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Treuhänder auffordern zum Ausbezahlen des Haftrücklasses [W]

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
8.5.2025 1
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Muss man wirklich zuerst gerichtlich klagen, bevor der Treuhänder den Haftrücklass ausbezahlen kann? Auch wenn offensichtlich ist, dass die Mängel auf den Bauträger zurückzuführen sind, dieser diese gar nicht bestreitet (bzw. sich jeder Stellungnahme enthält)? Und das seit 2 Jahren? Wer bezahlt dann die Prozesskosten, wenn der Bauträger kein Geld mehr hat, erst recht wieder ich bzw aus dem Haftrücklass. 

  •  coisarica
  •   Gold-Award
8.5.2025  (#1)
Meiner Ansicht nach darf der Treuhänder den Haftrücklass ohne Zustimmung des Bauträgers oder Gerichtsurteil nicht auszahlen - dafür ist er da. Enthaltung zählt nicht.

Wer klagt, zahlt. Wenn der Bauträger pleite ist, zahlt man trotzdem.

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