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Vorstatik

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  •  bitko
16.1.2006 1
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Kann mir bitte jemand antworten ob wir für Einreichplan von EFH in NÖ Vorstatik brauchen. Vielen Dank

  •  RobertB
16.1.2006  (#1)
So stehts im gesetz: - (3) Soweit dies zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist, hat die Baubehörde die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen, wie z.B.:
Detailpläne,¶
statische Berechnungen der Tragfähigkeit von Konstruktionen und anderer Bauteile samt Konstruktionspläne,¶
ein Nachweis der ausreichenden Tragfähigkeit des Baugrundes,
¶.....

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