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Vor-Ort-Prüfung von geförderten Wohnbauprojekten im Auftrag Land OÖ

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  •  barneyb
  •   Gold-Award
30.11. - 10.12.2017
14 Antworten | 10 Autoren 14
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Hallo Kollegen,
tja ich bin schon seit hast 2 Jahren in meinem Neubau. Ich habe zwecks Kredit Diversifikation einen Teil über die Bank finanziert und eben auch über die Wohnbau-Landesförderung von OÖ.

Alles wunderbar...

Doch bekomme ich nun einen Brief vom Energiesparverband, dass sie von der OÖ Landesregierung aufgefordert wurden eine Vor-Ort-Prüfung meines Wohnbauprojekts durchzuführen. Dabei werden energierelevante Voraussetzungen geprüft, bautechnische Ausführungen bzgl Energiekennzahlen, klimarelevante innovative Heizssystem, ökologische Mindestkriterien, blah blah blah

Dabei ist ein Termin festgesetzt mit genauer Uhrzeit. Vorzulegen wären Rechnungen, Lieferscheine, Baustellenfotos, Stromliefervertrag etc.

Wenn ich nicht da bin, dann soll eine vertraute Person stellvertretend vor Ort sein.

Naja, hat wer ähnliche Erfahrungen und kann etwas darüber berichten?

Danke

  •  Hannes17
  •   Gold-Award
30.11.2017  (#1)
Wir hatten auch so einen Termin.
Wie du schon richtig schreibst, wird überprüft, ob auch so wie angesucht gebaut wurde.
Geprüft wird visuell, per Rechnungen oder auch Fotos.
zB PV am Dach gesichtet, Perlit im Bodenaufbau mit Hilfe der Rechnung, oder auch die Haustechnik angeschaut, etc.

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  •  barneyb
  •   Gold-Award
1.12.2017  (#2)
Mich stört da eventuell das Wort "Prüfung". Was für eine Grundlage haben die?

Hypothetisch: Und was wenn etwas nicht so ist wie erwartet?

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
1.12.2017  (#3)
Wirst beim Antrag auf WBF unterschrieben haben, dass du einer Prüfung zustimmst. Wenn nicht, Gibt es eh keine WBF.
Ob nur stichprobenartig geprüft wird, Weiß ich nicht.

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
1.12.2017  (#4)
Grundlage: Das Oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz und der jeweilige Vertrag mit dem Förderungswerber.

Wenn man anders baut als man angesucht hat, wird schlimmstenfalls das Förderungsdarlehen gekündigt.


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  •  Executer
  •   Gold-Award
1.12.2017  (#5)
Ein Bekannter hatte auch diese Prüfung, ist aber sehr reibungsfrei gelaufen...

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
1.12.2017  (#6)
wenn jemand, wie barney bsplw die fenster bewußt nicht nach stand der technik, also ohne ral-montage einbaut muß er hoffen daß ein prüfer nicht zu genau hinschaut...

der energetische standard - dokumentiert im energieausweis - ist teil der baubewilligung und der wohnbauförderung...

bei richard hätte der errichter der bopla kommentarlos die dämmung unter derselben weggelassen. dies wäre förderbetrug gewesen und hätte auch den verlust der baubewilligung bedeutet.

außerdem hätte die auslegung der fbh nicht funktioniert...

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  •  barneyb
  •   Gold-Award
1.12.2017  (#7)

zitat..
barneyb schrieb: Naja, hat wer ähnliche Erfahrungen und kann etwas darüber berichten?


Eigentlich gehts mir eher um Erfahrungswerte.



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  •  barneyb
  •   Gold-Award
1.12.2017  (#8)
Ach Arne - wo steht im Energieausweis etwas von RAL? In den verwendeten Normen meines EA EA [Energieausweis] nach GEQ kann ich leider den Fenstereinbau nach RAL oder ÖNORM B 5320 nicht finden?

Bitte um Hinweis.

Oder mal sehen ob der Prüfer die Fensterbänke entfernt um das Band zu suchen?

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  •  Vardi17
1.12.2017  (#9)

zitat..
barneyb schrieb: Eigentlich gehts mir eher um Erfahrungswerte.


Ich denke, wenn du alles ordnungsgemäß gemacht hast, brauchst du auch nichts zu befürchten?

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  •  melly210
  •   Gold-Award
1.12.2017  (#10)
Wir hatten auch so eine Prüfung. Ist in Wien aber wohl Standard. Die Rechnungen etc muß man sowieso schon vorher schicken, beim Termin vor Ort wird dann noch geschaut, ob alles so montiert/gebaut wurde wie du es eingereicht hast und wie es in den Rechnungen steht. Aber nur visuell. Es wird keiner hergehen und deine Dämmung aufreißen um zu schauen ob das Dämmmaterial, daß auf der Rechnung steht dann auch wirklich verbaut wurde. Ich würde auch sagen, wenn du alles so gebaut hast wie es in der Baubewilligung und im Energieausweis steht, wirst du nichts zu befürchten haben. Wenigstens bei uns gab es ja auch während der Bauphase einen Ansprechpartner bei dem wir hätten fragen können, wenn wir was anders als eingereicht ausführen hätten wollen.

Bezüglich der Fenster: war von vorne herein besprochen, daß du sie ohne Dichtbänder einbaust und war das im EA EA [Energieausweis] auch berücksichtigt ? Wenn ja würde ich mir keine Sorgen machen. Hattet ihr einen Blower Door Test ? Bei uns war der für die Förderung zwingend gefordert, und zwar von wem anderem als dem ausführenden Baumeister. Da wäre es dann denke ich aufgefallen, wenn die Fenster wesentlich undichter wären als ausgerechnet wurde. Weil du halt ohne Dichtbänder schlechtere Werte beim Blower Door Test hast, und dann auch mehr Heizwärmebedarf. Da werde ja für die Förderung gewisse Werte bei der Dichtheit des Gebäudes und ein max. HWB vorgegeben.



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  •  rocco81
  •   Gold-Award
1.12.2017  (#11)
Brauchst dir nicht ins Hemd zu machen bei uns kam da ein recht Praxis erfahrener Mensch.
Er war froh dass wir alle Rechnungen und Lieferscheine schön sortiert beinand hatten. (Eigenlob stinkt, das Lob gebührt meiner Frau)
Somit war die Sache schnell erledigt, er hat noch Fotos von der Heizung, PV und vom Haus gesamt gemacht.
Im Prinzip geht er den EA EA [Energieausweis] durch und hakt eine Sache nach der anderen ab.

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  •  barneyb
  •   Gold-Award
4.12.2017  (#12)
Ich hab nirgendswo geschrieben, dass ich Sorgen habe wegen der Prüfung.

Mich hätten eher Erfahrungswerte interessiert

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
4.12.2017  (#13)

zitat..
barneyb schrieb: Ach Arne - wo steht im Energieausweis etwas von RAL? In den verwendeten Normen meines EA EA [Energieausweis] nach GEQ kann ich leider den Fenstereinbau nach RAL oder ÖNORM B 5320 nicht finden? Bitte um Hinweis. Oder mal sehen ob der Prüfer die Fensterbänke entfernt um das Band zu suchen?


Das Brauchen die nicht zu machen. Wenn die Fenster nicht Luftdicht eingebaut wurden, sieht man das im Blowerdoortest. In der OIB 6 sind die Werte niedergeschrieben die du einhalten muss.

Niemand muss die Fenster nach Ral oder der B5320 einbauen. Das sind Richtlinien. Wenn jemand ein System hat, mit dem er diese Standards einhält oder besser ist, kann er das auch so machen.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
10.12.2017  (#14)
ein fensterbauer muß nach stand der technik einbauen, luftdicht, RAL oder gleichwertig, wie stefan schreibt.


2017/20171210526216.jpg

wenn ein kunde sagt er will das nicht und es sich nach einem jahr anders überlegt ist der fensterbauer der blöde und brennt.

daher wird er sich - wenn überhaupt - nur nach unterfertigen eines reverses darauf einlassen.


2017/20171210489046.jpg
das war vor bald 10 jahren unseren fensterangeboten beigefügt...

wenn auf der schlußrechnung des fensterbauers ein enstprechender vermerk steht und der energiesparverband das sieht gibts ein problem.

die rechnungen werden geprüft um zu sehen welche fenstervariante (glas, rahmen, u-wert) letztlich gekauft und verbaut wurde und ob diese mindestens den eingereichten und bewilligten entspricht...



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