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vermuteter Konsens -> wie weiter? [NÖ]

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
3.2. - 6.2.2012
4 Antworten 4
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hallo Freunde!

auf Bitte des Bauamts der Gemeinde habe ich nun eine eidesstaatliche Erklärung des Vorbesitzers meiner erworbenen Hütte gebracht, dass das Gebäude 1945 gebaut wurde. Es waren nämlich keine Unterlagen dazu vorhanden. Das läuft auch alles bis dato ganz harmonisch. Die Angestellten dort sind echt in Ordnung. Es ist in Purkersdorf so, dass einige Akten aus der Kriegszeit nicht mehr da sind- viele weitere haben die Übersiedelung von Wien nach (3002) Purkersdorf (gehörte ja einmal zu Wien) nicht überlebt. Das sollte nun okay sein.

Jetzt gab es dort einen Stromanschluss und eine Senkgrube (mittlerweile zugeschüttet). Wie wirkt sich der vermutete Konsens nun auf die "Art" des Gebäudes bzw. des möglichen Verwendungszwecks aus? von 45 bis 55 diente das Haus einer Familie als Hauptwohnsitz.

kann ich beantragen, das Haus ans Kanalnetz anzuschließen? muss ich das selber machen? WIE ist das Gebäude nun gewidmet? (ich habe das mit dem Kanal schon einmal ins Forum gestellt).

----neben dem Karl werden das wahrscheinlich nicht all zu viele wissen... emoji)

Danke im Vorhinein und ein schönes Wochenende allen, die sich die Zeit zum Lesen meiner Litanei genommen haben.

lg, Reini

  •  creator
  •   Gold-Award
3.2.2012  (#1)
... ich kenne die lage vor ort nedhttp://www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Abwasser/abwasser_kanalgesetz.pdf

aber warum rufst ned einfach das stadtbauamt unter 63601-42 an?

http://www.purkersdorf-online.at/gemeinde/wohin.php3

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
3.2.2012  (#2)
zweierlei - - der vereidete Bautyp ist nie da wenn ich anruf oder vorbeischau
- bevor ich verhandle (soweit das geht), hab ich mir gedacht ist es nicht schlecht zu wissen, was "Recht" ist und was eventuell "Spielraum".

cheers,
Reini

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.2.2012  (#3)
...

zitat..
Wie wirkt sich der vermutete Konsens nun auf die "Art" des Gebäudes bzw. des möglichen Verwendungszwecks aus? von 45 bis 55 diente das Haus einer Familie als Hauptwohnsitz.

Versteh die Frage nicht ganz. "Vermuteter Konsens" bedeutet: so wie´s dort steht und genutzt wird gilt es als bewilligt. Zu einer Baubewilligung (oder zum vermuteten Konsens) gehört nicht nur der Bestand der BAusubstanz, sondern auch eine Nutzung.
Mit Hauptwohnsitz hat das schon überhaupt nichts zu tun. Es scheint sich um ein Wohnhaus zu handeln. Worauf willst du hinaus????

zitat..
WIE ist das Gebäude nun gewidmet?

So, wie es der vermutete Konsens, den man festgestellt hat, festlegt....Willst du abweichend davon künftig was anderes draus machen, wirst du eine Bewilligung (allenfalls Bauanzeige) brauchen.

Kanal ist eine eigene Sache. Führt der Kanal an deinem Objekt vorbei? oder liegst du abseits, und wenn ja: wie weit weg?
Vereinfacht gesagt: Wenn du am Kanal liegst und daher anschlussverpflichtet bist, dann ist der Anschluss vom Kanal bis zur Grundgrenze Gemeindesache, alles auf deinem Grundstück bis zum Übergabeschacht ist deine Verpflichtung.

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
6.2.2012  (#4)
Danke- Licht in die Sache - es wurde in den letzten 30 Jahren eher als Gästehaus (damit Wohnhaus?) genutzt- Kanalanschluss ist auf dem anderen Ende des Grundstücks (da wo mein neues Haus entstehen wird). Ich möchte es nun weiter als Gästehaus nutzen aber eben auch einen Kanalanschluss runterlegen, weil die Senkgrube ja zugeschüttet ist. wird das funktionieren? ich nehme an das ich das in Hinblick auf die Kanalgebühren anzeigen muss?

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