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"Unterkellertes" Carport im Bezug auf die Bebauungsdichte - NÖ

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  •  Julian2801
30.12. - 31.12.2020
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Also ich hätte mal eine spezielle Frage.

Ich plane entlang der Grundstücksgrenze ein Carport zu errichten, durch welches das niedriger gelegene Grundstück erschlossen werden kann. Im Prinzip erschließt man das Carport von der nördlichen Seite des Grundstücks das Carport (max. 3m, max. 100m² wird alles eingehalten. und im Anschluss verlässt man es durch die südlich plazierte Treppe Richtung Haus welches auf einer Ebene liegt welche ~2,60m tiefer situiert ist als die eigentliche Zufahrt (alles möglich weil das Grundstück auf einem Hang liegt).

Nun zu meiner Frage: Unter dem Carport, welches ja eigentlich als Nebengebäude definiert ist und auch nicht zur Bebauungsdichte zählt befindet sich dadurch, dann ein Keller, welcher logischerweise, dann sehr wohl zur Bebauungsdichte zählt. Im Moment bin ich ~13m² über der zulässigen Fläche. Ist es möglich den darunter liegenden Keller zu verkleinern und das Carport dadurch nur teilzuunterkellnern um die bebaute Fläche zu reduzieren, oder muss ich das Carport selbst auch verkleinern?

Zum besseren Verständnis habe ich die Auszüge aus dem Einreichplan (Vorabzug) beigelegt. Es handelt sich hierbei um die westlich gelegene Konstruktion (unten am Plan)

Danke im Vorraus

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.12.2020  (#1)
Kann leider etliches im Plan wegen Unschärfe nicht entziffern (z.B. Höhenkoten)

Abgesehen davon denke ich, dass du gewisse Begriffe nicht korrekt interpretierst:
- Was verstehst du unter einem "Carport" und was unter einem "Nebengebäude"?? - Ein "Carport" kann niemals ein "Nebengebäude" sein!!

- Wie ist für dich "Bebauungsdichte" definiert, d.h. was zählt dazu und was nicht?

Du solltest dir erstmal über diese Begriffe klar werden!

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  •  Julian2801
30.12.2020  (#2)
Tut mir Leid falls es bei meiner Beschreibung zu Missverständnissen gekommen ist. Mit "Nebengebäude" ist der Teil unter dem Carport gemeint und nicht das Carport selbst.

Habe im Anhang noch einmal die relevanten Ausschnitte vergrößert beigefügt.

Meines Wissens zählt dieses Carport nicht zu der bebauten Fläche, da es nur aus 6 Stützen besteht und keine Wände hat. Der darunterliegende Bauteil jedoch schon, da es aus STB hergestellt wird.

Nun um meine Frage noch einmal vielleicht etwas verständlicher auszudrücken. Ich habe im Bezug auf die Bebauungsdichte im Moment ~13,00m² zu viel. Jetzt stellt sich mir die Frage ob des ausreicht die "Unterkellerung" zu verkleinern und das Carport darüber so zu belassen um den vorgegebenen %-Wert nicht zu überschreitten oder ob ich das Carport selbst auch verkleinern muss?

Um es konkret auf dieses Projekt anzuwenden. Reicht es das Lager um UG von ~24m² auf ~11m² zu verkleinern und das Carport weiter so bestehen zu lassen oder muss ich das Carport selbst auch um diesen Wert verkleinern?

2020/20201230895487.png

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  •  Julian2801
30.12.2020  (#3)
Teil 2 - Obergeschoss

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.12.2020  (#4)
Du hast mir leider die Frage nicht beantwortet, wie für dich die Defintion der Bebauungsdichte lautet bzw. was du darunter verstehst?? Kann also deinen Wissensstand nicht genau einschätzen und weiß daher nicht genau, was du bei Verwendung bestimmter Begriffe tatsächlich meinst.

Muss ich dir halt die Defintion der Bebauungsdichte hier mal reinschreiben:
"...das Verhältnis der bebauten Fläche der Gebäude zur Gesamtfläche des Grundstücks ....

Es geht also erstmal (nur) um "Gebäude". Die sind wie folgt definiert: "....ein oberirdisches Bauwerk...."

Du sprichst oben mehrfach von einem "Keller". Ein Keller ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein zumindest zum größeren Teil unter der Erde/unter Niveau liegendes Bauwerk. Ist also kein "Gebäude" (auch kein "NebenGEBÄUDE") und zählt somit auch nicht zur Bebauungsdichte.
Ich kann aus den Unterlagen nicht 100%ig rausfinden, ob dein "Keller" jetzt "Gebäude"eigenschaft hat oder nicht. Das musst du selbst mit genauer Kenntnis der Örtlichkeit herausfinden.

Weiters hab ich im NÖ Atlas gesehen, dass deine Liegenschaft aus 3 einzelnen Grundstücken besteht bzw. bestanden hat. Wurden diese in der Zwischenzeit vereinigt (der NÖ Atlas ist nicht 100% aktuell)?
Wenn nicht, dann wäre die Bebauungsdichte ja für jedes einzelne Grundstück getrennt zu ermitteln (siehe obige Defintion). Dann wäre auf dem Grundstück, wo Carport und Keller hinkommen (bisherige Grundstücksnummer 214/5), die Bebauungsdichte ja überhaupt kein Thema..... 

PS: nur interessehalber falls die Grundstücke vereinigt wurden: hat man dir eine Ergänzungsabgabe (zur Aufschließungsabgabe) vorgeschrieben??

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