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Vertragliche Güterteilung?

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  •  Scar
26.1.2019
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo,

Ich hoffe das Thema ist hier richtig. 

Was keiner hofft aber passiert kann eine Trennung sein. 

Kennt sich jemand damit aus wie ein Vertrag aussehen sollte? 

Also z.b wir stehen beide im Grundbuch auf beide läuft der Kredit. Ich steuere von meinem Geld 100 000€ bei meine Partnerin nichts. 

Wie kann man das Vertraglich festhalten dass im Fall einer Trennung das Haus verkauft wird und ich mein Geld wieder bekomme? 

Z.b Haus wird um 300 000€verkauft. 
Kredit wird mit 200 000€ abbezahlt. 
Die Restlichen 100 000€ gehen zugunsten mir. 

Das natürlich als einfaches Beispiel gesehen. 

Ist sowas möglich?

  •  michail
  •   Bronze-Award
26.1.2019  (#1)
Beispiel (ohne Nebenkosten):

Immobilie wird um 300.000€ gekauft.

Partei A steuert 100.000€ als Eigenmittel bei.
Partei B steuert 0€ als Eigenmittel bei.

Daher wird ein Kredit von 200.000€ benötigt. Dieser wird von Partei A und Partei B gemeinsam aufgenommen, also 50:50.
Partei A hat 100.000€ Eigenmittel + 100.000€ Kredit = 2/3 Anteile
Partei B hat 0€ Eigenmittel + 100.000€ Kredit = 1/3 Anteile.

Somit könnte Partei A zu 2/3 ins Grundbuch und Partei B zu 1/3.

Bei Verkauf wird der Erlös gemäßt der Anteile aufgeteilt.
* Bei 300.000€ Verkaufserlös, bekommt Partei A 2/3 = 200.000€ und Partei B = 100.000€.
* Bei 600.000€ Verkaufserlös (Wertsteigerung), bekommt Partei A 2/3 = 400.000€ und Partei B 1/3 = 200.000€.
* Bei 150.000€ Verkaufserlös (Wertminderung), bekommt Partei A 2/3 = 100.000€ und Partei B 1/3 = 50.000€.

Da der Wert von Immobilien schwanken (nach oben wie nach unten) ist nicht garantiert das du 100.000€ wieder zurück bekommst. Aber das ist bei der "Investition" so emoji

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Hallo michail, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  michail
  •   Bronze-Award
26.1.2019  (#2)
Übrigens, fairerweise sollten dann zukünftige Investitionen und Reparaturen auch so aufgeteilt werden. Wenn das Dach repariert werden muss, soll Partei A dann natürlich auch 2/3 davon übernehmen.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
26.1.2019  (#3)
Hallo Scar, zu deiner Frage "ist sowas möglich": Vertraglich ist hier alles möglich, was nicht verboten ist oder den guten Sitten widerspricht. Wie so etwas aussehen sollte hängt von euch beiden als Vertragsparteien ab. Ihr müsst euch einig werden - da gibt es keine Norm.

Lasst euch am besten von einem Anwalt beraten. 

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