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Versicherungen

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  •  alfa2
14.5. - 23.5.2012
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Ich habe letzte Woche online einen Versicherungsvertrag für ein Kfz abgeschlossen (und das nicht bei irgendeiner Versicherung, sondern bei einer die den Namen der größten Schweizer Stadt im Namen trägt). Den Antrag bekommt man gleich als pdf per Mail und die Polizze dann mit der Post.
Nun hat mir die Versicherung geschrieben, dass es bei der Prämie vom Antrag nicht bleibt, sondern ein Bonusstufengeschenk fälschlicherweise eingerechnet wurde und deswegen wollen die jetzt 120€ mehr im Jahr von mir.

Die Versicherung meint andere Konditionen sind nicht möglich, aber genau begründen konnten Sie die Prämienänderung auch nicht, weil am Tag des Abschlusses habe ich auch angerufen und eine Mitarbeiterin mir gesagt, dass mit dem Antrag alles passt.

Was kann ich denn nun machen? AK und Rechtsschutz bemühen?

vg
alfa2

  •  solo
14.5.2012  (#1)
Einfach stornieren.
Hier greift das Rücktrittsrecht und wenn mich nicht alles täuscht auch Fernabgabegesetz.
14 Tage nach Erhalt der Polizze dürfte Storno kein Problem sein.

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.5.2012  (#2)
kommt drauf an, was du willstrücktritt laut musterbrief http://www.verbraucherrecht.at/cms/uploads/media/Ruecktritt_bei_Versicherungsvertraegen.pdf geht immer, die frage ist, ob du woanders diesselben leistungen zu diesem preis kriegst.
so, wie das dargestellt wurde, hast du ausschließlich im fernabsatz via internet abgeschlossen - und damit kann die versicherung einen irrtum ihrerseits nicht geltend machen, weil nach § 5b kschg das fern-finanzdienstleistungs-gesetz http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003383 gilt.
dessen §5 abs 1 z 2 lit. b normiert, dass die versicherung dem verbraucher rechtzeitig vor vertragsunterzeichnung u.a.

zitat..
den Gesamtpreis, den der Verbraucher dem Unternehmer für die Finanzdienstleistung schuldet, einschließlich aller damit verbundenen Provisionen, Gebühren und Abgaben sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, die Grundlage für seine Berechnung, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;

. der irrtum geht daher auf die kappe der versicherung. trotzdem würde ich das schleunigst mit vki und ak abklären, da ein nichtbezahlen der prämie die versicherung im schadenfall leistungsfrei stellen kann.
im vertrauen auf den vertrag ist jetzt zu klären, ob die versicherung nun die mehrkosten eines anderen vertrages als schadenersatz zu tragen hätte... ich würde das auch mit dem versicherungsverband klären, ob du z.b. die vertragliche prämie zahlen und auf vertragszuhaltung bestehen sollst http://www.vvo.at/

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  •  atma
  •   Gold-Award
15.5.2012  (#3)
wenn du zusätzlich angerufen hast ist das eine aussage einer mitarbeiterin einer firma dir als privatperson gegenüber - damit noch ein punkt für dich, dass die versicherung die prämie nicht so einfach ändern kann. wir hatten das thema auch mal, da hat eine kollegin einem kunden eine falsche auskunft gegeben - der kunde hat dann recht bekommen.

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  •  alfa2
15.5.2012  (#4)
zur Not könnte ich vom Vertrag zurücktreten, sobald ich die Polizze habe, aber das habe ich eigentlich nicht vor, weil die anderen Versicherungen zwar nicht viel aber ein wenig teurer sind.

ich sehe es auch so, dass die Versicherung es hier vermurkst hat, denn falsche Angabe habe ich nicht gemacht und davon hat auch die Versicherung nicht gesprochen.

Die Versicherung ist informiert, dass ich AK und VKI dazu befragen werde und dann von mir eine Zustimmung oder Ablehnung zu den geänderten Konditionen erhalten.

vg
alfa2

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.5.2012  (#5)
geh bitte, - immer das selbe....da wird mit VKI und was weiss ich schon wieder gedroht, obwohl ich mir zu 99% sicher bin, dass der antragssteller, also du, alfa2, gefragt worden bist, welche bonus/malus einstufung du hast.
wetten, dass du ihnen nicht gesagt hast, dass deine aktuelle B/M stufe des vorversicherers ein stufengeschenk war?
ne pizza steht.

somit hat der antragssteller falsche angaben gemacht und der versicherer hat die tatsächliche verbands-stufe abgefragt und übernommen....

kündigen wie von solo beschrieben ist immer möglich.

ps: eigentlich bin ich mir zu 100% sicher, egal wie du drauf antwortest :))

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.5.2012  (#6)
geh bitte... ich will auch eine pizza! - wie die aktuelle stufe zustande gekommen ist, ist wurscht, wenn nicht gaaanz genau danach gefragt wurde und auf die konsequenzen hingewiesen wurde.
wetten, die neue versicherung hat in ihrem online-antrag ned explizit nach einem "bonusstufengeschenk" vom vorversicherer gefragt oder darüber aufgeklärt, dass die vom vorversicherer angegebene bonusstufe laut polizze nur unter vorbehalt der prüfung der beim vvö gespeicherten stufe übernommen werden kann?

quattro formaggi, bitte!

damit hat ein durchschnittlicher konsument von der bonusstufe laut bestehender polizze auszugehen, wurscht, wie die zustande gekommen ist.

konsument vollkommen im recht, die stufe in der polizze anzugeben - nix mit falscher angabe... es ist keinem konsumenten zumutbar, die "geschenkvergabe" der versicherer und das, was im hintergrund abläuft, zu checken.
fragen sind noch dazu in dem für den unternehmer schlechtestmöglichen weise auszulegen... und für die fragen ist die versicherung zuständig, ned der konsument. blöde bzw. unzureichend genau formulierte fragen ohne aufklärung über folgen - blöde antworten, nix mit falschangaben...

mir ist schon klar, dass man das bei lv und kv anders sehen möchte...


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  •  alfa2
15.5.2012  (#7)
die pizza steht!!! - also ich habe erste Informationen vom VVO bekommen:

zitat..

Grundsätzlich ist es so, dass Ihr Antrag von der Versicherung angenommen oder abgelehnt werden kann.
In diesem Fall hat die Versicherung auf einen Berechnungsfehler hingewiesen (berechnet wurde Stufe 0, richtig ist aber Stufe 3), und bietet Ihnen nun einen Vertragsabschluss zu den korrigierten Konditionen an. Diese "Änderung" ist als neues Angebot der Versicherung zu werten.


Meiner Meinung nach hat die Versicherung den Antrag aber schon angenommen durch die telefonische Zusage eines Mitarbeiters und außerdem habe ich den Antrag ja direkt bei der Versicherung und nicht über einem Vermittler oder Makler abgeschlossen.

Angegeben habe ich Stufe 4, da ich seit 2007 das Auto angemeldet habe und seither unfallfrei unterwegs war, also 9-5=4, der VVO sagt nun allerdings ich bin in Stufe 3. Dort will mich auch die Versicherung haben obwohl der Antrag mit Stufe 0 ausgestellt wurde.
@speeeedcat: bei Verträgen bin ich immer sehr genau und mir auch bewusst, dass Falschangaben Konsequenzen haben können. Den Antrag können wir ja dann bei der Pizza besprechen *g*

vg
alfa2

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.5.2012  (#8)
das möcht ich sehen, - wie er da rauskommt - aussage gegen aussage. vielleicht stehts ja sogar kleingedruckt am antrag drauf? oder eben in der polizze?

capriciossa, bitte! ;)

edit: na dann, kommando zurück, dann is ja alles richtig gelaufen.

pizza für alle!

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  •  atma
  •   Gold-Award
15.5.2012  (#9)
hast den antrag noch, wo das draufsteht? (ich mach mit immer eine pdf kopie von online anträgen) ... dann kannst das ja recht schnell beweisen, dass du eine 4 angegeben hattest.

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  •  alfa2
15.5.2012  (#10)
@atma: ja den Antrag habe ich als pdf zugesendet bekommen und da steht auch drauf Bonusstufe: 0(4)
die versicherung hat es also gewusst.

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.5.2012  (#11)
...dann haben die löhlis verloren... denn - wie oben zu http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003383 ausgeführt - gilt bei finanz-ferndienstleistungen Dem Verbraucher sind rechtzeitig vor der Abgabe seiner Vertragserklärung (Anbot oder Annahme) folgende Informationen, deren geschäftlicher Zweck unzweideutig erkennbar sein muss, in klarer und verständlicher, dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepasster Art und Weise zur Verfügung zu stellen:... den Gesamtpreis, den der Verbraucher dem Unternehmer für die Finanzdienstleistung schuldet, einschließlich aller damit verbundenen Provisionen, Gebühren und Abgaben sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, die Grundlage für seine Berechnung, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;

und daher nicht irgendwann DANACH irgendwelche alternativ-anbote zu stellen! das ist klar gesetzwidrig.
@alfa2: schau' aber trotzdem, dass du keine versicherungslücke aufreißt, wenn die versicherung jetzt nicht zu ihrem anbot steht.

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  •  atma
  •   Gold-Award
15.5.2012  (#12)
du hast es schwarz auf weiß, schick das zetterl mal hin mit creators hinweisen... das sollt doch reichen.

und von eurer pizza bekomm i auch schon hunger ;)

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  •  johro
  •   Gold-Award
15.5.2012  (#13)
hallo - also das geschreie verstehe ich jetzt nicht, du bist stufe 3 und der computer oder sonst irgendwer hat einen fehler gemacht, und der wurde erkannt und du hast ein korrigiertes Angebot erhalten. was gibt es da herumzusuddern?
nimms oder lass es bleiben...

lg
johannes

1
  •  creator
  •   Gold-Award
16.5.2012  (#14)
es geht ned darum, DASS der fehler erkannt wurde, - sondern WANN - nämlich eindeutig zu spät.
damit hat die versicherung ned runzusudern und änderungs-anbote zu verschicken, sondern den fehler auf ihre kappe zu nehmen und zu ihrem ursprünglichen, billigeren angebot zu stehen.

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  •  johro
  •   Gold-Award
16.5.2012  (#15)
hallo - na ich bin gespannt ob man auf diesem 3 Wege 3 Stufen "gewinnen" kann ;)

bitte halt uns auf dem Laufenden,

lg
johannes

1
  •  alfa2
16.5.2012  (#16)
klar halte ich euch am laufenden - bin ja auch gespannt was rauskommt.

Die Versicherung hat sich heute gemeldet und konnte mir nach knapp einer Woche sagen, warum das Bonusstufengeschenk miteingerechnet wurde: und zwar weil ich angegeben habe ich will die bestehende Versicherung nicht ersetzen. (was auch stimmt, weil ich ein zusätzliches Fahrzeug mit Wechselkennzeichen anmelden wollte und auch beide Fahrzeuge angegeben habe).
Mir scheint, die verstehen die Angaben auf deren Homepage anders als im Antrag.

vg
alfa2

1
  •  alfa2
22.5.2012  (#17)
so siehts derzeit aus: - von VVO habe ich folgende Meldung:

zitat..

Sehr geehrter Herr xxx,
vermutlich hat sich die telefonische Zusage nur auf die Richtigkeit Ihres Antrages (zb das alles ausgefüllt ist) bezogen.
Jedenfalls macht die Versicherung deutlich, dass noch keine Übereinstimmung über Inhalt des Vertrages vorliegt, indem sie auf den Berechnungsfehler hingewiesen hat.
Ob der Antrag direkt bei der Versicherung ausgefüllt wurde oder über einen Vertreter/Makler eingereicht wird, ist in diesem Fall nicht relevant, da der Antrag sowieso von der Vertragsabteilung geprüft wird und dann die Entscheidung fällt, ob die Versicherung den Antrag annimmt oder nicht.


Die Versicherung hat mir nun erklären können, dass der Bonus auf Grund des Zweitwagens verrechnet wurde. Die Versicherung ist aber der Meinung, dass wenn man 2 Fahrzeuge auf Wechselkennzeichen anmeldet es sich hier nicht um einen Zweitwagen handelt.
Diese Definition war bei Antragsstellung nicht bekannt und es wurde auch nicht darauf hingewiesen.
Ich denke niemand (also der durchschnittliche Konsument) würde hinter dieser Option "Ich möchte ein zusätzliches Fahrzeug versichern. Bonusstufe des bestehenden Fahrzeugs: <>" vermuten, dass man einen zusätzlichen Versicherungsvertrag wünscht, vor allem wenn man sich in dem Konfigurator für Wechselkennzeichen befindet und die zweite Option "Ich wechsle das Fahrzeug und möchte die bestehende Versicherung ersetzen." einfach nicht zutrifft.

Vielen Dank für eure Mithilfe!
Ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass mir meine Zeit zu wertvoll ist um über fehlende Transparenz und Aufklärung zu streiten und deswegen vom Vertrag zurücktreten werde sobald ich die Polizze erhalten habe.

Interessant, dass die Versicherung Testsieger bei einem Test vom Magazin Konsument des VKI war (04/2010)...

vg
alfa2

1
  •  johro
  •   Gold-Award
22.5.2012  (#18)
hallo - hast du denen nicht gesagt, dass sie verloren haben und sie zu dem billigem Angebot zu stehen haben? ;)

lg
johannes

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  •  alfa2
22.5.2012  (#19)
doch, des öfteren sogar aber davon waren sie ziemlich unbeeindruckt ... Versicherungen eben, da darf man sich anscheinend wirklich nicht zuviel erwarten

ein weiterer Grund für den Rückzieher ist, dass selbst wenn Sie eingewilligt hätten ich das zweite Fahrzeug in den nächsten Wochen verkaufen werde und dann kommts sowieso wieder zu einer Vertragsänderung, wo die Prämie neu berechnet wird.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.5.2012  (#20)
geh johannes, du - bist aber auch einer, lass den sarkasmus ... :))

jetzt kommt gleich creator, droht mit vki und ak und strebt einen musterprozess wg. rechtswidriger klauseln an :))
die versicherung wird sich dabei zurücklehnen und däumchen drehen ;).

@alfa: as i said....

aber konstruktiv jetzt. zum verständnis: du hast ein auto, welches du auf wechselkennzeichen mit einem 2. fahrzeug hast (hattest).
nun hast du ein atuo abgemedlet und ein stärkeres wieder dazu? nur dann kannst die versicherung wechseln....oder wie jetzt? klär uns da mal genau auf.

btw und ohne eigenwerbung, deshalb auch keine namen: bei uns ist es so, dass wenn du ein zweites auto in der familie anmeldest (egal auf wenn, hauptwohnsitz muss der gleiche sein), dieses fahrzeug (oder eben mehrere) die gleiche bonusstufe bekommt (bekommen), wie das erstfahrzeug.

also: ein auto stufe null, alle autos unter dieser adresse stufe null.

gruß, alex

1
  •  creator
  •   Gold-Award
22.5.2012  (#21)
wie meistens ist es den kunden einfach zu blöd und mühsam, - um ein paar euro zu streiten, völlig wurscht, ob sie im recht sind oder nicht - und nona wissen die versicherungen wie banken das. dann kommt ein pensionisten-streithansl mit genug zeit und - überraschung - das nächste muster-urteil ist da, vgl. zinsberechnungen, gesetzwidrige klauseln, etc.. alles schon da.

zitat..
Ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass mir meine Zeit zu wertvoll ist um über fehlende Transparenz und Aufklärung zu streiten und deswegen vom Vertrag zurücktreten werde sobald ich die Polizze erhalten habe.


das mit dem wechselkennzeichen kam ja auch erst viel später...

trotzdem: gesetzwidrig war das vorgehen der versicherung jedenfalls nach §5 fern-finanzdienstleistungsgesetz und der fehler ist in der sphäre der versicherung passiert. damit hätte sie zivilrechtlich für diesen fehler einzustehen - aber wo kein kläger, da kein richter.

wennst die - entgegen dem posting von vorhin - ärgern willst, könntest jetzt zurücktreten und die differenz zur "ersatzbeschaffung" via rechtsschutzversicherung einklagen, wäre de facto ein selbstläufer. wo ein kläger, da auch ein urteil gegen die versicherung... was natürlich nur bei verbandsklagen mit genug öffentlichkeit knackig wird, alles andere ist jeder versicherung wurscht: wenn 1 von ein paar tausend aufmuckt, ist das kostenmäßig immer ein gewinn...

das ist kein drohen, sondern simple beobachtung. aber immerhin merkt man schon ein umdenken - jetzt sind in der werbung auf einmal wieder alle soo bemüht, agb gaaanz toll zu erklären, um blödes hinterfragen zu vermeiden. das, was ergo jetzt macht, hat zürich schon in den 1970ern gemacht...

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