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Teilung eines Grundstücks

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  •  MarcusL
10.3. - 11.3.2016
4 Antworten 4
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Hallo zusammen!

Starte mal gleich mit der Fragestellung.

Meine Eltern besitzen ein Haus mit einem ca 2100 m² Grundstück.
Bank steht im Grundbuch.

Plan wäre eigentlich dass aus dem einen Grundstück zwei gemacht werden und eines mir überschrieben wird.

Welche Auswirkung hat das bestehende Pfandrecht der Bank?? Ist eine Teilung überhaupt möglich?

Danke schon mal vorab!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.3.2016  (#1)
Das was du vorhast gliedert sich formal in 2 Schritte:

1. Die Teilung eines Grundstückes in 2 Grundstücke
2. die Eigentumsübertragung eines der neugeschaffenen Grundstücke

Schritt 1 (Teilung) ist überhaupt kein Problem. Belastet ist ja die EZ (Einlagezahl) und daran ändert die Teilung des Grundstückes als solches noch gar nichts. Sind dann halt 2 Grundstücke statt einem in der EZ.

Wenn nun ein Grundstück aus der belasteten EZ herauskommen soll, dann gibts 2 Möglichkeiten:
Du nimmst mit dem Grundstück auch die Belastung durch die Bank (teilweise) mit - ist vermutlich nicht vorgesehen,
oder aber es gibt eine sogenannte "Freilassungserklärung" durch die Bank (d.h. die Bank verzichtet für dieses Grundstück auf eine Sicherstellung durch das Pfandrecht). Das wird die Bank dann tun, wenn das in der belasteten EZ verbleibende Grundstück zur Deckung des Pfandrechtes wertmäßig ausreichend ist.

In der Praxis werden die beiden Schritte in einem Zuge abgewickelt. Vorweg ist der Teilungsplan vom Geometer erforderlich und dann wickelt der Notar im Zuge der Vertragserrichtung und unter gleichzeitiger Einholung der Freilassungserklärung die Trennung und Übertragung des neuen Grundstücksteiles ab.

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  •  MarcusL
10.3.2016  (#2)
Danke für die rasche Rückmeldung!

Is ja eh ganz einfach. Dr. Google hat mir aber keine so perfekte Antwort geliefert.

Danke nochmal!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
11.3.2016  (#3)
für dich hats keien Auswirkungen.

du wirst das Grundstück lastenfrei übernehmen
es wird eine freilassungserklärung für das zu übergebende grudnstück seitens der bank gemacht.
diese prüft dabei, ob der wert der Liegenschaft nach Abschreibung auch noch im hinblick auf das Pfandrecht ausreicht. wenn ja, dann ist alles geritzt.
wenn nicht, dann könnte die bank der Freilassung nicht zustimmen.
ist aber eher äußerst selten der fall.

einfach mit der bank zusammensetzen die im GB steht

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  •  MarcusL
11.3.2016  (#4)
Den Auftrag das mit der Bank abzuklären hab ich meinen Eltern bereits erteilt. emoji

Hoffe auch dass es kein Problem ist.

Schritt eins zum Eigenheim geht mal in die richtige Richtung!

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