« Baurecht  |

Terassenüberdachung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  smucki
5.5. - 21.5.2006
2 Antworten 2
2
Hallo! Wir möchten unsere Terasse komplett überdachen. Weiß irgendwer über die genauen Vorschriften bescheid. Reicht eine Bauanzeige oder braucht man dafür eine Bewilligung. Darf ich die ganze Terasse überdachen bzw. ist nur ein Teil möglich. Die Terasse erstreckt sich über 2/3 der Hausbreite und ist rund 3 m tief. Ist es möglich die komplette Terasse mittels "Vordach" zu überdachen? Die Seiten würden offen bleiben. Vielen Dank für eventuelle Infos!

  •  Sascha
9.5.2006  (#1)
Hallo! - Also meines Wissen nach musst du hier überhaupt nichts machen. Du kannst einfach die Terrasse mit einem Vordach überdachen, fertig. Gruß
¶Sascha

1
  •  grabnerbau
21.5.2006  (#2)
hi - in den meisten gemeinden genügt eine bauanzeige kommt aber darauf an wo die terrasse situiert ist(grundgrenze usw..)grabnerbau@gmx.at

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Bekanntgabe Bebauungsbestimmungen / Wien