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Vererben, vorsorgen etc.

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  •  andelal
  •   Silber-Award
26.8. - 27.8.2013
41 Antworten 41
41
Weil ich den anderen Thread nicht unnötig zuspammen wollte, hier ein neues Thema.

Da sich ja jeder irgendwann Gedanken um die Zukunft macht, bzw. um das eigene Ableben und die damit verbundenen Folgen für die Angehörigen, wäre halt die Frage, wie man am besten für den Fall der Fälle vorsorgt. Speziell in diesem Forum geht es ja zumeist um enorme Summen, die investiert werden.
Wie handhabt ihr das?

  •  Housedog
26.8.2013  (#1)
Wie auch im anderen Thread geschrieben emoji, standen meine Frau und Ich vor einigen Wochen vor derselben Entscheidung.

Wir haben einen kostenlosen Ersttermin beim Notar in Anspruch genommen, haben uns dort erkundigt welche Möglichkeiten es gibt und wie hoch die Kosten sind. Ich würde dasselbe empfehlen.

Wie gesagt, Kosten 0 ... Informationswert unbezahlbar. Was man dann genau machen will bleibt ja dann einem selbst überlassen.

Lg

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.8.2013  (#2)
und wie habts er es gelöst? kosten dazu? @housedog

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  •  Housedog
26.8.2013  (#3)
Wir haben ein wechselseitiges Testament beim Notar aufgesetzt.

Das Testament ist beim zentralen Testamentregister hinterlegt. Unsere Tochter bekommt nur den gesetzlichen Pflichtanteil.

Das Testament ist so aufgesetzt das es nur Gültigkeit hat solange die Ehe aufrecht ist.

Den Grund auf dem unser Haus stehen wird hat meine Frau von den Eltern geschenkt bekommen. 50 % des Grundes wurden über ein Schenkungsurkunde an mich verschenkt. Eingetragen ist ein wechselseitiges Veräußerungs- und Belastungsverbot. Zu zahlen sind hier 3,1 % des 3fachen Einheitswertes für 50 % der Liegenschaft.

Alles in allem (also inkl. Steuer, GB-Eintragung, etc.) hat das ca. 3.000 Euro gekostet. Nicht einmal 1 % der gesamten Hausbaukosten für Rechtssicherheit waren's zumindest uns doch wert.

Lg



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  •  rk515
  •   Bronze-Award
26.8.2013  (#4)
und da klink ich mich auch gleihc wieder ein.

bei uns wars auch so wie bei housedog.

jedoch wurde der grund, den ich geschenkt bekommen habe (mein erbteil) nicht an meine frau übergeben.

wie im anderen thread schon geschrieben wurde, ist das bei scheidung nicht so leicht.

der familienrichter entscheidet zu 99 % immer zu gunsten der kinder. und somit auch dazu, dass die frau mit den kindern im haus bleiben kann. weil sie sich ja schon eingelebt haben, die schule oder den kiga besuchen (alles aussagen des notares, bei dem wir uns kostenlos beraten ließen)

im falle des todes ein einem - jetzt sag ich mal - elternteil ist ein testament unumgänglich.

wenn man nicht verheiratet ist ist ja folgendes:

ich sterbe, bin aber nicht verheiratet, dann kommt ohne testament die gesetzliche erbfolge automatisch. und das sind natürlich dann die kinder.

jetzt stelle man sich vor - etwas überspitzt, aber auch die aussage des notares - ein 5 jähriges kind erbt die liegenschaft. wird im grundbuch auch so eingetragen. natürlich solang das kind minderjährig ist, hat die mutter dann die obsorge. das kind wird dann drogensüchtig und mit 18 jahren kommt es sich drauf, dass es nach jamaika auswandern will, verkauft das haus (was es ja dann kann) und raucht einen pott nach dem anderen und verjuxt das haus.

wie gesagt, aussage vom notar.
also wenn man nicht verheiratet ist, und kinder hat, ist ein testament wirklich von vorteil. denn da kann ich dnn dezitiert reinschreiben wer das gebilde bekommt, wenn ich sterbe.

anm: als wir das testament haben machen lassen, waren wir noch nicht verheiratet.

jetzt simma verheiratet und aufgrund des wechselseitigen testamentes wird der überlebende zum alleinerben der liegenschaft. die kinder bekommen den gesetzlichen pflichtteil, der steht ihnen sowieso zu.
aber die liegenschaft bekommt dann der jeweilige überlebende.

ganz aus der erbfolge kann man die kinder nur streichen wenn man diese enterbt. sonst steht ihnen immer was zu

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  •  andelal
  •   Silber-Award
26.8.2013  (#5)
Hm, interessant. Wie ist das, wenn das Haus das einzig nennenswerte Vermögen darstellt, ein Elternteil stirbt (das Haus gehört beiden Elternteilen zu jeweils 50%), und Kinder da sind?

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  •  Jelly
26.8.2013  (#6)
hallo,

hier sollte eigentlich alles beantwortet werden -> https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.792030.html

@ andelal: wie schon geschrieben, der pflichtteil steht den kindern und ehepartnern sowieso IMMER zu
außer man enterbt eben jemand, aber das geht nicht so leicht ;)

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
26.8.2013  (#7)
wenn nichts geregelt ist, würden die kinder da beim haus mitschneiden, soweit mir bekannt ist.
also auch von den 50 % die vom verstorbenen elternteil über sind, würde sie den pflichtteil bekommen
(1/3 sind das, wenn ich mich nicht täusche. oder hab ich da jetzt was mit den zahlen verwechselt?)

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  •  andelal
  •   Silber-Award
26.8.2013  (#8)
Nicht 2/3 von den 50%?

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  •  Jelly
26.8.2013  (#9)
diese "50%" also das "halbe" haus sind ja 100% erbe

ohne testament schauts wie folgt aus, wenn ein ehepartner und zB 2 kinder da sind

100% des erbes werden wie folgt aufgeteilt, 1/3 bekommt der ehepartner, 2/3 bekommen die kinder, also in diesem fall jeder 1/3

wenn es KEINE kinder gibt, dann bekommt der ehepartner 2/3 und den rest erben die eltern! sollte es die NICHT mehr geben erben die geschwister des verstorbenen dieses 1/3

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
26.8.2013  (#10)
sooo.. jetzt bin ich das geistig nochmal durchgegangen, korrigiert mich, wenn ich jetzt an blödsinn schreibe.

also nehmen wir mal an, die liegenschaft ist 500k wert. die ehegatten sind jeweils zur hälfte eigentümer. testament vorhanden wo die frau als universalerbin drinnen steht.
dann fließen 250k in die erbmasse, wovon die kinder den gesetzlichen pflichtteil (die hälfte von 2/3) bekommen.
1/3 ist der gesetzliche pflichtteil für die ehegattin

sie kommt ins grundbuch mit den restlichen 50 %, somit alleineigentümerin der liegenschaft

gesetzliche pflichtteile sind immer geldforderungen.

EDIT: sorry.. zu spät geschaut

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  •  andelal
  •   Silber-Award
26.8.2013  (#11)

zitat..
rk515 schrieb: gesetzliche pflichtteile sind immer geldforderungen.


Heisst das, die Liegenschaft müsste unter Umständen veräußert werden?

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  •  atma
  •   Gold-Award
26.8.2013  (#12)
ja...

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
26.8.2013  (#13)
unter umständen, ja!

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  •  atma
  •   Gold-Award
26.8.2013  (#14)
... ich seh das ganze thema noch viel problematischer, wenn keine kinder da sind... denn dann erben zb die eltern des partners die 50% ausm grundbuch... den kredit aber nur der partner...

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  •  andelal
  •   Silber-Award
26.8.2013  (#15)
Na serwas.

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
26.8.2013  (#16)
und deshalb, solang ma nicht verheiratet ist, und so a projekt angeht, unbedingt das ganze testamentarisch absichern. den kredit mit einer ablebensrisikoversicherung so versichern, dass der kredit MINDESTENS zur gänze abgedeckt ist. wenn nicht sogar mehr. kommt auf de lebensumstände an.

wenn der mann stirbt und der familienalleinerhalter war, dann würd i mindestens soweit anpassen, dass ein jahresgehalt des mannes noch oben draufkommt. so dass die frau (wenns ztb in karrenz isch) sich dann ned gleich finanziell sorgen machen muss.

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  •  Benji
  •   Gold-Award
26.8.2013  (#17)
ich häng mich da dran: Es gibt da noch so eine "urban legend", von der ich nicht weiss ob sie stimmt: Eltern nicht verheiratet, 2 Kinder. Mann stirbt. Frau ist per handschriftlichem Testament alleinige Erbin. Vermögen besteht primär aus Haus+Grund, wo beide Elternteile im Grundbuch stehen. Die Kinder kriegen natürlich den gesetzlichen Pflichtteil. und jetzt zur Legende: Irgendein Gericht bestimmt, dass der Erbteil der Kinder "mündelsicher" oder was auch immer verwahrt bzw. bei Gericht hinterlegt oder so werden muss. Erheblicher Betrag, der Frau bleibt nix anderes übrig als das Haus zu verkaufen, um den Pflichtteil hinterlegen zu können.

ist da was dran?

Ich will deswegen seit Jahren zum Notar, ist sich leider nie ausgegangen...


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  •  hausmaus
  •   Bronze-Award
26.8.2013  (#18)
@Benji; Ja, sowas hab ich auch schon mal gehört... hab aber auch gehört, daß die Gerichte primär zum Wohle der Familie entscheiden. Eins würd' hier aber das andere ausschliessen.

Nachdem's auch ein Thema bei uns ist, wie sieht das denn aus: Familie mit 4 Kids - wieviel würden da da die kleinen Racker bekommen?

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  •  deejay
26.8.2013  (#19)
ja Benji das gibt es.
Die Frau von einem Kollegen ist vor gut 2 Jahre gestorben, 3 Minderjährige Kinder gibt es, Schulden am Haus und damals haben sie warum auch immer, nur 15 jahre Versicherung bekommen.
Als dieses zu verlängern war, hatte sie bereits Krebs und die Versicherung weigerte sich zu verlängern (wie immer, wennst die brauchst, drücken sie sich wos geht).
Jetzt musste er den Pflichtanteil via Sparbuch beim Gericht hinterlegen. Das hieß für ihn, wiederum einen Kredit aufnehmen, Zinsen usw. bezahlen, für ein Haus welches eigentlich eh ihm gehört.
Find ich etwas heftig das ganze, so ist aber unser Gesetz.
Darum würde ich empfehlen, über die Schuldensumme hinaus zu Versichern.

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  •  Benji
  •   Gold-Award
26.8.2013  (#20)
danke fürs Feedback. Scheint also doch was dran zu sein.

Allerdings: Das Problem soll angeblich auch existieren, wenn man schon schuldenfrei ist (was ich leider noch lange nicht bin). Was deejay schreibt, präzisiert mein Gestammel: Angeblich muss man die Summe hinterlegen. Was im Normalfall schlicht unmöglich ist.


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  •  deejay
26.8.2013  (#21)
ja das war auch ein großes Problem für ihn.
scheinbar haben sie es aber in der gesamten Familie geregelt.
Mich hat das damals schon etwas geschreckt, jetzt stehst du alleine mit 3 Kindern da, musst 40h arbeiten gehen das du überhaupt über die runden kommst und dann musst zusätzlich noch einen Kredit bezahlen für etwas was eigentlich dir gehört.
ehrlich, in so einer Situation finde ich unser Gesetzt schwer schwachsinnig.


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