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unverständliches anbot!?!

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  •  laura gast
29.1. - 31.1.2010
8 Antworten 8
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hallo,

habe heute ein abot bekommen, das ich zum unterschied zu den anderen nicht persönlich eingeholt habe, sondern per mail angefordert habe (bank nicht in der nähe).
dieses angebot enthält begriffe und aufschlüsselungen, die ich so noch nicht kenne und wo ich hoffe, dass es hier jemand kapiert.

rückfragen kann ich frühestens montag stellen.
da ich vor neugierde aber platze *g* - hier meine fragen:

wortwörtlich steht da:

1.) "Zinssatz: derzeit 1,375%
( 3-Monats-Euribor + 0,75% p.a. Aufschlag)
+ 0,75% p.a. Bereitstellung
vierteljährliche Anpassung"

2.) grundbücherliche Sicherstellung in Höhe von EUR 152.100 wobei EUR 117.000 intabuliert werden.

ad 1) wie hoch ist nun der Aufschlag? hä? 1,5??? und wenn ja, warum extra durch 2 geteilt aufgeschlüsselt?? habs genauso abgetippt wie es dort steht (also die klammer usw.)

ad 2) intabuliert?

ach: un als sicherstellung wollen sie zusätzliche eine stille gehaltspfändung. aha. bei einem grundbücehrlich besichertem wohnkredit???? noch nie gehört!

danke für die hilfe!

  •  fussballmika
30.1.2010  (#1)
ich versteh das s - WIe hoch ist eigentlich dein Finanzierungsbedarf?

1) 1,375 würde er aktuelle Zinssatz zum heutigen Stand sein
Du hast einen Aufschlag auf den 3M von 0,75%
0,75% Bereitstellungsgebühr (heisst bei mir Bearbeitungsgebühr)
vierteljährlichen Anpassung = (quartalsmäßgie Anpassung an den 3M) - völlig normal

intabuliert (hab ich noch nie gehört, heisst wahrscheinlich EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde])

Gehaltspfändung würde ich nie machen!

Was meinen die anderen Leser??!!

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  •  lize
  •   Gold-Award
30.1.2010  (#2)
leider neinde facto zahlst du 1,5 % und den Euribor. Ob das jetzt aufgeteilt ist in 2x 0,75 oder 1x 1,5 ist wurscht. Bereitstellungsgebühr ist leider keine einmalige Sache wie die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], sondern muss laufend bezahlt werden.

Warum das so gemacht wird? schaut halt besser aus, wenn man den kunden ein Angebot mit 0,75 aufschlag legt, und sich anderswo halt den Rest dazuholt...

Stille Gehaltsverpfändung steht in so gut wie JEDEM Kreditvertrag! Die wäre zum Beispiel rausverhandelbar, wenn die Sicherheit ausreichend für die Finanzierung ist, was jedoch bei fast 80 % der Kreditnehmer nicht der Fall ist. Ein gewisser Blanko-Anteil ist fast immer da.

Ganz egal, ob im Grundbuch eine Höchstbetragshypothek von 300.000 oder 400.000 steht, weil eben der Kredit so hoch ist.... wenn das Haus nur 200.000 Wert ist, ist das der Wert mit dem die Bank die Sicherheit bewertet, und nicht mit der ganzen Summe, die im Grundbuch eingetragen ist.

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  •  creator
  •   Gold-Award
30.1.2010  (#3)
lize war schneller und hat bis auf den letzten absatz recht. - "Ganz egal, ob im Grundbuch eine Höchstbetragshypothek von 300.000 oder 400.000 steht," - das macht leider für den kunden den unterschied von 1,2% der eingetragenen summe aus... plus zukünftige gebühren bei der löschung. drum halte ich die oft verlangten 130% von der kreditsumme auch für nicht besonders lecker...

p.a. = per anno - pro jahr, daher keine einmalige bag.

wenn 117t von 152t ins grundbuch kommen, erspart sich der kunde voweg mal 1,2% von 35t = €420.- an eintragungsgebühren.

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  •  lize
  •   Gold-Award
30.1.2010  (#4)
bezüglich Eintragungsgebühr - hast natürlich recht... aber abgesehen davon. Die stille Gehaltsverpfändung ist vor allem dann notwendig, wenn ich Blanko-Anteile habe. Viel sind ja dem Irrglauben verfallen, wenn zum Beispiel 300.000,- Kredit vorhanden sind und 300.000 im Grundbuch eingetragen sind, dass dann der Kredit zu 100 % besichert ist. Dem ist allerdings leider nicht so (meistens zumindest). Wenn die Schätzung der Liegenschaft zum Beispiel nur 250.000 ausmacht, hast 50.000 blanko, daher dann auch meist die stille Gehaltsverpfändung! Ganz abgesehen davon, dass die Bewertungsregeln der Bank (zB 80% des Schätzwertes) andere Grundbucheinträge, die vorgereiht sind (zB Wohnbauförderung, Bausparkasse), vielleicht sogar ein Wohnrecht eines Elternteils, das erst 50 ist, und sich bester Gesundheit erfreut etc... das sind Umstände, die den Verwertungs-Wert sehr stark vermindern können.

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  •  laura gast
30.1.2010  (#5)
danke!! - also 1,5% aufschlag - dachte ich mir schon.

intabuliert...hm...so recht übersetzen kann ichs noch immer nicht, aber ist nicht so wichtig - das anbot ist uninteressant geworden.

gehaltspfändung?? -> nie und nimmer! auf diese idee ist sonst keine bank gekommen und ich empfinde es bei unseren vorraussetzungen, sorry, als frechheit.

nehmen 120.000 auf, kaufpreis 300.000 - rest eigenmittel!

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  •  lize
  •   Gold-Award
31.1.2010  (#6)
es handelt sich... um eine stille GehaltsVERpfändung, noch nicht um eine Gehaltspfändung... Das weiß keiner, und hat auch keine Auswirkungen auf deinen Gehalt, oder deinen Arbeitgeber etc... Solltest du den Kredit aber nicht mehr bedienen, KANN dein Gehalt gepfändet werden. Dann überweist der Arbeitgeber direkt an die Bank, und nur mehr den Rest an dich! Um eine Kreditfähgkeit zu berechnen, zieht die Bank IMMER das Pfändbare Einkommen heran, das für die Kreditrate ausreichend hochsein muss. Wenn die Bank allerdings das nicht pfänden dürfte. Meist ist es absoluter Standard, diese Bank hats dir halt mal ins Angebot geschrieben. Frag mal bei den anderen Banken nach, ich kann mir nicht vorstellen, dass das nur eine Bank im Angebot hat.

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  •  laura gast
31.1.2010  (#7)
nein, keine andere bank! - sorry, ver-pfändung natürlich - und ich kenne das prinizip.

der kredit ist durch den wert der wohnung in diesem fall mehr als ausreichend abgesichert und von daher ist es mir absolut unverständlich. mag sein, dass es "standard" ist, da hat sich wohl einer nicht die mühe gemacht sich die umstände genauer anzuschauen bevor er ein anbot schickt.

mein problem ist einzig und allein: was ist wenn ich in den nächsten 25 jahren mal einen auto-/konsumkredit haben möchte??
genau - die in diesen fällen völlig normale gehaltsverspfändung fällt als sicherheit aus. darum: nein dazu!

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  •  lize
  •   Gold-Award
31.1.2010  (#8)
Eine stille...Gehaltsverpfändung hat keine Auswirkung auf irgendeinen Konsumkredit bzw. Auto-Finanzierung oder Handyvertrag oder sonst was... das scheint nirgends auf, außer in deinem Kreditvertrag mit der Bank. Die Verpfändung würde nur schlagend werden, wenn du die Raten nicht mehr bedienst, und dann ist eine offene Gehaltsverpfändung (zu der die stille dann umgewandelt wird = Mitteilung an den Arbeitgeber) dein kleinstes Problem...
Wenns dir eine Bank ohne stiller Gehaltsverpfändung macht, sei froh... ich kanns mir halt trotzdem leider nicht vorstellen, hab noch keine Finanzieurng gesehen, bei der das nicht die Mindestvorraussetzung gewesen wäre. Für jede Kreditvergabe ist der pfändbare Teil der Einnahmen eines der wichtigsten Vergaberichtilinien. Wenn nun dein Gehalt nicht gepfändet werden darf (weil nicht verpfändet), gibts halt auch keinen Kredit! Abgesehen davon kostet es NICHTS, ist also die billigste Sicherheit, die es für den Kredit gibt...

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