Treuhänder auffordern zum Ausbezahlen des Haftrücklasses [W]
| 
 | 
| 
 | ||
| Meiner Ansicht nach darf der Treuhänder den Haftrücklass ohne Zustimmung des Bauträgers oder Gerichtsurteil nicht auszahlen - dafür ist er da. Enthaltung zählt nicht. Wer klagt, zahlt. Wenn der Bauträger pleite ist, zahlt man trotzdem. | 
                
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
                 Einloggen
 Einloggen
                 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]
 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]
                
