« Baurecht  |

Unsere Hecke vs. Nachbars Nebengebäude (NÖ)

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  newer
  •   Bronze-Award
22.11. - 23.11.2020
6 Antworten | 5 Autoren 6
1
7
Guten Morgen,
aus reinem Interesse: wir haben 2017 zum Bauen begonnen und 2018 unseren Garten angelegt u.a auch eine Hecke inkl. Zaun. Im vorderen Bereich des Grundstücks ist diese ca. 140cm hoch. Heuer hat der Nachbar mit der Errichtung seines Hauses inkl. Nebengebäude an der Grundstücksgrenze begonnen. Für die Herstellung der Fassade muss er auf unser Grundstück, was auch kein Problem für uns ist. 
Die Frage ist aber: unsere Hecke ist gänzlich auf unserer Seite aber ich befürchte, dass mit der Zeit die Fassade des Nachbarn veralgt. Kann er dann hier mit irgendwelche Entschädigungen an uns herantreten oder muss er damit rechnen, wenn er sein Gebäude an die Grenze stellt (und unsere Hecke schon vorher da war)?Danke 🙃

  •  gdfde
  •   Gold-Award
23.11.2020  (#1)

zitat..
newer schrieb: Die Frage ist aber: unsere Hecke ist gänzlich auf unserer Seite aber ich befürchte, dass mit der Zeit die Fassade des Nachbarn veralgt. Kann er dann hier mit irgendwelche Entschädigungen an uns herantreten

M.E. nicht.
Nur weil vor der Mauer eine Hecke gepflanzt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass die dahinter Algenbefall stattfindet.


1
  •  atma
  •   Gold-Award
23.11.2020  (#2)
wenn die Fassade eh hinter der Hecke ist - wo ist dann das Thema wg Algen? die sieht dann ja eh niemand ?!

1
  •  DeletedUser002
23.11.2020  (#3)
off-topic:

zitat..
atma schrieb: wo ist dann das Thema wg Algen?

Ich oute mich als Greenhorn:
Sind Algen an den Fassaden nur ein optisches Problem, oder "fressen" diese in einigen Jahrzehnten die Fassadenoberfläche weg?
Ich selbst habe keine Ahnung darüber...

on-topic:
Ich weiß, Hecken sind gut für die Vogelwelt.
Aber wenn nun der (neue) Nachbar eine "Garagenwand" an der Grundgrenze errichtet so könnte man doch anstatt der Hecke fruchttragende Pflanzen (Him- oder Brombeeren, oder auch Obstbäumchen) setzen (inkl. Spalier, sofern es der Nachbar gestattet).
Oder den "alten" Gartenzaun als Spalier benutzen.

Und wenn man im Herbst nicht alle Früchte erntet so haben die Vöglein ein bissi Winternahrung...auch nicht schlecht.

Zum Nestbau müssen sie halt mangels Hecke übersiedeln, oder der Grundbesitzer baut einige Nistkästchen...das würd die Tierchen auch freuen.

Just my 2 Cents,
LG Martin

1


  •  gdfde
  •   Gold-Award
23.11.2020  (#4)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Sind Algen an den Fassaden nur ein optisches Problem, oder "fressen" diese in einigen Jahrzehnten die Fassadenoberfläche weg?

Nein, schaut nur hässlich aus.

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Und wenn man im Herbst nicht alle Früchte erntet so haben die Vöglein ein bissi Winternahrung...auch nicht schlecht.

Najo, dann mußt dir im Winter erst recht die hässliche, mit Algen übersääte Garagenwand anschauen 😁

2
  •  newer
  •   Bronze-Award
23.11.2020  (#5)

zitat..
atma schrieb: wenn die Fassade eh hinter der Hecke ist - wo ist dann das Thema wg Algen? die sieht dann ja eh niemand ?!

Es kann ja durchaus sei, dass sie das trotzdem als störend empfinden zumal es keine immergrüne Hecke ist. Klar sieht er es nicht, mir gehts nur darum, ob er irgendwann mal sagen kann, dass wir seine Fassade deswegen reinigen etc. müssen.

Wir haben die Hecke schon vor 2 Jahren gepflanzt und möchten sie nicht ausreissen und gegen etwas anderes tauschen (Brombeeren, Himbeeren, Obstbäume etc. haben wir in einem anderen Bereich des Gartens gepflanzt). 

Uns geht es hauptsächlich um den rechtlichen Aspekt, ob da was kommen könnte. Falls es nicht veralgt, ists natürlich umso besser 🙂

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
23.11.2020  (#6)
Also rein rechtlich: deine Hecke auf deiner Seite des Grundstücks ist natürlich kein Problem. Wenn die Fassade des Nachbarn veralgt, dann ist das einfach Pech - nicht für alles kann man jemanden verantwortlich machen. Wobei ich bezweifle, dass er das merkt bzw. dass ihn das stört - sieht er ja eh nicht emoji Aber wenn es ihn stört, dann ist er selbst für die Reinigung zuständig und kann euch nicht belangen.

Anders wären z.B. Kletterpflanzen, die die Nachbarfassade _direkt_ bewachsen. Da gab es hier mal einen Fall, wo der Nachbar einfach mal Efeu an die Nachbarfassade gepflanzt hat, sowas geht natürlich nicht.

Die Teile der Hecke die über die Grenze wachsen kann der Nachbar jedenfalls entfernen, wenn er das möchte. Er muss nur darauf achten, dass möglichst schonend zu tun, damit eure Hecke insgesamt keinen Schaden nimmt.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Zählt ein Gartenschuppen zur Berechnungsfläche Kanaleinmündungsgebühr