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Verputzen des Nachbarhauses

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  •  Gast Michi
10.2. - 16.3.2007
8 Antworten 8
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Hallo zusammen!
Möchte euch hier einmal unseren Fall schildern:
Wir haben bevor wir zu bauen begonen haben ein altes Bauernhaus auf unserem Grundstück(geschlossene Bauweise) weggerissen und durch diesen Abrruch Wände unseres Nachbern, der direkt an diesen Bauernhof gebaut hatte freigelegt aber nichts beschädigt. Da unser Neubau jedoch nun kleiner ist und nicht all diese freiliegenden Wände abdeckt, verlangt nun die Gemeinde von uns, dass wir die Mauern des Nachbarn verputzen müssen, ist das normal? Wir sind da doch etwas skeptisch! Hat von euch jemand Erfahrung mit Grundstücken mit geschlossener Bauweise?

LG
Michi

  •  nasowas
11.2.2007  (#1)
Nachbars Haus = Nachbars Wand - Wenn der Nachbar erlaubterweise an die Grundgrenze gebaut hat, hat er das Recht meinen Grund nach Absprache zu benützen um seine Wand zu verputzen. Er hat es zu veranlassen und die Kosten zu tragen. Ich kann sogar verlangen, dass die Wand in einen für mich annehmbaren Zustand gebracht wird. Nachbars Haus = Nachbars Wand = Nachbars Aufgabe = Nachbars Kosten. Es gibt zwar theoretisch auch (sehr wenige) Ausnahmen in diversen Schutzzonen, in welchen aber dann auch ein Abriss nicht so ohne weiteres möglich ist.
Durftet ihr ohne Genehmigung Abreissen? Wenn ja, dann geht euch die Nachbarwand nichts an.

Das hat auch AFAIK nichts mit der Bauordnung und dem Bundesland zu tun, sondern findet sich lt. unserem Anwalt irgendwo im ABGB wieder.

(Wir haben gekuppeltes Althaus entfernt und dann offen gebaut, Nachbar musste seine Wand an Grundgrenze selbst verputzen lassen)

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  •  wulfo
18.2.2007  (#2)
Mach Werbung drauf und kassiere - Irgend eine Zigarettenmarke oder Baumarkt wird dafür schon da sein, mach Kohle draus! Wennst für die Wand verantwortlich bist, warum nicht.........

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  •  christoph8
20.2.2007  (#3)
@wulfo - und dann schau noch, dass aufgrund der Werbetafel die Mauer des Nachbarn recht feucht wird und freu Dich über die Sanierungskosten, die Du dafür bezahlen darfst! Mein Großvater hat sich auch zuerst über den - geringen - Betrag für die Werbetafel an seiner Aussenmauer gefreut und letztendlich über die feuchte Mauer und die Kosten für die Trockenlegung, Innen- und Außenputz, Malerarbeiten geärgert.

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  •  wulfo
23.2.2007  (#4)
war eher als Scherz - hätte der Opa aber eine hinterlüftete Fassade gemacht, hätte er überhaupt kein Problem!

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  •  lamichi
14.3.2007  (#5)
Rechtliche Hinweise - Da sich der Fall nun verhärtet hat, wäre ich für jeden rechtlichen Hinweiss sehr dankbar! Worauf kann ich mich stützen bei meinem Verlangen, dass der Nachbar sein Haus selber verputzen soll? Gibt es irgendein Gesetz oder einen bereits verhandelten Fall? Habe bereits im Internet gesucht, habe aber leider nichts gefunden! Wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar!!!
LG
Michi

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  •  2moose
14.3.2007  (#6)
Es gibt in vielen Gemeinden - eine regelmäßige kostenlose Rechtsberatung in Baufragen durch einen Rechtsanwalt, erkundige Dich auf Deiner Gemeinde - auch wenn Du dort ungerne hingehst emoji

Bernhard

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  •  lamichi
16.3.2007  (#7)
Leider bei uns nicht - Da unser Bürgermeister Rechtsanwalt ist, und bis jetzt keine konkrete Antwort finden konnte, geibt es dieses Service leider bei uns nicht! Daher suche ich selbst nach irgendetwas auf was ich mich stützen könnte!
LG
Michi

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  •  2moose
16.3.2007  (#8)
Dan geh' in die Nachbargemeinde, - ... wenn der Bürgermeister Kläger und Richter in einer Person ist.
Keine Ahnung, wo Dein Haus wohnt, aber bei uns z.B. gibts dieses Angebot regelmäßig http://www.rabenstein.cc/gde/template1.asp?id=584&w=amtl&sname=amtlichenr.asp

Bernhard

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