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Verkehrswert bei Wohnrecht (mit Vorrangeinräumungserklärung)

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  •  Cora21
9.1. - 27.1.2024
7 Antworten | 3 Autoren 7
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Meine Eltern werden mir ihr Haus überschreiben unter Gewährung eines Wohnrechtes an sie. Mein
Mann und ich planen einen Zubau an dieses Haus und wir sollen meinen Bruder auszahlen.

Meine Eltern haben sich dazu bereit erklärt, dass sie gegenüber der Forderung der Bank bei einem Kredit, den wir aufnehmen, im Rang mit ihrem Wohnrecht zurücktreten. Wird bei dieser Konstellation das Wohnrecht trotzdem noch wertmindernd von der Bank im Hinblick auf die Erteilung eines Kredites berücksichtigt? 

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.1.2024  (#1)
Nein, eben weil sie (die Eltern) der Bank den Vorrang einräumen.

Lg

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  •  Cora21
9.1.2024  (#2)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Nein, eben weil sie (die Eltern) der Bank den Vorrang einräumen.

Lg


Vielen Dank für diese schnelle Antwort! Die Info, dass es trotzdem wertmindernd berücksichtigt wird, haben wir vom Erstgespräch bei einem Kreditvermittler. Das habe ich selbst nicht nachvollziehen können.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.1.2024  (#3)
Bitte gern.

1


  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.1.2024  (#4)

zitat..
Cora21 schrieb: Wird bei dieser Konstellation das Wohnrecht trotzdem noch wertmindernd von der Bank im Hinblick auf die Erteilung eines Kredites berücksichtigt?

... nicht bei jeder Bank - bei vielen jedoch schon.
Das Wohnrecht erlischt ja nicht, nur weil es einen Vorrang oder neuen Eigentümer gibt. Sollte das Pfandobjekt verwertet werden müssen, so muss die Bank einen Käufer finden, der bereit ist das Wohnrecht zu akzeptieren. Und das ist natürlich wertmindernd im Vergleich zu einer Immobilie die diesbezüglich lastenfrei ist.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.1.2024  (#5)
Da habe ich zu allgemein geschossen. 
Natürlich kann ein eingetragenes Wohnrecht der Eltern den Immowert beeinträchtigen.
Je älter sie sind, desto weniger wird der Abschlag ausfallen.
Wie geschrieben nicht bei jeder Bank schlagend.

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  •  Cora21
27.1.2024  (#6)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────..
Cora21 schrieb: Wird bei dieser Konstellation das Wohnrecht trotzdem noch wertmindernd von der Bank im Hinblick auf die Erteilung eines Kredites berücksichtigt?
───────────────

... nicht bei jeder Bank - bei vielen jedoch schon.
Das Wohnrecht erlischt ja nicht, nur weil es einen Vorrang oder neuen Eigentümer gibt. Sollte das Pfandobjekt verwertet werden müssen, so muss die Bank einen Käufer finden, der bereit ist das Wohnrecht zu akzeptieren. Und das ist natürlich wertmindernd im Vergleich zu einer Immobilie die diesbezüglich lastenfrei ist.

Entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung! Vielen Dank für die Rückmeldungen! Wir waren mittlerweile bei 2 Banken und bei beiden stellt die Finanzierung zu guten Konditionen kein Problem dar. 😊


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
27.1.2024  (#7)
sehr gerne ... umso besser, dass es nun geklappt hat.

Man sieht jedenfalls: Vergleichen zahlt sich aus - nicht nur konditionell sondern (vor allem in diesen Zeiten) auch hinsichtlich die Vergabekriterien bzw. Möglichkeiten und die Bewertung.

Gratulation!


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