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Terrasse über Baufluchtlinie möglich? [NÖ]

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  •  Hydra19
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
3.3.2024
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo,

ich habe leider nichts konkreteres bzw. Auch etwas widersprüchliches diesbezüglich gelesen:

darf man grundsätzlich eine Terrasse über die Baufluchtlinie in NÖ bauen?

Vielen lieben Dank vorab emoji

  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
3.3.2024  (#1)
NÖ BO:
§ 49Anordnung von Bauwerken auf einem Grundstück

(1) Über eine Baufluchtlinie sowie in einen Bauwich darf grundsätzlich nicht gebaut werden. Ausgenommen sind Bauwerke nach § 51, Vorbauten nach § 52 sowie Bauwerke und Bauwerksteile, die an keiner Stelle mehr als 1 m über das Bezugsniveau und über die Höhenlage des anschließenden Geländes nach Fertigstellung ragen.



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  •  Hydra19
3.3.2024  (#2)
Ich versteh den Text nicht so ganz, darf man nun bis zu 100 m2 bauen, oder gar nicht?

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
3.3.2024  (#3)
Ist nicht zulässig wenn die Terrasse statisch konstruktiv mit dem Hauptgebäude verbunden ist.

Ist zulässig wenn sie als eigenständige bauliche Anlage ausgeführt wird. (Ausgenommen bei expliziten Verbot durch einem Bebauungsplan!)

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