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Veröffentlichung von Fotos [OÖ]

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  •  NDH
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
7.1. - 8.1.2015
7 Antworten 7
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Hallo!

Weiß hier jemand von euch Bescheid:
Darf ein Bauunternehmen vom erstellten EFH Fotos zB auf deren Website veröffentlichen? Im Vertrag ist nichts dgl. vereinbart bzw. wenn so etwas im Vertrag steht, hat man das Recht diese Klausel zu entfernen?

Beste Grüße

  •  atma
  •   Gold-Award
7.1.2015  (#1)
nein, dürfens nicht.
ja natürlich kannst die klausel streichen bzw kannst auch ausmachen, dass du dafür zb 1 oder 2% extra nachlass möchtest, da ja mit deinem haus werbung gemacht wurde.

wir haben mit der baufirma über diesen punkt lange diskutiert und dann den mittelweg ausgemacht, dass aussenansichten für uns ok sind, aber keine innenansichten (uns gings vorallem um details wie verkabelung, elektro, alarmanlage) - man weiß ja nie. das war für die firma gar kein problem, ihnen is es eh nur um fotos von aussen gegangen.

ich würd den punkt ganz offen ansprechen.

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  •  NDH
7.1.2015  (#2)
Danke für die Info und den Tipp, werden das bei der Verhandlung ansprechen!

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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
7.1.2015  (#3)
Wenn das Foto vom öffentlichen Grund aus gemacht wurde, kann jeder Dein Haus fotografieren und verwenden.
Wurde das Foto AUF deinem Grund gemacht, ist das nicht ohne Dein Einverständnis erlaubt.

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  •  deejay
  •   Gold-Award
7.1.2015  (#4)
goaspeda bitte eine quelle zu dieser Ausführung!

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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
7.1.2015  (#5)
quellen - Wikipedia für Österreich:http://de.m.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#.C3.96sterreich

Hier verständlich erklärt:
http://www.lichtbildwerk.at/tag/panoramafreiheit/

Stichworte: Panormafreiheit bzw. Recht am Bild der eigenen Sache, sowie Urheberrechtsgesetz (§ 54 Abs 1 Z5 UrhG)
http://www.jusline.at/54_UrhG.html

Es dürfen allerdings keine Hilfsmittel (Leiter,...) verwendet werden.

Als Hobbyfotograf weiß ich was erlaubt ist.

Die Panormafreiheit hat Ihren Sinn:
Wenn ich ein einzelnes Bauernhaus mit Baum in der Winterlanschaft fotografiere, brauch ich nicht extra meinen Modell-Vertrag mithaben und Ihn von den Besitzern unterschreiben lassen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.1.2015  (#6)
das is scho richtig, aber spätestens bei details, die ja gern fotografiert werden, muss der fotograf aufs grundstück... und wir reden hier von baufirmen, die meist mitn iphone ein foto für die homepage machen und ned profi-fotografen mit spiegelreflex und div. objektiven.

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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
8.1.2015  (#7)
@atma
Jein.
Baufirmen, welche die Fotos für die Homepage verwenden wollen, kommen schon mit guten Kameras. Das kann auch eine gute Kompakte sein.

Aber man kann/darf damit eben nur die Aussenansicht vom öffentlichen Grund aus aufnehmen.

Ein echtes Beispiel: das Haus eines Freundes hängt in jedem H**b*** Baumarkt in der Satabteilung. Das hat der Sat-Lieferant vom Baumarkt gemacht. Der hat auf sein Haus einfach eine Antenne dazu retouchiert.
Handhabe als Hausbesitzer das Foto zu verbieten =0

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