« Baurecht  |

Vertreter der Miteigentumsgemeinschaft: Was heißt das?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  agogo
13.9.2023
3 Antworten | 2 Autoren 3
3
Gerade diesen Brief vom FA bekommen, was bedeutet das? Meine Partnerin und ich (noch nicht verheiratet) haben vor ein paar Tagen dem Grundstückslauf abgeschlossen bzw wurden wir im Grundbuch eingetragen. 


_aktuell/20230913658835.jpg

  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
13.9.2023  (#1)
Da ihr beide als Eigentümer eingetragen seid, möchte das Finanzamt nur einen Ansprechpartner für das Grundstück haben

1
  •  agogo
13.9.2023  (#2)
Also müssen wir eigentlich nichts machen und das passt so? 

1
  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
13.9.2023  (#3)
Nein, brauchst nichts mehr machen, außer ihr wollt dass der andere der Vertreter ist. Dann müsst ihr das Bekanntgeben

1



Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [Gelöst] Wegerecht immer notwendig wenn keine Anbindung an Straße? (Bgld.)