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verkauf eigentumswohnung - finanzamt

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
12.4. - 21.11.2013
27 Antworten 27
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hallo,
vielleicht weiß hier jemand etwas genaueres. ich habe meine ETW verkauft, hatte sie 6,5 jahre im besitz und auch als hauptwohnsitz benutzt. bei der einkommenssteuerveranlagung muss ich da wahrscheinlich etwas angeben? oder ist das hinfällig wenn es der hauptwohnsitz war?
falls jemand hier erfahrung hat dann wär eine kurze hilfe sehr nett emoji
lg, dani

  •  deejay
12.4.2013  (#1)
Ich habe die erfahrung gemacht, wenn ich mich da wo nicht auskannte, hab ich dort angerufen. Hab dort am Amt immer sehr nette auskunft bekommen.

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  •  bono71
12.4.2013  (#2)
hiWenn das dein Hauptwohnsitz war ueber so lange Zeit dann brauchst du nichts versteuern und auch nix angeben.
Im Besitz ist uebrigens hinfaellig.
Im Eigentum musst du sie gehabt haben! Warst du 6,5 Jahre im Grundbuch als eigentuemer? - wenn ja brauchst nix versteuern.

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  •  creator
  •   Gold-Award
12.4.2013  (#3)
§30 abs 2 z 1 estg - http://www.jusline.at/30_Private_Grundstuecksveraeußerungen_EStG.html

zitat..
Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte: Aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b), wenn sie dem Veräußerer ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird oder innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird.




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  •  zed
13.4.2013  (#4)
@bono71

Sry, aber wenn du keine Ahnung von der Rechtslage hast, wieso gibst du dann Tipps?

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  •  deejay
13.4.2013  (#5)
zed, er hat ja nichts unrichtiges gepostet!

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  •  bono71
13.4.2013  (#6)
ich hab in diesem Fall sehr wohl Ahnung - Und kenne obigen Paragraphen quasi auswendig, da ich selber gerade meine wohnung verkaufe und sich die wirksamkeit von absatz b stellt. NUR deshalb hab ich auch gewagt die aussage zu treffen, ansonsten ueberlasse ich das creator.
Leider kann es in Oesterreich niemand wirklich beantworten , soviel zu unseren gesetzen.

Ich hab seit vorigen Jahr einen Anwalt beauftragt der mir bis jetzt keine gesichterte Antwort geben konnte.
Es geht darum, wohng gerade gekauft, aber 10jahre drin gewohnt - steuer ja oder nein? Ich behaupte nein. Steht ja auch so da. Oft genug hoert man ja, aber es gibt genug die einfach irgendwas behaupten, auch Anwaelte.
Und da beste kommt noch: das Finanzamt kann keine gesicherte Aussage darueber abgeben weil sie es selber ned wissen.
Es geht wie gesagt um den letzen Teil, das mit 2 Jahren ab Kauf ist klaro.
Ps zed: kannst ned lesen?

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  •  creator
  •   Gold-Award
13.4.2013  (#7)
@bono:das iast ein neuer sachverhalt -

zitat..
Es geht darum, wohng gerade gekauft, aber 10jahre drin gewohnt - steuer ja oder nein?


du hast sie also erst kürzlich erworben. die gesetzliche annahme - so steht's auch in den materialien - geht nur vom simplen fall aus, dass jemand eigentümer wird und die regeln für diese zeitlich nachgelagerten fälle des verkaufs gelten. der rest ist simple gesetzeslücke bzw. steht nirgends, weil die nationalhelden wieder mal gepfuscht haben, um ein budget durchzuwinken.

de facto wird es wohl auf die 2 jahre wartefrist rauslaufen. bist 20 jahre drin, kaufst und veräußerst binnen 2 jahren ab beginn der eigentümerschaft - peckst.

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  •  johro
  •   Gold-Award
13.4.2013  (#8)
@zed: bono hat alles richtig geantwortet, die links die danach kamen waren überflüssig.

@bono, du hast ja erst vor einem jahr gekauft, die letzten Jahre warst du mieter, somit bist du noch innerhalb den 2 jahren (ist aber nur mein verständnis)

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  •  zed
13.4.2013  (#9)
@all

ok, hatte das anders verstanden. Ich hab das mit den 6,5 Jahren aus bono's Beitrag gelesen als wär damit eine Frist gemeint, wobei nirgends 6,5 Jahre vorkommen im Gesetzestext. Hab dann erst gecheckt daß der TE ja gesagt hat daß er seit dieser Zeit drin ist. Mea culpa.

@bono
Lt. meinem Anwalt muss ich die Einkünfte aus dem Verkauf trotzdem angeben, aber nicht versteuern. (habe grad ziemlich exakt die selbe Situation)

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  •  bono71
15.4.2013  (#10)
Mein Anwalt sagt - das gegenteil. Und ich bin da seiner Meinung.
Eigentlcih bin ich total überrascht das es da eine Diskussion gibt.
Wenn man den Text liest steht da eigentlcih eindeutig drinnen das man es NICHT muss.
Im ersten Teil wird ja extra erwaehnt ab Anschaffung und im 2ten Teil - getrennt durch ein ODER steht das nicht,.
jeder der lesen kann und a bissl Logik im Hirn hat fuer den ist das eindeutig - ist zumindest meine Meinung sorry.

ein oder bedeutet das nur eine Bedingung zutreffen muss.

zitat..
oder innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben


Ich habe ganz eindeutig in den letzen 10 Jahren da gewohnt - BASTA! mehr steht da nicht und das habe ich erfuellt. Ich finde es kurios das Anwaelte ueberhaupt drueber diskutieren, aber dann haettens wohl weniger Arbeit wenns die Gesetze irgendwie eindeutig (ists eigentlcih fuer mich) formulieren wuerden.

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
15.4.2013  (#11)
danke für die infos erstmal.
was ich echt schlimm find, ist dass man heutzutage ohne einen anwalt/steuerberater ja schon fast nicht überlebensfähig ist.
ich hätte den gesetzeslink von creator auch so gelesen wie bono71 - und nachdem ich 6,5 jahre drin den hauptwohnsitz hatte, also seit dem kauf war das mein hauptwohnsitz und eigentum - da muss ich eigentlich nix angeben.
aber zur sicherheit werd ich wohl doch noch beim FA nachfragen emoji
lg und danke,
dani


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  •  bono71
15.4.2013  (#12)
Hab gerade - mit meinem Anwalt nochmals telefoniert.
Letzesmal hat das FA sich ja abgeputzt weil sie keine Richtlinien vom Ministerium haben bis jetzt.
Mein Anwalt wird jetzt nochmals schriftlcih anfragen beim FA um auskunft.
Weiters hat er gemeint das die Kammer auch eher meiner Meinung ist, da gibts es auch einen Leitfaden wo ein Bsp mit Erbe drin ist und die das auch so sehen das es nicht zu berappen ist.

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.4.2013  (#13)
hier mal 2 links - allgemeine betrachtungen: http://www.taxlegal.at/4/02_est_vv.html
und steuerrechner:
http://www.wien-steuerberater.at/immobiliensteuerrechner.php

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  •  johro
  •   Gold-Award
15.4.2013  (#14)

zitat..
und nachdem ich 6,5 jahre drin den hauptwohnsitz hatte, also seit dem kauf war das mein hauptwohnsitz und eigentum - da muss ich eigentlich nix angeben.


es geht ja net darum wie lange du darin wohnst, es geht um den Kauf einer Immobilie und um den Weiterverkauf mit Gewinn, und das ist zu versteuern.

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
15.4.2013  (#15)
@johro - doch wenn den gesetzestext liest, dann geht es SCHON drum, wie lange man drin wohnt... sobald man ab anschaffung länger als 2 jahre drin wohnt zahlt man KEINE steuern vom veräußerungsgewinn. also müsste ich mit meinen 6,5 jahren sozusagen aus dem schneider sein, auch wenn ich etwas gewinn gemacht hab.
lg, dani


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  •  atma
  •   Gold-Award
15.4.2013  (#16)
@creator danke für den steuerrechner-link... ;) haben seit freitag ein ähnliches thema "zu betreuen"

@danillal... ich hätt gelesen in summe 5 jahre innerhalb der letzten 10 jahre oder die letzten 2 jahre durchgehend...

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
15.4.2013  (#17)
@atma... ab anschaffung 2 jahre durchgehend oder innerhalb der letzten 10 jahre 5 jahre durchgehend... auf "in summe 5 jahre" wäre ich eigentlich nicht gekommen.
lg dani


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  •  bono71
15.4.2013  (#18)
Super, - Danke fuer den link creator. Da sieht mans wieder. Aber alle supergscheiten Anwaelte und immobilienmakler wissen es besser haha.
Wenn das schon mal auf der seite so steht ist das ein gutes zeichen.


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  •  creator
  •   Gold-Award
15.4.2013  (#19)
ja bitte gerne@energiesparhaus: vielleicht kann man die betrachtungen und den rechner-link irgendwo in die serviceseiten oder - wenn das nicht geht (wegen verlinkung und individueller eingabe) - in die finanzierungstipps aufnehmen.emoji

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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  bono71
16.4.2013  (#20)
Derzeitige Aussage vom FA - da sie es nicht wirklich wissen wuerden sie derzeit die Steuer vorschreiben mit verweis das man sie wahrscheinlich naechtes Jahr bei der Erklaerung zurueckholen kann. HAHA

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  •  creator
  •   Gold-Award
16.4.2013  (#21)
@bono: das würde ich mir unbedingt schriftlich geben - lassen, rein zu doku-zwecken! ist ja nicht zu fassen... und dann würde ich mir mal die meinung des ufs http://ufs.bmf.gv.at/suche/searchresults.htm dazu geben.

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