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Terrassenüberdachung NÖ [NÖ]

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  •  chrisidc
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
28.9. - 9.10.2021
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo,

wir planen in NÖ unsere Terrasse (ca. 9,5 x 4,5) zu überdachen wie im Bild rot eingezeichnet.


2021/20210928264210.png

Überdachung soll teilweise Glas (bei Terrassentüren) sein und teilweise komplett zu (wegen Schatten auf Terrasse)
Richtung Süden ist es offen (eventuell wird das später mal geschlossen).
Auf den anderen Seiten geschlossen:
 - Richtung Haus natürlich
 - Beim Nachbarn2 steht unsere eigene Ziegelmauer die muss ja sicher wegen Brandschutz hochgezogen werden
 - Beim Zubau ist es ja schon Überdacht.

Bevor ich damit jetzt zur Gemeinde oder einen Baumeister gehe wollte ich mich mal hier schlau machen und mir fallen da folgende Themen ein:
- Darf die Mauer zu Nachbarn2 (derzeit ca. 2m hoch) oben offen bleiben?
- Zählt das als zusätzliches Gebäude bzw. vergrößert es das Gebäude da ja nur 1 Seite wirklich offen ist?
- Muss das mit Baubescheid genehmigt werden oder geht das irgendwie einfacher?
- Was könnten da für Kosten anfallen?
  - Ergängungsabgabe oder Aufschließungskosten? Vor einigen Jahren hat sich angeblich bei uns die Bauklasse geändert (das Haus wurde noch mit der alten Bauklasse gebaut).
  - Kanalgebühren? Regenwasser würde ich auf Eigengrund versickern lassen (das Haus selbst ist an den Mischkanal angeschlossen wofür regelmäßig Gebühren bezahlt werden).
  - Grundsteuer?
- Mein Terrassenboden und Garten ist ca. 0,75m höher als der Garten vom Nachbarn 2.
  - Gibt es da eventuell irgendwelche max. Höhen die man einhalten muss?
- Wir haben geschlossene Bauweise.
  - Gibt es eine max. bebaute Fläche die zu beachten ist?

Fällt euch sonst noch was ein?

VIELEN DANK

  •  MissT
  •   Gold-Award
28.9.2021  (#1)
Warum soll die Terrasse aus Brandschutzgründen durch eine Feuermauer von Nachbar 2 abgegrenzt werden (müssen)?

Ich würde das genannte Mischen von Glas und undurchsichtiger Eindeckung überdenken. Es wird auf der Terrasse damit etwas heller, und das wirkt sich auch auf die Räume dahinter etwas aus. Aber Sonne bekommst Du damit nur eine sehr kurze Zeitspanne bei den Terrassentüren rein, da diese wandert - somit auch Licht/Schatten.

Woraus soll die Grundkonstruktion sein? Das Mischen von Glas und z. B. Dachziegel hat darauf auch eine große Auswirkung.

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  •  chrisidc
  •   Silber-Award
29.9.2021  (#2)

zitat..
MissT schrieb: Warum soll die Terrasse aus Brandschutzgründen durch eine Feuermauer von Nachbar 2 abgegrenzt werden (müssen)?

Ich weiß es nicht, aber ich gehe davon aus.

zitat..
MissT schrieb: Ich würde das genannte Mischen von Glas und undurchsichtiger Eindeckung überdenken.


Ja stimmt, guter Tipp

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
1.10.2021  (#3)
So wie ich es verstehe reden wir nicht von einer "Überdachung" bzw. "Flugdach" sondern von einem Gebäude? Wenn du nur das "neue" Bauwerk betrachtest - wir wird es ausgeführt (ans Gebäude gehängt bzw. eigenständige Konstruktion, wird es Konstruktiv mit alter Üverdachung verbunden oder steht es nur daneben oder ist eine Wand dazwischen ect?

Wegen Bebauungsdichte (wenn des als Gebäude zählt und somit der bebauten Fläche angerechnet werden muss) - habt ihr einen Bebauungsplan?

Wie schaut die Nachbarbebauung aus? Wie sehen nur dein Grundstück und nicht wie das Haus der Nahcbarn ev. auch Nebengebäude ect. situiert sind. Je nachdem muss beurteilt werden, ob aufgrund der Gefahr der Brandübertragung eine Wand - und diese müsste dann bis zur Dacheindeckung! - ausgeführt werden muss oder nicht.


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  •  chrisidc
  •   Silber-Award
9.10.2021  (#4)

zitat..
ProjectX schrieb: So wie ich es verstehe reden wir nicht von einer "Überdachung" bzw. "Flugdach" sondern von einem Gebäude?

Wieso? Wie ist den ein Gebäude definiert?

zitat..
ProjectX schrieb: Wenn du nur das "neue" Bauwerk betrachtest - wir wird es ausgeführt (ans Gebäude gehängt bzw. eigenständige Konstruktion, wird es Konstruktiv mit alter Üverdachung verbunden oder steht es nur daneben oder ist eine Wand dazwischen ect?


Das ist alles noch offen weil ich eben diese Fragen von der Threaderstellung noch habe.
Aber generell soll es zumindest am Haus angebunden sein. Ob da jetzt eigene Steher auf der Hausseite auch notwendig sein werden kann ich noch nicht sagen (glaube aber nicht).
Mit der Seite wo bereits überdacht ist (grün im Bild oben) wird es aber zu 99% nicht verbunden weil das wegen Gefälle & Co gar nicht wirklich funktionieren wird. Es bleibt zumindest ein Spalt.
Beim Nachbar 2 will ich die Mauer ja auch nicht hochziehen wenn es nicht verlangt wird.

zitat..
ProjectX schrieb: Wegen Bebauungsdichte (wenn des als Gebäude zählt und somit der bebauten Fläche angerechnet werden muss) - habt ihr einen Bebauungsplan?

Ich nehme an das erfragt man bei der Gemeinde oder?

zitat..
ProjectX schrieb: Wie schaut die Nachbarbebauung aus? Wie sehen nur dein Grundstück und nicht wie das Haus der Nahcbarn ev. auch Nebengebäude ect. situiert sind. Je nachdem muss beurteilt werden, ob aufgrund der Gefahr der Brandübertragung eine Wand - und diese müsste dann bis zur Dacheindeckung! - ausgeführt werden muss oder nicht.

Beim Nachbar2 ist dort wo meine Terasse ist ein Innenhof/Garten.
Aber das wird ja nichts zählen oder? Er könnte dort ja auch direkt angrenzend zu mir ein Gebäude hinstellen? Um den Brandschutz müssen sich doch immer beide selber kümmern oder?




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