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steuerreform - weiß jemand schon???

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
27.10.2010 - 16.1.2011
7 Antworten 7
7
Hallo,
weiß vielleicht schon jemand wie es jetzt nach der steuerreform für die endfälligen tilgungsträger aussieht? sind diese ebenso mit der 25%igen kest belegt? glaube irgendwo einen satz gelesen zu haben, dass die "fondgebundenen lebensversicherungen" (und das sind doch die meisten endfälligen tilungsträger) davon nicht betroffen sind?
jedenfalls wäre diese 25%-Abgabe schon ein ziemliches problem, zumal die performance eh schon unter plan bleibt...
vielleicht meldet sich kurz ein finanzexperte emoji

danke, dani

  •  Noldman
  •   Gold-Award
27.10.2010  (#1)
Exakt kann dir das derzeit noch niemand beantworten, - Dazu müssen wir erst mal den Gesetzestext abwarten der überhaupt geplant ist.
Stimmt allerdings das was die Regierung gesagt hat, dann gilt diese Steuer nur für Neuerwerbe. Sprich für alle Aktien, Fonds etc. die ab 1.1.2011 gekauft werden. Und jetzt die schwierige Frage falls es für fondsgebundene Lebensversicherungen (anscheinend wirds ja auch für die Pensionsvorsorge keine Ausnahme geben, sollte das stimmen was ich nicht glaube, dann wäre dass der Todesstoß für dieses Produkt) auch gelten sollte, gilt das auch für Umschichtungen/Neuerwerbe etc. innerhalb eines bereits abgeschlossenen Fondsgeschäftes?!?

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  •  creator
  •   Gold-Award
27.10.2010  (#2)
bis jetzt liegt ja nur eine politische absichtserklärung - der regierung vor und wie immer darf man gespannt sein, wie man die details in einen begutachtungsentwurf bringt und was dann im zuge der begutachtung (und vor allem danach bis zur abstimmung im nationalrat) an abänderungsanträgen noch reinkommt - da sind jetzt mal die lobbyisten (und legisten) am werken.

mich erinnern solche "entscheidungen auf höchster ebene" immer an kindergartenpläne. da schaut alles immer so schön einfach aus - und an die details denkt man ja offiziell ned, da darf man dann "überrascht" sein...
das match geht ja schon los:
http://netzwerke.oegb.at/ueber45/ContentServer?pagename=Netzwerke/Index&nw=ueber45&L0=09f4097c90ebcea3e938110a15ea960b&L1=c9ec537eb4e941e5930c8bb6d66dfac3&L2=7470fad10b84b92fede08fb7cf78ddee&

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1160780-11-20/wie-funktioniert-das-jetzt-mit-dieser-neuen-aktiensteuer-in-oe
was dann wirklich bestandschutz hat und wie man das mit verlusten gegenrechnet, sollte man sich auch genauer anschauen...
dieser weg der budgetsanierung steht und fällt aber auch mit der reaktion aus der schweiz, liechtenstein und den zollausschlussgebieten. die aktiensteuer ist ja ned unbedingt ein bringer für jungholz & co...
bis jetzt ist mal auf www.ris.bka.gv.at noch nix greifbares - und alle anderen varianten sind halt vorerst nur das, was sie sind: varianten.

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  •  plaki
  •   Bronze-Award
30.11.2010  (#3)
Hab Folgendes gefunden: - Aus der Regierungsvorlage zur Steuerreform: https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Budgetbegleitgesetz_11449/Regierungsvorlage_BBG_Vorbl-Erl.pdf

Seite 31:
...
Eine weitere Ausnahme vom neuen KESt-Regime wird für Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen
von Kapitalvermögen und aus Derivaten iSd § 27 Abs. 3 und 4, die im Rahmen eines vor dem 1.11.2010
abgeschlossenen Tilgungsplanes erworben werden, vorgesehen. Diese Ausnahme kommt auf Antrag der
Steuerpflichtigen zur Anwendung, wenn der Tilgungsplan nachweislich im Zusammenhang mit einem
Darlehen steht, das dem Erwerb eines Eigenheimes, der Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung
(iSd § 18 Abs. 1 Z 3) dient und die Darlehensvaluta den Betrag von 200.000 Euro nicht übersteigt. Auf
die Besteuerung der von einem Fonds erzielten Einkünfte (Fondsebene) hat diese Bestimmung allerdings
keine Auswirkung. Durch diese Befreiung wird sichergestellt, dass Kreditnehmer, die endfällige Kredite
durch einen Tilgungsträger bedienen müssen, durch die neu eingeführte Substanzbesteuerung von
Finanzvermögen keinen Härten ausgesetzt sind.
...
Hoffe das hilft für's Erste!

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.11.2010  (#4)
jupp, kann zwar den gesetzestext nicht bestätigen, haben aber die vorabinfo bekommen, dass alle tilgungsträger, die eine versicherung als hintergund haben (FLV), mit 4% vers.-steuer endbesteuert sind - somit keine kest fällig wird.

grüsse, alex

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.12.2010  (#5)
das ist bislang alles nur spekulation, denn das - passieren des ministerrats ist wurscht bzw. nur der erste schritt. der parlamentsfahrplan ist hier http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Budgetbegleitgesetz_11449/_start.htm
eh genannt - und bis nicht das bundesgesetzblatt kundgemacht ist, sind das nur absichtserklärungen.

worauf ich hinauswill: es gibt in der parlamentarischen behandlung bzw. den lesungen immer irgendwelche initiativ- bzw. abänderungsanträge der verschiedensten abgeordnetengruppen, manchmal auch über parteigrenzen hinweg. was davon dann irgendwie einfließt, kann man heute nicht sagen, da bleibt eben der kundgemachte text im bundesgesetzblatt abzuwarten.
zudem scheinen mir einige passagen grenzwertig - ob und wie die gerechtfertigt und damit verfassungskonform werden, bleibt abzuwarten. z.b. wird es alle vn einer flv die NICHT häuslebauer sind, freuen, dass sie jetzt pecken sollen...



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.12.2010  (#6)
die frage - war im speziellen auf die FLV´s für fremdwährer ausgerichtet, und die hab ich, natürlich mit vorbehalt, beantwortet. und so wirds höchstwahrscheinlich, vielleicht auch in kleinen abwandlungen und mit fussnoten, kommen. fakt ist, dass viele häuselbauer nicht großartig auf gesetzestexte warten wollen, damit sie wieder halbwegs ruhig schlafen können. deswegen, cool down....

du weisst ja genauso wie ich, creator, dass es nunmal in österreich so üblich ist, dass die mehrheit für die fehler und verabsäumnisse weniger aufkommt (aufkommen muss). da gäbs ne unendliche liste...

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.12.2010  (#7)
@speeeedcat: das war nicht auf dein posting - gemünzt, sondern allgemein. dass niemand warten will, ist schon verständlich - nur wird nix anderes übrigbleiben.

fakt ist halt, dass nunmehr vlbg eine verfassungsklage - zu was ganz anderem, aber doch - einbringen will und es de facto jeder vn einer flv, der nicht haus baut oder - viel schlimmer - einfach die 200k-grenze überschritten hat, gegen die besteuerung ein musterverfahren vor den vwgh oder vfgh treiben kann. klar, das dauert mal locker 3 jahre - aber dann haben vwgh oder vfgh immer noch die möglichkeit, die - einfachgesetzlichen - passagen des budgetbegleitgesetzes 2011 aufzuheben. lustigerweise dann rückwirkend.
heißt konkret zweifach warten: einmal auf das bundesgesetzblatt und dann halt noch, ob das, was dort steht, auch der jeweiligen klage standhält.

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