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Vermietung

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  •  Evvi
15.10. - 16.10.2023
7 Antworten | 5 Autoren 7
7
Hallo Liebe Forummitglieder:innen,

In einem Monat wird unsere  Eigentumswohnung fertiggestellt und übergeben. 2 Tage danach wird die Küche installiert. 
Mein Plan ist zZ die Wohnung zu vermieten und in der weiteren Zukunft 15-20 Jahre wird die Wohnung gegebenenfalls durch einen Familienmitglied benutzt. 

Ich bräuchte bitte eure Empfehlung für die Vermietung:
Makler oder ohne?
Mietvertrag mit einem Anwalt erstellen oder einen Standardvertrag nehmen?
Die Wohnung gehört mir und meinem Ehemann, kann in dem Fall nur ich die Vermieterin sein? Wie wickeln wir das am bestens rechtlich ab?
Gute Rechtschutzversicherungen für Vermieterinnen?


Danke im Voraus und Liebe Grüße. 

  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
15.10.2023  (#1)
bin selber "kleiner Vermieter" und kann dir mal meine Erfahrungen darstellen. 
Ich habe immer den Standardvertrag genommen, idR mit den Parametern die für mich als Vermieter besser waren. Wichtig hier die Indexanpassung und verbot von Untermiete ( meine Meinung) 
habe immer ohne Makler vermietet weil es meiner Meinung nach deutlicher schneller geht und man so die Mieter auch ein wenig kennenlernt. Bauch gefühlt ist ein guter Indikator, wenn es komisch anfühlt lieber nicht vermieten. Je nachdem wo die Wohnung, ist wird t du aber mit vielen Noshows rechnen müssen daher ich habe mir immer 3-4 Termine im 15 Minuten Takt vereinbar weil es kommen dann je nach Gegend wo die Wohnung ist nur 1-2 Leute. 
Rechtachutz welche Vermieterangelegeheiten abdeckt habe ich in Erinnerung das sie sehr teuer sind. Ich finde es hier besser vom Mieter einen Bestätigung zu verlangen das eine Haushaltsversicherung angeschlossen wurde so kann man Achaeden zumindest dann dort abdecken. Gegen mietnoamden kannst ee wenig machen, was aber auch wirklich sehr sehr selten vorkommt, auch wenn die Medien esanderes darstellen. 
wenn die Wohnung euch beiden gehört würde ich mir anschauen wie das mit der Besteuerung der Mieteinnahme ist. 


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Hallo schurlmaster, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.10.2023  (#2)
Zum Thema Versicherung: 

die Haushaltsversicherung deckt "nur" die Schäden am Inventar bzw. dem Besitz des Mieters ab. Im Brandschaden werden Türen, Böden, Fenster, Malereien, usw durch eine Eigenheimversicherung abgedeckt. Für diese ist der Vermieter bzw. die Hausverwaltung zuständig.

Beim Rechtsschutz kann man im Privatbereich den Punkt Mietrechsschutz für selbstgenutzte Immobilen als Wohungs/Hausbesitzer oder die Gebrauchsüberlassung an Dritte einschließen.
Den jeweiligen Deckungsumfang beim Versicherer nachfragen.

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
15.10.2023  (#3)
Zur Versteuerung kann man hier nachlesen:  https://www.energiesparhaus.at/forum-vermietung-eigentumswohunung-bei-eigentuemerpartnerschaft/69937

Im Idealfall hätte ich mich vor der Kaufentscheidung zum Thema Steuern beraten lassen, aber auch jetzt lohnt ein Steuerberater vermutlich mehr wie ein Makler oder Vertragserrichter.

Wichtig ist halt mal zu wissen ob man im Voll-, Teil oder Nichtanwendungsbereich vom MRG ist, davon hängt ab was überhaupt im Mietvertrag stehen darf (und auch gültig ist) und auch sonst hängt davon fast alles ab. Ich nehme an es geht um eine Wohnung im Teilanwenungsbereich?

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Hallo Equity, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.


  •  LiConsult
  •   Gold-Award
15.10.2023  (#4)

zitat..
Equity schrieb: Ich nehme an es geht um eine Wohnung im Teilanwenungsbereich?

ja - wird Teilanwendung sein, da

zitat..
Evvi schrieb: In einem Monat wird unsere Eigentumswohnung fertiggestellt und übergeben. 2 Tage danach wird die Küche installiert.
Mein Plan ist zZ die Wohnung zu vermieten

somit Richtwertmietzins

Wohnungseigentum wurde begründet?

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
15.10.2023  (#5)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────
Equity schrieb: Ich nehme an es geht um eine Wohnung im Teilanwenungsbereich?
───────────────

ja - wird Teilanwendung sein, da

──────
Evvi schrieb: In einem Monat wird unsere Eigentumswohnung fertiggestellt und übergeben. 2 Tage danach wird die Küche installiert.
Mein Plan ist zZ die Wohnung zu vermieten
───────────────

somit Richtwertmietzins

Wohnungseigentum wurde begründet?

Warum Richtwert im Teilanwendungsbereich?


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
15.10.2023  (#6)
ui - schon spät ... freier Mietzins freilich

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  •  xilinx
  •   Bronze-Award
16.10.2023  (#7)
Würde auch den Gang zum Steuerberater empfehlen. Und wenn ihr vor habt die Wohnung so lange zu vermieten sicher eine gute Investition.

Da gibt es doch viele Themen die man steuerlich berücksichtigen muss:

- Eigentümerpartnerschaft: Vermieten gemeinsam + Steuer zahlen beide - hier gibt es aber auch die Möglichkeit von Fruchtgenuss (also ein Partner überlässt dem 2. die Einnahmen vereinfacht gesagt) - hier muss bei Vermietung aber einiges berücksichtigt werden -> Also wieder am besten Steuerberater fragen

- Möglicherweise ist auch noch Vorsteuerabzug möglich, weiß aber nicht, ob das rückwirkend möglich ist - wenn ihr vorhabt 15-20 Jahre zu vermieten sicher eine Option

- Afa Regeln sind auch zu berücksichtigen (Grundanteil, beschleunigte Abschreibung zu Beginn....)

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