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Vertrag mit Baumeiser kündigen

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  •  nik1406
3.8. - 11.8.2012
7 Antworten 7
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Weis jemand wie man den Vertrag mti einem Baumeister kündigen kann? Haben zur Zeit (die ersten 4 Ziegelreihen stehen) nur Probleme mit ihm. NIcht nur das man ihn selten oder gar nicht erreicht, es sei den er braucht geld, haben wir bei den ersten 4 Reihen schon ca. 8 Mängel. Angefangen von einer zugemauerten Balkontür, einer fehlenden Feuermauer, fehlende Isolierung zum Nachbarn (gekoppelte Bauweise) kann ich teilweise durch die Aussenmauer mit der Hand durchfahren. (Planziegel): Die tragenden Innenwände hat er noch nicht mal begonnen weil er meint das geht bei Planziegel nicht, da muss man dann einstemmen und die Ziegel reinstellen. Zeitmäßig sind wir schon ca 2 Wochen im Verzug, weil immer nur alle 2 tage und dann nur 4 stunden gearbeitet wird. Die Arbeiter die am Bau sind versteht man nicht, weil sie kein Wort Deutsch sprechen

Mein Ziel ist so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus und selber fertig bauen.

  •  baumaxhaus
  •   Silber-Award
3.8.2012  (#1)
@nik1406 - hallo,
ich würde mich mal an den user creator wenden, er kann dir sicher ein paar tips geben.
in welchem bundesland baust du?

sg christian

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
3.8.2012  (#2)
ja weiß ich, schriftlich am besten! - Erzähl uns doch mal was in deinem vertrag bezüglich rücktritt bzw. Kündidung steht. Dann kann am besten geholfen werden. Deine probleme sind aber keine rücktrittsgründe sondern eher gewährleistungsmängel, die formrichtig gerügt gehören.

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  •  johro
  •   Gold-Award
3.8.2012  (#3)
hallo - erstmal würde ich ihn Fragen, was das soll und ob er noch will. vielleicht gibt er ja selbst den auftrag zurück.
Falls er dennoch bauen will, dann eine Frist setzen, wie und bis wann weiter gearbeitet werden soll (Email und Brief-kennst du seine Adresse und das Büro?). dann eine Nachfrist und das wars, keine Zahlungen mehr machen, denn den Pfusch ausbessern kostet die eh noch was.

lg
johannes

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  •  creator
  •   Gold-Award
4.8.2012  (#4)

zitat..
NIcht nur das man ihn selten oder gar nicht erreicht, es sei den er braucht geld,

... das du ihm ja hoffentlich ned statt einer mängelrüge gegeben hast, oder?

"geld folgt leistung" - §1170 abgb, ned soo neu...

wie man mängel rügt, hab' ich hier schon hundertfach erklärt. alles mit zeugen, die auf die mängel deuten, fotografieren und dokumentieren, dann mängelrüge (nachweislich - zustellnachweis aufheben!!!) mit fristsetzung (14 tage) zum einmaligen verbesserungsversuch (mehrere versucher braucht niemand zu dulden - 1 muss man aber gestatten). wenn dann nicht alles in ordnung, wird ebenfalls alles fotografisch dokumentiert und mit der erneuten mängelrüge vom vertrag zurückgetreten. wie sehr das mangelhafte gewerk dann noch so, wie es dasteht, brauchbar ist und wieviel das wert ist (oder ggf. wie sehr der schaden den wert+das schon bezahlte übersteigt), sollte man durch einen bausachverständigen prüfen lassen.
zum verzug und schadenersatz: da sind die verzugszinsen aus den agb im vertrag synallagmatisch anzuwenden, den pauschalen zeitaufwand (urlaubstage) hatten wir auch schon - sufu.
http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=578


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  •  joski
  •   Silber-Award
11.8.2012  (#5)
Vertragsaustritt - da es "nur" um ein EFH geht würde ich ihn Frage wie er zu einer einvernehmlichen Vertragsauflösung steht. Vielleicht möchte auch nicht.

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  •  nik1406
11.8.2012  (#6)
News - Danke für die vielen Infos

Habe bereits letzten Sa eine Begehung mit dem BM gehabt und wir sind alle Mängel durchgegangen. Bereits am Mo war er selbst mit 2 österreichischen Maurern da und haben alle Mängel beseitigt, und heute wurde bereits die Decke vom EG verlegt. Seit Montag hat alles funktioniert und uns ist kein einziger Mangel mehr aufgefallen.

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
11.8.2012  (#7)
na schau - es geht ja wenn er will. der thread ist ein gutes beispiel, dass ein wenig druck und das bestehen auf seine rechte wirklich was bringt.
jetzt nur nicht lockerer werden, sonst reißt die arbeitsmotivation bald wieder ab...

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