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Verjährung Urgelände

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  •  piedus
27.10. - 29.10.2016
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Hallo,

Kennt jemanden sich aus mit die fristen vom Urgelände? Ich möchte gern wissen, ob ich laut Gestz im Erdgeschoss wohne oder im ersten Stock...

Bei der erstbau unseres Hauses war das Urgelände 2m50 oberhalb das Straßenniveau. Wir haben das ganze abgegraben und einen Keller/Tiefgarage gebaut die also gleich ist an der Straßenebene. Obendrauf haben wir unser Haus und Terasse gebaut. Von der Terasse blickt man also 2m50 runter auf der Straße.

Jetzt, 18 Jahre später, möchten wir einiges umbauen und unter anderem auch eine Sichtschutz zu unseren Nachbarn errichten an der Grundstücksgrenze, oben auf der Terasse. (Hecke aus Tujen hat uns nicht mehr gefallen, wir möchten eine WPC Sichtschutzwand errichten). Auch bei die Nachbarn gibt es eine ähnliche Bauweise bestehend aus unten Garagen und oben Terasse.

Jetzt hat ein Nachbar gesagt, ich darf keinen Sichtzschutz errichten, weil ich sozusagen im "ersten Stock" wohne, und hier geltet eine Sichtschutz als Baubewilligungspflichtig und das wird er nicht zustimmen. Er sagt, dass das ursprungliche Urgelände nach 10 Jahren verjährt ist, und nun unten der Straßenhöhe entspricht.

Kann das sein? Kann sich das Urgelände von eine bereits bebautes Stück Grund ändern?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.10.2016  (#1)
Bundesland?

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  •  piedus
29.10.2016  (#2)
Tirol

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