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Verbindlichkeit der Angaben von Markler [B]

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  •  alfa2
  •  [B]
  •  [Burgenland]
14.2. - 17.2.2012
4 Antworten 4
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Liebe Forumsteilnehmer!

mich würde interessieren, wie verbindlich die Angaben von Marklern zu den inserierten Objekten sein müssen.
Folgendes Beispiel:
"mit hochwertigem Vollwärmeschutz": wenn nun dieser Vollwärmeschutz schon 15 Jahre alt ist, würde ich ihn nicht mehr als hochwertig bezeichnen

"Verfügbar ab: sofort": der Verkäufer hat jedoch gesagt, dass er 3 Monate braucht um auszuziehen

Könnte ich diese “falschen“ Angaben dazu nutzen um die Provision zu drücken oder ist die Provision rein für Vermittlung des Geschäfts zu sehen?

vg
alfa2

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
14.2.2012  (#1)
Hi

ich kenn mich rechtlich mit ansprüchen nicht so gut aus, und es ist dann auch immer die frage wie der richter entscheidet und was dann für kosten auflaufen.

ich würde mit dem makler darüber reden, die meisten lassen mit sich über die höhe der provision reden.

(auch wenn ich es zum Teil nicht verstehe) weil jedem steht vom "Gesetzgeber" ein Lohn zu, den Makler eben auch so wie dir, was würdest du sagen wenn du mal 30% weniger lohn bekommst.

Aber wie dem auch sei, ich weiß dass es ein "urteil" gibt dass die namhaftmachung eines objektes für den provisionsanspruch ausreicht.

das was du geltend machen köntest wären beratungsfehler oder so.
und somit eine provisionsminderung.

andererseits kannst ja auch einfach einen energieausweis verlangen, dann ist es "wurst" was der makler sagt.

aber dann wird der makler sich raus reden und bla bla bla.

ich würde einfach mit erm über die höhe der provison reden, ODER mach es noch BESER!

Sag dem Makler er bekommt MEHR wenn er den Kaufpreis drücken kann, dass ist ein ansporn für den makler und du sparst unter dem strich mehr.

aber vielleicht hat creator noch tips.

lg!

1
  •  creator
  •   Gold-Award
15.2.2012  (#2)
AndiBru hat das ja schon aus der praxis beantwortet... und de facto sollte der - vorab vereinbarte - provisionsanspruch auch halten, vorausgesetzt, dass auch der makler seinen pflichten (und die sind ned so wenig) gewissenhaft nachkommt.
die links sollten bekannt sein:
http://www.ak-tirol.com/bilder/d109/Rechte_gegenueber_Makler.pdf
http://www.arbeiterkammer.com/online/immobilienmakler-53003.html

normalerweise geben gute makler - zum eigenen schutz - auch über die gesetzlichen rahmenbedingungen auskunft (z.b. http://www.kitzbuehel-immobilien.at/?cid=80&page=383) und verwenden nur die geschäftsbedingungen, die von der innung empfohlen wurden. verwenden sie abweichende, müssten sie das gem. §10 der immoblinenmakler-verordnung http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007765 dem vki melden - na, warum wohl?

maklerprovisionen sind höchstprovisionen, also immer verhandelbar, oft zahlt der auftraggeber/verkäufer auch nix.
solche werbe-inserate sind immer heikel, weil der grat zwischen uwg-blickfangwerbung und der gewünschten aufmerksamkeit halt sehr schmal ist. da die meisten makler einen mündlichen auftrag (anruf) schon als auftrag werten wollen, ist da ärger eh vorprogrammiert, denn ein makler muss - konsumentenschutz-gerecht - über alle wesentlichen umstände des geschäfts aufklären - nämlich so, dass es auch durchschnittlich gebildete laien verstehen. das ist eigentlich eine ziemliche steilvorlage und wie immer bei einem geschäft tut man sich als kunde leichter, wenn man die vorgaben klar geben kann. wenn die also eine super-dämmung besonders wichtig ist, schreib' die in den vertrag rein. ist sie das dann ned, gibt's verhandlungsspielraum - und der makler weiß das ja.
wennst den makler umgehen willst, musst halt mal über google earth oder das bezirksgericht den verkäufer rausfinden - und bist auf dessen angaben angewiesen bzw. musst mit dem verkäufer verhandeln.


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  •  alfa2
15.2.2012  (#3)
Danke für die Antworten und Tipps, die Links sind mir teilweise bekannt.

Mir ist klar, dass die Provision eine Vereinbarungssache ist, da es sich aber in diesem Fall mit Mwst um knapp 10.000€ handeln würde, will ich auch eine angemessene Leistung vom Markler haben und im Moment weiß ich nicht wirklich was da die Leistung ist, wenn schon in der Werbung 3 Fehler (einen weiteren gibts noch) enthalten sind.

Ich werde die AGBs und Verhandlungsbereitschaft nochmals checken...

vg
alfa2

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  •  JAB
  •   Silber-Award
17.2.2012  (#4)
M A K L E R OHNE R !!!!! - nur so zur erinnerung!

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