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Unterschiedliche Treppenstufenhöhen ausgleichen

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  •  standardabweichung
  •   Bronze-Award
27.11. - 29.11.2023
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo zusammem, 

wir haben ein 2-Familienhaus kernsaniert. Aktuell sind es nun 3 Wohnungen + Einliegerwohnung in KfW55 geworden (fast 40). 

Letzte Woche kam der Estrich rein. Aufgrund von diversen Themen sind die Geschossböden nun unterschiedlich. Im Treppenhaus müsste ich die Treppenstufen entsprechend ausgleichen/auffüllen und würde in der ersten Skizze auf folgende Treppenstufenhöhen kommen.

>> Leider kann ich kein Bild hochladen

UG zu Podst Hauseingang = Höhe Treppenstufen 17,05cm
Post Hauseingang zu EG = Höhe Treppenstufen 17,25cm
EG zu Podest EG/OG = Höhe Treppenstufen 17,25cm
Rest nach oben 17,85cm

Ist so ein Sprung kritisch / wahrnehmbar oder kann man das getrost ignorieren?

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
27.11.2023  (#1)
Würde sagen das ist vernachlässigbar, 2-6mm...

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
27.11.2023  (#2)

zitat..
MalcolmX schrieb: Würde sagen das ist vernachlässigbar, 2-6mm...

+1


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  •  standardabweichung
  •   Bronze-Award
27.11.2023  (#3)
Super, danke. Dann könnte ich das so umsetzen. 

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  •  speckulazius
  •   Bronze-Award
29.11.2023  (#4)
Laut Fliesenleger ist alles bis 0,5cm in der Norm. Ich hab auch gerade unsere Treppe ausgeglichen und hab Abweichungen von ca 0,3cm.
Ich habe mit Spannplatten mit einer Stärke von ca 1,6cm ausgeglichen. Am meisten überrascht hat mich, dass bei den Stufen bei denen noch keine Spannplatte war, man beim Drübergehen keinen großen Höhenunterschied gemerkt hat. Also 0,6cm sehe ich in der Praxis unkritisch.

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