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Tipps vor Vertragsunterzeichnung

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  •  KittyRoman7376
17.9. - 1.11.2012
12 Antworten 12
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Hallo erstmal.

Da meine bessere Hälfte und ich vor haben nächste Woche den Vertrag zu unterzeichnen und ich mir schon einige sehr nützliche Tipps und Anregungen hier geholt habe, möchte ich nun noch einmal eure Hilfe in Anspruch nehmen. Auf was sollten wir besonders achten bzw was sollten wir im Vertrag stehen haben. Kann man sich da vielleicht noch ein paar Zuckerl heraushandeln?

Danke schon mal im Voraus

Kitty und Roman

  •  Jepetto
17.9.2012  (#1)
Hi Kitty und Roman

um was geht es den bei eurem Vertrag - kauft ihr ein Fertigteilhaus oder unterschreibt ihr beim Baumeister für einen GU Auftrag?

LG Jürgen

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  •  KittyRoman7376
18.9.2012  (#2)
wir wollen ein fth kaufen

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  •  creator
  •   Gold-Award
18.9.2012  (#3)
ich gehe mal - weil im fertighaus-forum - von einem fth - aus. mich wundert, dass ihr in einer woche unterschreiben wollt, aber jetzt erst den vertrag auf gesetzwidrige oder benachteiligende klauseln checken wollt. das ist imho definitiv zeitlich zu knapp bemessen - aber ihr habt ja noch nicht unterschrieben. de facto ist nämlich der bestand an gesetzwidrigen oder benachteiligende klauseln der aufhänger für oder gegen einen anbieter und erst in weiterer folge - wenn man mit den klauseln leben kann - preisverhandlungen...

verträge könnt ihr entweder beim vki http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598 checken lassen oder ihr sucht hier im forum oder auf http://www.verbraucherrecht.at/ mit "gesetzwidrige oder benachteiligende klauseln".
http://www.ak-tirol.com/online/unfaire-klauseln-in-bautraegervertraegen-55996.html?REFP=7832

http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d51/vertragsbestimmungen.pdf

sollte auch für verträge gelten: http://www.energiesparhaus.at/forum/27217

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  •  johro
  •   Gold-Award
18.9.2012  (#4)
hallo -

zitat..
Auf was sollten wir besonders achten bzw was sollten wir im Vertrag stehen haben.

NIX,
durchlesen, oftmals sind das eh nur 2 Seiten, das Kleingedruckte lesen und falls was unklar ist nachfragen.

zitat..
Kann man sich da vielleicht noch ein paar Zuckerl heraushandeln?

na ich hoffe doch dass ihr die Ausfühurng des Hauses schon besprochen habt und schon ein wenig verhandelt?
also, was willst sonst noch? wir haben, weil wir mit der unterschrift ein paar minuten gezögert haben noch 500.- Gutschein für die Bemusterung bekommen.
lg

johannes

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  •  creator
  •   Gold-Award
18.9.2012  (#5)
... gerade das kleingedruckte enthält ja die gesetzwidrigen klauseln, die das große geld bringen. gerade deswegen ist hier eine genaue prüfung angesagt - allein das dämliche "oder gleichwertig" ist schon ein warnsignal, weil gesetzwidrig,der rest steht eh in den o.a. studien.


daher: max. haftrücklass, ned nur 2%, sondern deutlich mehr, keine anzahlung, keine bankgarantie, geld folgt leistung, keine agb (am besten mit hinweis auf gesetzwidrigkeit - gelten eh nicht - auch die "nur " benachteiligenden -also alle - durchstreichen).
wenn man sich auf benachteiligungen einlässt - nur gegen preisabzug.
vor unterzeichnung müssen die typen eh auf der baustelle antanzen und das grundstück auf eignung überprüfen - nennt sich vorvertragliche aufklärungspflicht. wenn ihr noch keine finanzierung habt - gilt zwar ein eigenes, schwaches rücktrittsrecht, das sollte aber trotzdem unbedingt vorab klar sein.

http://www.energiesparhaus.at/forum/24090
http://www.energiesparhaus.at/forum/23789

önormen, auf die sich berufen wird, müssen natürlich vor unterschrift unentgeltlich überlassen werden - vgl. önorm b2110 - und da gibt's zig andere, je nach haus und technik:

http://www.energiesparhaus.at/forum/20282
http://www.energiesparhaus.at/forum/21735
http://www.energiesparhaus.at/forum/27524_2

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  •  Sternchen90
18.9.2012  (#6)
Kann man denn die AGB einfach durchstreichen?

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  •  halfway
18.9.2012  (#7)
Also creator kann. emoji

Grundsätzlich ist das ein Vertrag zwischen zwei Parteien und der Käufer muss keineswegs alles so akzeptieren wie es ihm vorgelegt wird. Erst mit der Unterschrift erklärt man sich mit den letztdefinierten Bedingungen einverstanden. Je nach Punkt der gestrichen oder geändert werden soll hat aber dann auch der Verkäufer die Wahl sich drauf einzulassen oder nicht.


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  •  creator
  •   Gold-Award
18.9.2012  (#8)
ja, sicher... ganz ohne emoji - hab' ich auch gemacht - und dann halt damals mit romberger himself verhandelt. was der lugner checkt, kann jeder andere auch... und beim argument gesetzwidriger klauseln, die eh ned gelten und nur eine frechheit sind, auch nicht sonderlich schwer ist. bei "benachteiligenden" können sie sich eher zieren - aber dann ist der lack und glanz des verkaufsgesprächs auch schnell ab... und die simpelste art ist es, einen preis anzubieten/vorzugeben, die agb zu streichen und das dann zu unterschreiben. dann obliegt es dem verkäufer, binnen kurzer frist (sonst wieder kschg-widrig), ja oder nein zu sagen. die wenigsten lassen abschlussbereite kunden wegen dämlichen agb-streiterein oder bankgarantie ziehen...
die, die nur "hier, hier und hier" unterschrieben haben, sieht man regelmäßig in diversen reality-shows...

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  •  johro
  •   Gold-Award
18.9.2012  (#9)
hallo - Hallo sternchen, lest euch doch zuerst mal durch, was in den AGB´s steht, das muss ja nicht heissen, dass ihr da etwas illegas oder schlechtes drin stehen habt. falls doch, dann bittet euren Berater es zu erklären und ggf. stellt die Anfrage diese zu streichen. (normalerweise wird da nichts drauß, außer du bist vielleicht Anwalt und willst das haus nicht unbedingt kaufen)

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  •  creator
  •   Gold-Award
18.9.2012  (#10)

zitat..
lest euch doch zuerst mal durch, was in den AGB´s steht, das muss ja nicht heissen, dass ihr da etwas illegas oder schlechtes drin stehen habt.


ach nö - jede firma macht ja agb nur aus reinem altruismus und nächstenliebe ;-P wofür gibt's wohl §6 kschg? weil in agb soviel nettes steht?

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen_(%C3%96sterreich)

zitat..
Die Geltung von AGB müssen die Vertragspartner vereinbaren.

- oder eben ned.

mir sind typen, die mein geld wollen und dann noch depperte bedingungen stellen, prinzipiell unsympathisch. und es gibt genug firmen, die bewusst drauf verzichten und damit werben...



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  •  Jepetto
19.9.2012  (#11)

zitat..
ich gehe mal - weil im fertighaus-forum - von einem fth

--> Sorry, bin noch nicht so lange dabei und hab´s übersehen - ist natürlich logisch emoji

Tja, ich denke mit den Creator Tipps und Anregungen sind die wesentlichsten Dinge gesagt. Auf jeden Fall den Grundsatz einhalten: "Wer schreibt der bleibt" - Lasst euch in jedem Fall alle Dinge die euch so vom Verkäufer versprochen werden auch im Vertrag reinschreiben, sonst sind die Versprechungen am Ende des Tages nicht viel wert.

FG Jürgen

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  •  hetschipetsch
1.11.2012  (#12)
Bei Vertragsunterzeichnung Pönale vereinbaren - 1. wichtig in den Vertrag eine Pönale bei nicht termingerechter Fertigstellung vereinbaren (schriftlich)
2. Bis zu 10 % der Gesamtkosten können drei Jahre lang wegen Garantieleistung zurückbehalten werden.
3. Bausachverständigen hinzufügen, Kontrolle ist oftmals wichtig!

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