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Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung

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  •  spotlight2001
30.3. - 4.4.2011
10 Antworten 10
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Hi,

wo kann ich Mustertexte für eine "unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung" herbekommen? Ich bin Bauherr und mich interessiert wie sowas bei verschiedenen Instituten aussieht.
zB geschwärzte originale

  •  creator
  •   Gold-Award
31.3.2011  (#1)
... geschwärzte originale... emoji... aha. - na, die wirst vielleicht ned so leicht kriegen... die braucht jeder selber... wenn das noch wer gemacht hat.
nur - wozu brauchst die von verschiedenen instituten - und ned der bank, wo eh das baukonto/der kredit laufen soll? ... wennst überhaupt so was hergeben willst. ist eh völliger blödsinn - geld folgt leistung reicht, max kannst den anbietern sagen, dass die finanzierung ok ist (und damit der kschg-rücktrittsgrund wegfällt).

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  •  spotlight2001
31.3.2011  (#2)
> ned der bank, wo eh das
> baukonto/der kredit laufen soll?

Bank und Baufirma geben beide an keinen Vordruck zu haben und der jeweils andere müsste einen Vordruck haben. Bank will natürlich lieber eine Bankgarantie.

Was mir hilft: Ein Mustertext
Was mir nicht hilft: Eine Diskussion darüber warum sich die beiden Vereine die Arbeit zuschieben

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  •  creator
  •   Gold-Award
1.4.2011  (#3)
ein mustertext wird dir nix bringen, immerhin musst du ja - selber festlegen - wennst das überhaupt willst - wann und nach vorlage welcher nachweise die firma wieviel geld abrufen dürfen soll.
das ist formfrei - und niemand hier weiß, was du vorhast.
vgl. mal den text im erkenntnis: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20050510_OGH0002_0010OB00044_05K0000_000

sprich: du musst mit der firma vereinbaren, wann die wieviel geld abrufen dürfen und was genau die firma vorher zu leisten und nachzuweisen(!) hat und wie lange die anweisung überhaupt laufen soll - und das dann der bank schriftlich mitteilen (die bank beauftragen). genau deshalb ist sowas ja auch problematisch und de facto nix anderes als der nachweis durch die bank, dass der bauherr eh genug geld hat.
wennst halbwegs schlau bist, wirst denen erst nach deiner mängelfreien abnahme erlauben, geld abzurufen. damit ist auch klar, dass alles andere sinnlos oder benachteiligend für dich ist.
ist schon ein armutszeugnis der firma, wenn die ned amal ein formular haben, wann sie was haben wollen... die bauzeitpläne muss die ja schätzen. dass die bank sich da raushält, ist auch klar, die brauchen ja vorgaben und können max. den kreditrahmen bestätigen. die bank wäre ja blöd, wenn sie dir auch noch die bedingungen, wann sie geld an andere zahlen soll, diktieren würde...

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
1.4.2011  (#4)
@spot - Bist du in der Lage der Baufirma mitzuteilen, dass du kein weiteres Interesse an ihrer Tätigkeit hast wenn schon so ein kleines Formular so ein Problem bereitet ?
Dann wirst du sehen wie schnell sich das Problem ganz von selbst löst ...

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.4.2011  (#5)
aufpassen... auch wenn gawan's frage auf was anderes zielt: wenn so eine selbstverpflichtung auch nur halbwegs sinnvoll ablaufen soll, muss ja einerseits die firma ihre solvenz nachweisen und andererseits ist das halt kein "kleines formular" - sondern MUSS detailliert auf das projekt und das leistungspaket der firma und die vertragslage (inkl.verzug, mängel, zeitplan, nachweise,etc.) abgestimmt sein. sonst wird's eine blanko-vollmacht....

wie gesagt: geld folgt leistung und wer sagt dir, dass die firma solvent ist und bleibt? blöd, wenn die abruft und am nächsten tag konkurs anmeldet...

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  •  johro
  •   Gold-Award
3.4.2011  (#6)
Hallo anbei ein Text - Wir haben davon Kenntnis, dass aufgrund des zwischen Ihnen xxx und der xxx abgeschlossenen Kaufvertrages über die Lieferung und Montage eines Fertighauses die Beibringung einer unwiderruflichen Zahlungsanweisung bzw. Bankgarantie vereinbart wurde.
Im Auftrag des AG teilen wir Ihnen mit, dass wir unwiderruflich angewiesen wurden den ...

Betrag in € Betrag in Worten

ohne Prüfung des Rechtsgrundes nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung UND einer dieser Aufforderung beigeschlossenen vom Kunden oder einem gerichtlich beeideten Bausachverständigen unterfertigten Erklärung, in der bestätigt wird, dass der angeforderte Betrag dem Baufortschritt entspricht und gemäß den Zahlungsbedingungen des dieser Garantie zugrunde liegenden Auftrages an Sie auf das Konto Nr.xxxxx zur Überweisung zu bringen. Die Inanspruchnahme mittels Fax ist möglich.
Diese unwiderrufliche Zahlungsanweisung bzw. Bankgarantie ist 12 Monate gültig.


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  •  spotlight2001
3.4.2011  (#7)
super danke - @joro
Danke für den Text

@creator
Danke für die Hinweise. Ich werde darauf achtgeben, dass kein Blanko mögilch ist

@gawan
ein ausstieg derzeit wäre nicht ganz billig für mich. insofern könnte ich das nicht 1:1 sagen. sinngemäß kann es helfen, da die ja kompetent wirken wollen.

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.4.2011  (#8)
nochmal aufpassen... der text von johro ist die BESTÄTIGUNG (und nicht die zahlungsanweisung selber - die musst DU formulieren!) der bank("Im Auftrag des AG teilen wir Ihnen mit, dass wir unwiderruflich angewiesen wurden...") und enthält die typischenn fallen:

ohne Prüfung des Rechtsgrundes: na prima. klar, dass die bank des ned prüfen will, aber der ANWEISENDE sollte das schon.
nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung: von der firma...
UND einer dieser Aufforderung beigeschlossenen vom Kunden: das wäre ja noch ok...

oder einem gerichtlich beeideten Bausachverständigen unterfertigten Erklärung: das schon nimmer. der kaszettel vom sv, dass alles ok ist, ist ja der freibrief. wenn ich zigtausend euronen für lau kriege, kann ich auch einen sv finden, der alles mögliche bestätigt. die bank prüft's ja ned, besonders dann nicht, wenn's "per fax" möglich sein soll...

wie gesagt: wer was wann und wie mit welchen nachweisen abrufen können soll, bestimmt der bauherr...




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  •  johro
  •   Gold-Award
4.4.2011  (#9)
Hallo - ich sehe diese Zeilen etwas praktikabler:

Rechtsgrundes: es besteht ja ein Kaufvertrag der auch bei der Bank aufliegt, Warum soll die Bank bei jedem Zahlungsabruf etwas prüfen müssen?

der Bausachverständige: wird ja von mir beauftragt, falls ich mir das nicht zutraue, ist ja auch ok. wir haben den nicht genommen und unterschreiben die einzelnen Bauabschnitte auf der Baustelle mit dem Bauleiter des FTH FTH [Fertigteilhaus].

per Fax: was ist daran auszusetzen? die FTH FTH [Fertigteilhaus]-schreibt an die Bank, den nächsten Bauabschnitt, die offene Summe und die Abnahme welche von mir unterschrieben ist. danach fragt die Bank bei mir ob das ok ist, und ich bestätige das der bank nochmal per Email.

der Text ist die Bestätigung der Bank an die FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firma, dieser muss im Original an die FTH FTH [Fertigteilhaus] geschickt werden und somit ist erledigt.
und falls es zu Schwierigkeiten kommt, unterschreibe ich den Bauabschnitt nicht und melde dies sofort der Bank, ich meine man sollte bei den Baufirmen nicht immer was böses unterstellen, die Mehrheit, will gute Arbeit verkaufen und etwas verdienen, auch auf längere zeit gesehen,

lg
johannes



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  •  creator
  •   Gold-Award
4.4.2011  (#10)
@ johro: - rechtsgrund: z.b. weil die leistung durch - vom bauherrn nicht genehmigte oder vereinbarte - subfirmen erbracht wurde (baumeister setzt vertragswidrig subs ein). die bank kann ja gar nicht die konkrete vertragssituation prüfen, nimmt sich deswegen aus der haftung. klar für die bank - problem für den kunden, da geld auch vertragswidrig abgerufen werden könnte.

sv: "oder einem" bausachverständigen. vom text sind bestätigungen von irgendeinem beliebigen sv (und auch verschiedener für jeden abschnitt) mitumfasst - de facto eben die von der fth-firma beigestellten. böse wie ich bin, unterstelle ich, dass die bestätigen, was ihnen gegen geld angeschafft wird. da lesen laien gerne drüber. wenn man die variante von johro haben will, muss die auch genau so in der zahlungsanweisung drin stehen.

per fax: dass die bank rückfragt, ist ebenfalls ned vom text umfasst. schön, wenn's die bank trotzdem macht- damit schießt sie nämlich de facto das unwiderrufliche der zahlungsanweisung ab, weilst - vertragswidrig zur fth-firma - später auch "nein" sagen könntest. sie ist ja laut bestätigung bei vorliegen von aufforderung + sv-bestätigung angewiesen, zu zahlen. rückfragen steht da ned drin. wie oben: wennst das haben willst, dann musst das in die anweisung schreiben - auch die unterschrift vom bauherrn ist laut text wurscht - es zählt der sv.
natürlich unterstelle ich in einem kurz-posting plakativ böses, weil die erfahrung zeigt, dass alles, was möglich ist, auch mal gemacht wird. dem kann man mit überdachten formulierungen zumindest rechtlich etwas entgegenwirken - vor problemen in der praxis bist deswegen noch lange nicht sicher, aber halt relativ besser geschützt.

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