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Vertrag mit Baumeister

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  •  Manu

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Wir haben den Baubescheid vorliegen und möchten vor dem Spatenstich nun doch noch einen Vertrag mit dem Baumeister abschließen. Auf was ist unbedingt zu achten (Fristen, Formulierungen etc.) Wir haben im Freundeskreis keinen Anwalt der sich auskennen würde und die Arbeiterkammer ist da eher (wahrscheinlich aufgrund der Menge der Anfragen) etwas kurz angebunden und irgendwie scheint alles was bisher geschrieben steht falsch zu sein? Danke

  •  jürgen
3.3.2005  (#1)
.. - müsstest schon dazuschreiben über WAS du einen vertrag mit dem baumeister abschließen willst?

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  •  Manu
3.3.2005  (#2)
Vertragsbestandteil - Stimmt! Also... er soll die Baubegleitung machen, die Rechnungsprüfungen, örtliche Bauleitung, etc. Also eigentlich das was ich als Laie echt nicht verstehe.

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  •  RobertB
4.3.2005  (#3)
Vertrag mit Baumeister - Ich würde nicht zu viele Regeln reinschreiben, sondern einen Auftrag erteilen der mit der HOB (Honorarordnung für Baumeister) konform geht. Dort steht in Punkt 2.2.2. ganz genau (hier zu lang) was er alles machen muß. Außerdem würde ich mich vergewissern, dass dieser Baumeister auch haftpflichtversichert ist (eventuell Polizze herzeigen lassen und bei Versicherung fragen, ob diese bei Schadensfall auch einspringt).

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  •  viel glück
7.3.2005  (#4)
mmh...und da schaust du bei dieser super abrechnung auch gleich nach, dass er dir erst ab 10% überschreitung der vertraglichen kosten erst überhaupt bescheid geben muss!!! das macht als beispiel bei einem haus von 250.000€ immerhin mehrkosten von 25.000€, ohne dass du auch nur irgend etwas tun kannst. (abrechnung lt. önorm)

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