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Teilbebauungsplan

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  •  Gast Häuslbauer
9.9. - 26.10.2007
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Hallo! Benötige BITTE dringend eure Hilfe! Mein Gatte und ich möchten ein Einfamilienhaus in der Wachau bauen. Wir haben ein Grundstück, das im Bauland liegt. Zur Zeit gibt es in unserer Gemeinde keinen Bebauungsplan. Als wir jedoch mit unserem Bürgermeister über unser Haus gesprochen haben und wir Ihn (als erste Bauinstanz) zu fragen, ob er sich unser Haus so vorstellen kann (Walmdachhaus) meinte er (nach zwei Monaten hin und herdiskutiererei) er müsse das nochmals mit dem Zuständigen des Gebietsbauamtes besprechen. Diese Woche meinte er wir können das so nicht bauen, denn aus "gegebenen Anlass" möchte er (bzw. die Gemeinde) einen Teilbebauungsplan einführen. Meine Frage ist jetzt - hat es einen Sinn, wenn wir den Einreichplan jetzt einreichen bevor der Teilbebauungsplan in der Gemeinderatssitzung beschlossen wird? Kann der Bürgermeister sagen, dass er jetzt nichts bewilligt bis der Teilbebauungsplan gemacht ist? Bzw. müssen wir uns dann - obwohl wir den Einreichplan jetzt einreichen - an die spätere "Bauordnung" halten? Bitte um eure Ratschläge. Danke im Voraus für eure Mithilfe!!!!!

  •  RobRob
25.10.2007  (#1)
wenn die gemeinde - nicht will, dann wird das Walmdach wahrscheinlich nicht so möglich sein (eine Regel ist immer aufrecht: es muss ins Ortsbild passen - und das ist Ansichtssache - wenn man drauf besteht ist langer Rechtsstreit vorprogrammiert). Ich würde entweder sofort einreichen, dann ist der Bürgermeister zu einer Stellungsnahme verpflichtet oder selbst den zuständigen Referenten im Gebietsbauamt kontaktieren und fragen "was den erlaubt ist" oder beim Bürgermeister den Spies umdrehen und ihn fragen, was ins Ortsbild passt.
Meine Erfahrung ist, dass man alle Häuser schön gestalten kann. Es gibt auch andere hübsche Dachformen.

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  •  creator
26.10.2007  (#2)
gibt's noch keinen bebauungsplan.. hat die gemeinde pech und darf auch beim ortsbild nur nach OBJEKTIVEN kriterien wie höhe, verbaute fläche, etc. beurteilen! optik ist da unbeachtlich - das wissen nur wenige bürgermeister!
da euch der eh nicht wohlgesonnen scheint, ist es sinnvoller, gleich mit der oberinstanz srich amt der landesregierung kontakt aufzunehmen und sofort (vor dem inkrafttreten des bebauungsplanes!!) einzureichen.
robrob hat zwar recht, wenn er das mit dem rechtsstreit anführt, aber bei strategisch richtiger planung hat die gemeinde nix zu reden - und da heißt es jetzt mal einreichen, bevor durch einen bebauungsplan euer grundstück wertgemindert wird.

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  •  creator
26.10.2007  (#3)
guck' mal - http://www.energiesparhaus.at/forum/10164

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