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Stützmauer [OÖ]

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  •  mouli
  •   Silber-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
6.10. - 7.10.2013 1
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Bin aus OÖ und wollte wissen, wie hoch eine betonierte Stützmauer sein darf, ohne eine Bauverhandlung bzw. Bauanzeige zu benötigen?
Gibt es eine Längenbegrenzung auch?
Wenn ich 20 Meter zum Bach hin habe, die Stützmauer jedoch nicht auf diese seite, sondern eine andere Grundgrenze mit einer Stützmauer versehen möchte, muss ich dann den Naturschutz fragen?
Danke für die Info

  •  kech
  •   Bronze-Award
7.10.2013  (#1)
Stützmauern unter 1,50m sind nicht anzeigepflichtig. Zur Länge gibt es mW kein Limit. Rechtsgrundlage: OÖ.Bauordnung 1994, § 25 Absatz 1, Ziffer 14.
Ob die weitere Vorschreibung von Ziffer 14 dein Vorhaben betrifft, solltest du mit der Gemeinde abklären.
Nach deinen Angaben kann ich mir nicht vorstellen, dass der Naturschutz zu involvieren ist. Im Zweifel aber besser dort nachfragen.

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