Gespräch auf unseren ausdrücklichen Wunsch und nach vorherigen Vertragsgesprächen (die allenfalls Infogespräche waren) zustande kam.
Wir sind uns zwar hinsichtlich des Haustyps sicher (Bungalow) aber eigentlich noch gar nicht über die Ausgestaltung (herkömmliche Gastherme oder Solar oder ....).

Ist so ein Vorvertag üblich?

  •  chris
19.7.2007  (#1)
Sofort handeln! - Das ist definitiv nicht üblich (bei seriösen Verkäufern)! Ich rate Euch dringend sofort zu einer Rechtsberatung (z.B. Arbeiterkammer) zu gehen und dann raus aus diesem Vertrag! Es gibt so "Spezialverkäufer" von bestimmten Firmen, wenn man da ins Musterhaus kommt gibt es immer gerade ein einmaliges Angebot, dass nur heute gilt oder eine unglaubliche Gelegenheit oder einen anderen dringenden Grund gleich was zu unterschreiben - "Vorvertrag" vor einem Angebot fällt auch in diese Kategorie und ist daher nicht nur unüblich sondern IMHO auch sehr unseriös und bedeutet, dass sich der Verhandlungsspielraum zu Deinen maximalen Nachteil verschiebt (natürlich gut für die Verkäuferprovision - aber schlecht für den Ruf der Firma)

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  •  lexibald
19.7.2007  (#2)
Dazu kommt, - dass die meisten dieser Berater auf selbständiger Basis für die FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firmen arbeiten, der Eindruck der tiefen angestelltenbasierenden Verbundenheit mit dem Hersteller (unterstützt durch eigentümerähnliches Agieren im Musterhaus) täuscht also oft. Vorsicht!

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  •  prussi
22.7.2007  (#3)
Vorsicht ist geboten - Also hier kann ich chris und lexibald nur beiwohnen, ist absolut nicht seriös. Vorallem man kauft sich kein Haus wie beim Billa. Die Entscheidungsfindung inkl. aller Leistungen kann bis zu einem Jahr dauern. Vorallem muss man auch die Zeit dazu haben sich alles durchzudenken usw. Ein Angebot einer Firma sollte Kostenlos sein und ist mit einer Gültigkeit zwischen 3-6 Monaten sogar bis zu einem Jahr. Ist aber auch Verhandlungssache. Vorteilhaft wäre wenn man bereits einen Plan hat und ein eigenes Leistungsverzeichnis. Die Anbieter haben leider oft die Angewohnheit die Dinge anderst darzustellen bzw. Leistungen interpretieren oder gar weglassen damit die Vergleichbarkeit erschwert wird. sonst gäbe es ja eine Preisliste wiewiel ein Quadratmeter Ausenwand / Innenwand kostet emoji. Und man sich sein Haus selbst berechnet.

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  •  mike17
7.11.2008  (#4)
Wie ist es ausgegangen - Hallo,
leider ist uns gerade genau das Selbe passiert! Damit wir bei Kampa mehr als mündliche Kostenschätzungen bekommen geschweige den Details und einen Plan wurden wir überzeugt einen Vorvertarg mit Finanzierzungsvorbehalt zu unterschreiben. (damit wir danach nicht zur Konkurrenz laufen)
Es folgte gleich eine Auftragsbestätigung und Rechnung(man muss fairerweise sagen, dass dies lt. Vertreter sicher ein Fehler ist und wir noch keine Rückantwort auf unser Schreiben erhalten haben- wir werden sehen vielleicht löst sich die Sache ja in Luft auf )
Mich würde interessieren wie die Sache ausgegangen ist und ob es noch mehr Leute gibt, denen es genau so gegangen ist.
Es macht uns ehrlichgesagt ein bisserl nervös.
Danke für eure Antworten!


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  •  Thomson
7.11.2008  (#5)
Raus und in die Wüste schicken - Sofort einen Rechtsanwalt hinzuziehen, rechtlich alles abklären und aussteigen.
Es gibt genügend Anbieter für Häuser. So toll kann ein Haus ja gar nicht sein, dass ich dafür etwas unterschreibe, was mir nicht passt.


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  •  kraweuschuasta
7.11.2008  (#6)
Keiler - leider gibt es am Fertighaussektor viele Keiler, die mit ulauteren Mitteln viele ahnungslose Würschtln enfangen wollen.
Die sind bei uns alle geflogen.
Aus dem rest kann man sich durchaus noch gute Anbeiter aussuchen, ist halt leider sehr sehr zeitaufwändig.

lg, kraweuschuasta

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  •  jackbauer11
7.11.2008  (#7)
Vorvertrag??? - Ich arbeite selbst in einer FH - Firma. Bei uns sind Vorverträge nicht üblich maximal Planungsaufträge (bei extrem komplizierten BV). Es gibt immer wieder Verkäufer die mit irgendwelchen Mitteln versuchen KV zu ergattern. Bei uns gab es mal einen Fall wo der Käufer dachte er hätte einen Vorvertrag unterzeichnet - war jedoch ein normaler VK mit normalen Stornogebüren (wenn der Käufer aussteigt). Wenn wir solche Verkäufer erwischen wird im normalfall dem Verkäufer unwiderruflich die Lizenz entzogen. Wenn wir Angebote erstellen sind die auf jeden Fall unverbindlich und kostenfrei. Eine ungefähre Kostenschätzung kann der Verkäufer abgeben wird aber vom Werk nicht gemacht.
Ich bitte um Vorsicht und viel Glück!!!

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  •  creator
8.11.2008  (#8)
keiner muss einen vertrag unterschreiben... wenn die anbieter nicht informieren, dann ist auch klar, was von denen zu halten ist.

ansonsten: rücktrittsrecht binnen 1 woche - heißt sofort nach §§3ff kschg von kaufvertrag zurücktreten - und das binnen einer woche! zudem die großartige geschäftspraxis mal dem vki melden. sollte die frist schon vorbei sein, trotzdem zum vki/ak gehen und evtl. so noch einen rücktritt erreichen. dass das unlauterer wettbewerb ist, sollte wohl auch klar sein...

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  •  WilMa
10.11.2008  (#9)
14 Tage Widerruf wegen Haustürgeschäft... gilt hier nicht! Wenn nicht der Verkäufer zu euch nach hause gekommen ist, bei euch geklingelt hat und euch das Haus verkaufen wollte.
Wenn ihr zu ihm (in die Blaue Lagune) gegangen seit, dann fällt das nicht mehr unter Haustürgeschäft, da das "Geschäft" von euch angebahnt wurde! Also Rücktritt wegen Haustürgeschäft ist nicht möglich! Ist das selbe, wenn man zum Beispiel zum ÖAMTC geht und eine Autoversicherung will. Kommt man mit der Begründung "Haustürgeschäft" auch nicht mehr raus!
Also nix unterschreiben!


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  •  mike17
14.11.2008  (#10)
Danke fürs Feetback Vielen Dank für die Antworten. Also das mit der Auftragsbestätigung und Rechnung hat sich erledigt, die wurde nach unserer Reklamation einen Tag später wieder zurück gezogen. Wir warten jetzt mal auf die genau Kostenaufstellung(inkl. allen Extras) und dann sehen wir weiter. Ich hoffe ich kann euch hier etwas positives berichten. Generell bin ich jetzt jedoch Schlauer, unsere Verhandlungsposition ist jetzt natürlich sehr schlecht - Also an alle-Bitte nichts unterschreiben bis nicht alles am Tisch ist. (schriftlich im Detail)

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