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Verpflichtung Herstellung der Höhenlage

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  •  SandraH
10.9. - 11.9.2013
6 Antworten 6
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

mein Mann und ich sind gerade dabei den Kaufvertrag für unser Haus zu prüfen.
Im Grundbuch steht unter:
2a 3521/1989 Verpflichtung zur Herstellung der Höhenlage und Übergabe gem Pkt. 1 Bescheid 1988-12-13
Kann mir jemand sagen, was dies genau bedeutet? Habe schon gegoogelt, aber wurde dadurch nicht schlauer.
Den Gehsteig betrifft es nicht, da gibt es eine eigene Verpflichtung.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

Lg,
Sandra

  •  rk515
  •   Bronze-Award
10.9.2013  (#1)
man müsste sich den bescheid anschauen, was da genau drinnen steht.
dieser ist sicher in der urkundensammlung hinterlegt bzw kann auch der notar das ausfindig machen.

bei dem schon nachgefragt?

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  •  bautech
10.9.2013  (#2)
Mutmaßung meinerseitsHier gibts einen (Landes- oder Gemeinde-)Bescheid, der den Grundstückskäufer vertraglich verpflichtet, eine gewisse Höhenlage auf der Liegenschaft herzustellen. Sei es wegen Grundwasserschutzmaßnahmen oder Niederschlagswässern, die auf Eurem gewünschtem Grund bleiben sollen oder einfach nur die Anpassung des bestehenden Geländes an die projektierte / ausgeführte Anschlusshöhe am Gehsteig / an der Strasse, das hat dann durch Euch zu erfolgen.
Mit so wenig Infos kann ich momentan leider nicht mehr dazu ausführen...
Was sagt der Vorbesitzer dazu? Normalerweise werden die Betroffenen von solchen Bescheiden in Kenntnis gesetzt...

Oder Du pilgerst mal auf dein Gemeindeamt / Rathaus und hinterfragst die Angelegenheit...

Urkundensammlung und Lastenblatt im GB gecheckt?

ng

bautech

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  •  SandraH
10.9.2013  (#3)
Beim Notar bzw. Rechtsanwalt werde ich heute noch nachfragen, da wir sowieso ein Telefonat vereinbart haben. Wollte mich vorher nur erkundigen, damit ich dann nicht ganz dumm dastehe.

Urkundensammlung und Lastenblatt sind in Ordnung.

Werde nochmal den Vorbesitzer "quälen" emoji

Vielen Dank für Eure raschen Antworten.

Lg,
Sandra

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
10.9.2013  (#4)

zitat..
SandraH schrieb: Pkt. 1 Bescheid 1988-12-13

ich hatte auch diverse solche "Anmerkungen", alle liesen sich in der Baubehörde im Volltext nachlesen. Verlasst Euch nicht auf Vermutungen, der Verweis steht im Grundbuch somit geht es hier nicht um triviale Sachen.

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  •  bautech
11.9.2013  (#5)
@MinMax - Kuck mal...

zitat..
SandraH schrieb: Urkundensammlung und Lastenblatt sind in Ordnung.


Also der nächste Weg mMn auf die Gemeinde / Landesregierung...

ng

bautech

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  •  SandraH
11.9.2013  (#6)
.Werde mir nun als nächstes diesen Bescheid genauer ansehen emoji Bin gespannt, ob und wie kompliziert das ist, an diesen ranzukommen!!

Vielen Dank!

Lg,

Sandra

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