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Tiroler Bgm. will 200.000 € Pfandrecht für die Gemeinde

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  •  Raumordnung
21.3. - 22.3.2018
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Via Raumordnungsvertrag will ein Bgm. ein Pfandrecht iHv 200.000,00 € für die Gemeinde auf einer Liegenschaft eintragen. Strafzahlungen sind zw. 36.000 € und 24.000 €/pro Jahr fürs nicht Bewohnen, oder für das Anmelden des Hauptwohnsitzes von Personen, die gewisse Bedinungen nicht erfüllen angesetzt. 

http://www.tt.com/politik/landespolitik/14138176-91/streit-um-pettnauer-bau-auflagen.csp?tab=article

Darf der das??? Wie ist die Vertragsraumordnung sonst so geregelt?

  •  Vectra
  •   Gold-Award
22.3.2018  (#1)
Hmm, also das müssen Gerichte klären sage ich mal.

Wer sich mit den Gesetzen nicht auskennt kann dazu kaum eine Stellungnahme abgeben. Was die Gemeinde nun darf oder nicht und ob das verfassungsrechtlich ok ist müssen Gerichte klären.

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  •  Raumordnung
22.3.2018  (#2)
Nein! Verfassungsrechtlich ist das nicht in Ordnung, 1. wegen Erpressung (keine Widmung ohne Unterschrift), 2. wegen Unversehrtheit des Eigentums.

Das Problem: Im Widmungsverfahren hat man keine Parteistellung, sodass jedes Vorbringen sofort abgewiesen wird. Ein zivilrechtliches Verfahren wäre erst möglich, wenn der Vertrag unterschrieben worden wäre, das Risiko ist uns dabei zu hoch.

Die Politik hält sich fein raus. Ausweg?

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