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Stufenförmiger vs. versetzter Verlauf [NÖ]

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  •  CaMa5784
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
19.9. - 23.9.2012
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Hallo!

In der NÖ Bauordnung steht im §53 folgender Absatz:

Die Gebäudefront ist
bei geneigtem oder stufenförmigem Verlauf der oberen Begrenzung mit einem Höhenunterschied – in aufsteigender Richtung gemessen – von mehr als 3 m (ausgenommen Giebelfronten) oder
bei versetztem Verlauf (ausgenommen raumbildende Rücksprünge) von mehr als 1 m
in Frontabschnitte zu unterteilen. Die Gebäudehöhe ist dann für jeden Frontabschnitt gesondert zu berechnen.

Kann mir jemand sagen was der Unterschied von stufenförmigen (bzw. geneigtem) und versetztem Verlauf ist?

Hat vielleicht jemand auch eine Skizze dazu?

Uns wäre damit sehr geholfen!
Vielen Dank!

  •  joski
  •   Silber-Award
23.9.2012  (#1)
geneigt = gerade Verbindung zwischen links und rechts

stufenförmig = stufen (starke Neigung) und dazwischen gerade Verindung (z.B. 5% Neigung, 3 Stufen, 5% Neigung, 3 Stufen,....
versetzter Verlauf - Vor- und Rücksprünge in der Fassade

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.9.2012  (#2)
..geneigt/stufenförmig: hier gehts um den OBEREN Abschluss der Front. Geneigt bedeutet: kontinuierlicher Anstieg. Stufenförmig bedeutet eben, dass da irgendwo ein stufenförmiger Sprung nach oben ist.
Wenn die Neigung bzw. die Stufe so stark ist, dass der Höhenunterschied von einem Ende der Front zum anderen Ende mehr als 3 m beträgt, dann ist die Front -von unten beginnend - so in abschnitte zu unterteilen, dass diese Abschnitte einen max. Höhenunterschied der oberen Begrenzung von 3 m aufweisen.

Versetzter Verlauf bedeutet - wie es joski auch schon schrieb - dass die Front Vor- und/oder Rücksprünge aufweist. Sind diese Sprünge mehr als 1 m, dann sind dafür gesondert Frontabschnitte mit gesonderter Höhenberechnung zu berücksichtigen.

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