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Versicherung - Schaden - Abwicklung [T]

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  •  michiaustirol
  •   Silber-Award
  •  [T]
  •  [Tirol]
27.5. - 1.6.2015
7 Antworten 7
7
Hi
allgemeine Frage zur Schadensabwicklung mit Versicherungen.
Wenn mir jemand etwas kaputt macht, muss mir doch die Versicherung den Schaden ersetzen - aber nicht abzüglich des Selbstbehaltes des Versicherungsnehmers oder doch?
Laut Versicherung müssen Sie nur den Schaden minus Selbstbehalt ersetzen und wir müssen den Selbstbehalt vom Versicherungsnehmer einfordern, wenn es sein muss auch gerichtlich, was mich doch sehr verwundert, was interessiert mich als Geschädigten wieviel bzw ob der Verursacher einen Selbstbehalt hat ?

  •  whitesheep
  •   Silber-Award
28.5.2015  (#1)
die versicherung - muss dir den schaden in voller höhe abgelten. wann wer wieviel selbstbehalt zahlt, oder nicht oder wie die versicherung dazukommt ist nicht dein problem.

sag der versicherung das du denn vollen schaden ersetzt haben willst, ansonsten übergibts du es deinem anwalt. (drohen reicht hier zu 99,9% meistens schon aus)

so long
sheep

PS: wenn Handwerker, Dienstleister im Spiel sind dann wird nur der NETTO-Betrag ersetzt, was aber kein Problem ist, denn die Dienstleister, Handwerker stellen dann ohnehin eine USt befreite Rechnung aus...zumindest wenn man auf eine Schadensregulierung hinweist...

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  •  michiaustirol
  •   Silber-Award
28.5.2015  (#2)
genauso seh ich das auch
den Anwalt hat es übrigens schon gebraucht, damit die Versicherung überhaupt reagiert hat

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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.5.2015  (#3)
verweise auf meinen Thread "Loch in der Fassade"
Da hätte ich regulär auch nur den Betrag bekommen, den der Schadensreferent festgestellt hat, jedoch nicht die wiederherstellung so, dass man nix mehr kennt.
und das waren a bissi mehr als 50 %.
Nach etwas druck, hab ich dann alles bekommen.

der Schaden muss DIR zu 100 % ersetzt werden.

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  •  michiaustirol
  •   Silber-Award
28.5.2015  (#4)
ich sags euch, das war was bis jetzt
Hab den Schaden festgestellt, Angebot eingeholt für Reparatur, Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung mit Fotos und Angebot für die Reparatur. Wochenlang hat sich einfach keiner gemeldet oder reagiert
dann haben wir es dem Rechtsschutz übergeben, dann kam endlich eine Reaktion, nämlich dass das Angebot der Firma überteuer sei und soviel wie die Reparatur kosten soll, kostet normal eine neue Türe
Also mussten wir noch die Rechnung für die Haustüre nachreichen
und dann kam eben die Geschichte mit dem Selbstbehalt, also die Versicherung wehrt sich wo es nur geht, sehr ärgerlich

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  •  rk515
  •   Gold-Award
28.5.2015  (#5)

zitat..
michiaustirol schrieb: Also mussten wir noch die Rechnung für die Haustüre nachreichen


ich musst auch das gesamten Fassadenrechnung nachreichen.

ich verstehs jetzt nicht ganz. wenn dir jemand was kaputt macht, zahlt das doch die haftpflicht des verursachers.
der entstandene schaden muss ersetzt werden, wenn die versicherung nen billigeren gleichwertigen auftraggeber bei der hand hat, solls auch recht sein.
aber wieso solltest du di summe abzüglich des selbstbehaltes des verursachers bekomme.

wer war denn genau der verursacher?

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  •  michiaustirol
  •   Silber-Award
28.5.2015  (#6)
ein Schlüsseldienst
ja die Betriebshaftpflicht

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
1.6.2015  (#7)
Pflichten - Sagt mal @michiaustirol und vor allem @whitesheep, was macht euch so sicher dass die Versicherung des Verursachers euch ggü zu irgendetwas verpflichtet sein sollte oder euch überhaupt irgendwas auszahlen müsste?

Der Einzige dem die Versicherung etwas zu ersetzen hat ist deren Vertragspartner bzw. Versicherungsnehmer, weil sie einen Vertrag mit ihm hat. Der Einzige der verpflichtet ist eine Entschädigung zu leisten ist der Schadenverursacher, weil ihn das ABGB dazu zwingt. Euch muss die Versicherung des Schädigers gar nichts ersetzen, weil, ja weil weder ein Vertrag noch ein Gesetz sie dazu zwingt.

@michiaustirol: Natürlich ist es trotzdem sinnvoll mit der Versicherung solange zu verhandeln bis eine konkrete Schadensumme aus den Anboten und Rechnungen von beiden Seiten akzeptiert wird. Hole noch ein Anbot ein, wenn das genauso hoch ist dann sollte damit bestätigt sein dass es sich sehr wohl um ortsübliche Preise handelt. Wenn die Reparatur tatsächlich mehr kostet als eine neue Tür dann steht dir halt eine gleichwertige neue Tür zu, sowas kommt vor. Wenn die Schadensumme dann endlich mal feststeht kannst du die Rechnung gleich beim Verursacher einfordern, wieviel der dann bei seiner Versicherung selbst einfordern kann ist seine Privatsache. Falls dir die Versicherung ihren Teil der ausverhandelten Summe direkt ausbezahlt, der Schädiger aber seinen Selbstbehalt-Teil nicht zahlen will bleibt dir nur noch den Verursacher zu klagen (eine Rechtsschutz hast du ja).

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