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Verteuert sich Sondertilgung über 10.000 Euro pa?

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  •  TheSeeker
25.8.2023
4 Antworten | 3 Autoren 4
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In der derzeitigen Diskussion über die Hilfen für Kreditnehmer mit variablen Zinsen fordern Banken neben der Aufweichung der KIM-Verordung auch die Möglichkeit bei Fixzinsverträgen mehr als 1% bei Sondertilgungen über den vereinbarten Rahmen (meist 10.000 Euro) verlangen zu dürfen.

Wäre eine solche Anpassung nach oben nur für zukünftig abgeschlossene Kreditverträge möglich oder könnte eine gesetzliche Änderung auch zum Nachteil von bestehenden Verträgen werden? Bzw. schützt allein eine Festschreibung in den Verträgen bei einer Gesetzesänderung?

Die zweite Forderung dürfte auch umstritten sein: Der Bankenverband will, dass die Höchstgrenzen für Pönalen bei vorzeitigen Kreditrückzahlungen angehoben werden. Worum es geht? Bei einem fix verzinsten Kredit kann es sein, dass die Bank draufzahlt, wenn der Kunde vorzeitig das ganze Darlehen zurückzahlt. Denn auch Banken finanzieren sich langfristig, borgen also Geld für viele Jahre mit Zinsen her und holen sich andererseits Geld. Aktuell ist geregelt, dass Kundinnen und Kunden Beträge bis zu 10.000 Euro immer zurückzahlen können. Bei Rückzahlungen darüber darf die Bank maximal ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages an Zusatzkosten verrechnen. Diese Regel wollen die Banken aufgeweicht sehen, um auch mehr verrechnen zu können.
Quelle: https://www.derstandard.at/story/3000000183973/hohe-zinslast-banken-wollen-kreditnehmern-keine-mahnspesen-verrechnen

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.8.2023  (#1)

zitat..
TheSeeker schrieb: Wäre eine solche Anpassung nach oben nur für zukünftig abgeschlossene Kreditverträge möglich oder könnte eine gesetzliche Änderung auch zum Nachteil von bestehenden Verträgen werden? Bzw. schützt allein eine Festschreibung in den Verträgen bei einer Gesetzesänderung?

Die Vertragsbedingungen zu denen Kreditverträge geschlossen werden, basieren auf der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung der gesetzlichen Grundlagen. Insofern gelten für bereits geschlossene Verträge die EUR 10.000 p.a. (bzw. die darüber hinaus zum Kreditnehmervorteil allenfalls zusätzlich geschlossenen Grenzen).

In den aktuellen Vertragswerken ist die aktuelle Grenze jedenfalls integraler Bestandteil.


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  •  TheSeeker
25.8.2023  (#2)

zitat..
LiConsult schrieb: In den aktuellen Vertragswerken ist die aktuelle Grenze jedenfalls integraler Bestandteil.

Vielen Dank für die Antwort. Wäre wirklich ein Einschnitt gewesen, die Flexibilität zu verlieren.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.8.2023  (#3)
👍

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
25.8.2023  (#4)
Bei bestehenden Verträgen darf *natürlich* nicht eingegriffen werden.

Wie es zukünftig aussehen wird, wage ich nicht vorherzusagen. In D werden die tatsächlichen Auflösungskosten an den Kunden weitergegeben.
So wie auch in Ö im Firmenkreditgeschäft.

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