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Vermittlungsprovision Fertighaus

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  •  andi27
15.9. - 17.9.2009
12 Antworten 12
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Wer weiß, wie das läuft, wenn ich der Fertighausfirma einen Kunden vermittle (ein Bekannter möchte das selbe Haus wie ich) und es zu einem Vertragabschluß kommt?
Wie hoch ist die angebotene Provision? Wie sieht das steuerlich aus?
Danke!

  •  lize
15.9.2009  (#1)
ich glaub bei - Elk zum Beispiel gibts 500 €! Wenn du magst kannsts ja dem Finanzamt melden... emoji

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  •  Reinhard
15.9.2009  (#2)
wie so oft - verhandlungssache ... und steuerpflichtig ist so etwas sowieso. und im eigenen interesse auch bei der einkommenssteuererklärung auch anzugeben. weil auch der provisionszahler vom finanzamt geprüft wird und wenn dann provisionen bezahlt werden, die vom empfänger nicht versteuert werden, könnte das erklärungsbedarf bedeuten ...

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  •  creator
15.9.2009  (#3)
schwarzmarktüblich sind 0,5-1% der auftragssumme - .. schon zig mal angeboten worden, nie angenommen.
weil ja baufirmen bekanntermaßen so wenig schwarzgeld haben, fällt das ganz sicher sofort mit der nächsten ust-abrechnung auf... aua.

auch wenn es mir persönlich wie aus beruflichen gründen extrem widerstrebt: ein bissi realismus wäre da schon angesagt... wirte machne auch 50%-70% schwarz - und jeder weiß das. erinnert mich an den großartigen szene-wirt, der sein gewissen erleichtern wollte und selbstanzeige wegen 30% schwarz machte - und von der finanz gefragt wurde, ob er sie nicht zurückziehen wolle: die o.a. % wären "üblich" und er eh "ehrlich". der hat dann aber meiner erinnerung nach stolz seine strafe gezahlt...


noch dazu: wer sagt denn, dass etwas bezahlt werden muss? da wird einfach die schlussrechnung um den entsprechenden betrag als sonderrabatt reduziert.... wenn's eh diesselbe firma ist. ganz offiziell, laut zusatzvereinbarung vom... wer will, kann auch noch ein paar mängel reinschreiben...

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  •  Reinhard
15.9.2009  (#4)
jaja - ... anleitung zum steuerbetrug ... auch ein art von tipp ... einkünfte sind nunmal in österreich zu versteuern.

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  •  lize
16.9.2009  (#5)
*lol* - Reinhard, du Musterknabe du.... emoji

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  •  creator
16.9.2009  (#6)
da bei einer vereinbarten preisminderung auch kein einkommen im steuerrechtlichen sinn anfällt, ist das weder "betrug" noch ein sonstiges steuerrechtliches vergehen. bargeld ist natürlich nicht soo toll.

reinhard darf als erster in ö. werbungsgeschenke versteuern- vom öamtc/arbö, banken-freundschaftswerbung bis zur sumsi am weltspartag... muss ja nicht unter den wertgrenzen bleiben...


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  •  Reinhard
16.9.2009  (#7)
schau - und jetzt wunderst du dich warum ich dich frage, ob du nlp-ausgebildet bist ... und findest das auch ziemlich unnett.

eine provision ist ein ein einkommen. deine beschriebene vorgehensweise (wertminderung) würde man klassischerweise "umgehung" nennen (weil ja der geminderte wert im endeffekt bei wem anderen lander). wenn die baufirma tatsächlich eine offzielle zahlung leistet, diese korrekt verbucht und der empfänger diese nicht deklariert, dann kann er ein problem bekommen.

wundere mich, da du sonst immer so korrekt bist, es hier nicht so genau zu nehmen ...
und hier gehts auch nicht um einen sumsi-kalender oder ein öamtc-pickerl, sondern ev. sogar um vierstellige beträge. das "anfüttern" von beamten ist ja mittlerweile gott sei dank auch geregelt (und sogar mit haftstrafen verbunden) ... aber jeder wie er will ...



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  •  creator
16.9.2009  (#8)
reinhard, langsam wird mir deine desinformation zu viel - und ich will nicht jedes posting richtigstellen. glaubst du allen ernstes, was du da schreibst? dann kannst gleich mal alle banken anzeigen, die für neukundenwerbung z.b. €50.- - 250.- (depotkostenübertrag-erstattung)springn ließen - viel spaß.

erstens gibt es auch im im estg (§§67ff) vierstellige freigrenzen für sonstige bezüge und zweitens ist gerade das anti-korruptions-gesetz so "reformiert" worden, dass anfüttern de facto straffrei gestellt wurde - und jeder kann sich jetzt denken, warum: nicht nur, weil der schwachsinn der ur-version sowas von an der realität vorbeiging, dass es nicht nur den salzburger festspielen schon weh tat. es ist auch nicht lustig, wenn der betriebsprüfer, weil er einen angebotenen kaffee angenommen hat, nach diesem gesetz (plus einem schwachsinnigen erlass der fld) angezeigt werden konnte. kenne leider die - politisch verankerten - urheber. politiker waren ja ausgenommen...

was ich persönlich davon halte, habe ich deutlich gemacht - was möglich ist, auch.

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  •  danillal
16.9.2009  (#9)
hm, das betrifft aber nureinkommen vom gleichen dienstgeber und das 13./14. gehalt. grundsätzlich ist es so, dass jeder fix Angestellte 730 euro im Jahr nebenbei verdienen kann, ohne dass eine steuerpflicht entsteht.
sobald es mehr ist, wird es versteuert (samt den 730 euro) - sofern gemeldet.



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  •  Reinhard
17.9.2009  (#10)
danke creator - fürs (wieder mal) umdrehen meiner aussagen ... du solltest zw. sonstigen bezügen und sonstigen einkünften unterscheiden ... da gibts doch ein paar große unterschiede ...
ich glaub hier ist auch schön nachzulesen, wie die dinge zu handhaben sind:

https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf

Seiten 9, 10 und 81 sind die relevanten ...

wer hier desinformiert ist, frage ich mich gerade ... aber das läßt sich ja über den link leicht herausfinden.

ad "anfüttern": komisch, hab noch keinen wg. einem angenommenen kaffee angezeigten betriebsprüfer gesehen/von ihm gehört/kennengelernt.

ad "zig-mal" angeboten (vermittlungsprovision): wenn dem so ist, dann würd ich dir empfehlen, nebenbei als immo-makler tätig zu werden ... sind mörder-spannen in dem gschäft. nur so als empfehlung, um die finanzierung schneller abzutragen

andi27 wollte wissen, wie es steuerlich zu handhaben ist. wenn er sich steuerehrlich verhalten will, dann muss er eine einkommenststeuererklärung für den erhaltenen betrag legen. wenn's er schwarz einsteckt, dann ist es sein problem.

zum thema banken und "geldgeschenke": kann mich dunkel erinnern, dass angedacht wurde, diese geldwerten vorteile (soferns keine bagatellgeschenke sind) ebenfalls zu besteuern (nämlich zu verKESten). nur ist es halt wahrscheinlich so, dass die banken die steuer abführen und der "beschenkte" davon nix merkt. diese regelung gibts ja schon länger und hätte oder wurde auch um diese leistungen erweitert (zb. vignette etc.)

ps: finde im übrigen deine oberlehrer-hafte ausdrucksweise "leicht" überheblich ...

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  •  creator
17.9.2009  (#11)
@reinhard: das ist die offizielle broschüre... andi27 wollte aber wissen, wie es in der PRAXIS läuft, ohne rechtliche konsequenzen fürchten zu müssen und den rechtlich richtigen, gangbaren weg.
das ist ein unterschied, den du wohl nie verstehen wirst... "musterknabe" trifft es ziemlich gut.

ich kann hier kein seminar in steuerrecht halten und der unterschied ist mir bekannt. nur soviel: es kommt sehr wohl darauf an, wie man das, was andi27 halt "provision" nennt, benamst. ist das eine einmalige angelegenheit, ist die höhe völlig egal, ist es mehr als ein mal, wird von der finanz "dauer" bzw. "gewerbsmäßigkeit" angenommen. die meisten firmen benamsen es auch als "auslobung" und nicht als provision - das ist ein meilenweiter unterschied.

wo das steht? nirgends - das ist enfach der usus der finanzämter. jetzt wird evtl. noch mein eingangs-statement verständlich...

"anfüttern" - deine persönliche erfahrung ist ziemlich powidl, brauchst ja nur einen finanzer nach dem erlass fragen.
ich bin beruflich zufrieden...


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  •  Reinhard
17.9.2009  (#12)
2 finanzer ... 2 meinungen ... ist wie am bau.

wie auch immer, werde diese diskussion beenden, bringt nix wenn sogar die offiziellen publikationen des bmf in frage gestellt werden.

andi27 hat ein paar wege aufgezeigt bekommen, er soll sich entscheiden.

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