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Teilung und Zusammenlegung von Grunstück [Stmk]

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  •  ulli1979
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
11.4. - 21.4.2016
9 Antworten 9
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Hallo!
Wir würden gerne ein Grundstück in der Steiermark kaufen. Leider will der Eigentümer verständlicherweise nur die gesamten 1600qm verkaufen.
Für uns ideal wären 1000-1200qm gewesen.
Jetzt stellt sich die Frage, wie wir das Problem lösen können.
Unser erster Gedanke war, das Grundstück zu teilen und eine Parzelle unbebaut zu lassen.
Allerdings bestünde auf dem Grundstück Bauzwang innerhalb von 3 Jahren. Falls nicht gebaut werden würde, wäre eine Abgabe von 1€/qm/Jahr zu bezahlen.

Jetzt meine Frage: Wenn man ein Grundstück jetzt teilt und dann in 3 Jahren, wenn eines bereits bebaut ist, zusammenlegen lässt, gibt es dann Probleme mit der Bebauungsdichte?

Eine Parzelle mit 600qm wäre in dieser Gegend sicher schwierig zu verkaufen, 800qm sind uns zu wenig, da Hanglage....

Habt ihr irgendwelche Ideen, wie man das Problem lösen könnte?

Das Grundstück wäre sonst genau das, was wir suchen.

Lg, Ulli

  •  bape
11.4.2016  (#1)
Ein Tipp:
Frag doch mal die Gemeinde und deren Sachverständigen ob eine Unterschreitung des Mindestwertes der Bebaungsdichte nach §4 der Bebauungsdichteverordnung möglich wäre.Bis zu welchem Wert dies möglich ist weiß ich leider nicht?


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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
11.4.2016  (#2)
Habt ihr schon einen Entwurf für euer Haus bzw. Keller ja/nein? Wisst ihr wieviel m2 ihr insgesamt (Keller/EG/OG) haben wollt? Und in welchen Baugebiet liegt das Grundstück?

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  •  ulli1979
11.4.2016  (#3)
Wir haben noch keinen Entwurf, aber insgesamt werden wir wohl auf 220qm kommen. Davon wird nicht viel Keller sein, da Hanglage.
Baudichte ist 0,2-0,6.

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
11.4.2016  (#4)
Also bei 220m2 Wohnnutzfläche (Keller, EG, OG) sollte sich das eh in etwa ausgehen. Ich habe ca. 248m2 (75+173) Nutzfläche/Wohnnutzfläche und komme somit auf eine Geschoßfläche von 340m2. Du solltest also in etwa auf 320m2 Geschoßfläche kommen. Und die Geschoßfläche ist das was zur Berechnung herangezogen wird.
Bebauungsdichteverordnung 1993
§1 Begriffsbestimmungen Absatz 1

zitat..
Die Bebauungsdichte ist die Verhältniszahl, die sich aus der Teilung der Gesamtfläche der Geschosse durch die zugehörige Bauplatzfläche ergibt.


Wenn du also auf 320m2 Geschoßfläche kommst...... 320m2/1600m2 (Grundstück)= 0,2. Genau was noch erlaubt ist.

Ansonsten, wie bereits von bape geschrieben sich auf...
Bebauungsdichteverordnung 1993
§4 Unterschreitung

zitat..
Eine Unterschreitung der in einem Flächenwidmungsplan oder im § 2 festgelegten Mindestwerte ist nach Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Raumplanung zulässig, wenn dem städtebauliche Gründe, Gründe im Sinne des Ortsbildschutzes oder naturräumliche Gegebenheiten und sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen.


...berufen und um Unterschreitung ansuchen.

PS: Du schreibst Baudichte 0,2 - 0,6? In der Baudichteverordnung gibt es kein Baugebiet das mit dem Höchstwert von 0,6 endet.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.4.2016  (#5)

zitat..
ulli1979 schrieb: Jetzt meine Frage: Wenn man ein Grundstück jetzt teilt und dann in 3 Jahren, wenn eines bereits bebaut ist, zusammenlegen lässt, gibt es dann Probleme mit der Bebauungsdichte?

JA! Wenn durch die Vereinigung die bebauungsdichte nicht mehr passt, bekommst du keine Bewilligung für die Vereinigung

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  •  ulli1979
19.4.2016  (#6)

zitat..
stretch4u schrieb: Baudichte 0,2 - 0,6? In der Baudichteverordnung gibt es kein Baugebiet das mit dem Höchstwert von 0,6 endet.


Mit der Obergrenze hatte ich das nicht so genau im Kopf, da es nicht relevant für uns ist. Die Untergrenze weiß ich aber sicher...

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  •  bape
20.4.2016  (#7)
Orientiere Dich nochmals am post von stretch4u.
Wenn der Grundstückspreis für das ganze Grundstück deinen Vorstellungen entspricht fertige einen Entwurf an und sprich mit der Gemeinde und deren Bausachverständigen.
Ich hatte so ziemlich das gleiche Problem mit meiner 1500m² großen Bauparzelle.Mir wurde eine Bebauungsdichte von 0,15 genehmigt.

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  •  ulli1979
21.4.2016  (#8)
Lt. Gemeinde ist eine Unterschreitung der Bebauungsdichte nicht möglich.
Der Verkäufer macht jetzt etwas Druck bzgl. einer schnellen Entscheidung, da er nun zwei weitere ernsthafte Interessenten hat. Also ein Entwurfsplan wird sich jetzt so schnell nicht ausgehen. Vor allem deshalb nicht, da wir ab Juni für mehrere Monate im Ausland sein werden und vorher noch einiges zu erledigen ist und dafür einfach die Zeit fehlt. Das Grundstück haben wir uns ja schon länger ausgesucht gehabt, leider war da nicht klar wie viel davon umgewidmet wird. Wir haben auf 1000-1200qm gehofft.

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  •  bape
21.4.2016  (#9)
Das ist schade.Leider liegt es in deren Ermessensspielraum.Ich habe mit meiner festen Terrassenüberdachung entsprechend große Außenmaße erreicht.
Damit waren Sie dann zufrieden.

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