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Steuerliche Ansässigkeit -> Kind

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  •  elanor
  •   Gold-Award
5.10.2017
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo!

Meine Tochter hat zur Taufe ein Sparbuch (?) bekommen, welches bei einer Bank in Bayern eröffnet wurde und auf welches anscheinend monatlich ein kleiner Betrag vom Opa eingezahlt wird.
Nun haben wir bzw meine Tochter ein Schreiben der Bank bekommen, sie wünschen eine Selbstauskunft der steuerlichen Ansässigkeit inkl Steueridentifikationsnummer - Grund ist eine neue gesetzliche Regelung, wonach sie die Daten der Kunden an ein Amt melden müssen.

Meine Frage dazu wäre, ist ein Kind - in unserem Fall 8 Jahre alt - auch steuerlich ansässig? Wenn ja, hat sie vermutlich auch oben genannte Identifikationsnummer, wo kann man die herausfinden?

Die Frage, die sich für mich daraus noch ergibt, muß ich bzw meine Tochter denn dann auch irgendwelche Steuern oder dergleichen in AT AT [Außentemperatur] abführen, weil sie ein Sparbuch in D hat? Muß ich das irgendwo melden?

Falls sich hier jemand auskennt, wär ich dankbar über Antwort.
LG

  •  altenberg
  •   Gold-Award
5.10.2017  (#1)
Es könnte vielleicht von der Einlagehöhe abhängen. Bei uns wirds am EUR 15t meldepflichtig, d.h. die Bank muss es melden.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
5.10.2017  (#2)
Hier gehts um den CRS:

"Das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) verpflichtet alle österreichischen Finanzinstitute ab dem 1. Oktober 2016 die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) ihrer Kunden sowie die entsprechende(n) Steueridentifikationsnummer(n) (TIN) zu erheben und diese Informationen elektronisch für mögliche Meldepflichten zu speichern."

dies gilt auch für deutsche finanzinstitute, da diese beim GMSG auch mitmachen.

In D isses eigentlich so, dass sofort ab Geburt eine Steuernummer vorhanden ist.. bei uns in Ö nicht.
Deshalb kann man hier auch, wenn das Sparbuch auf das Kind identifiziert ist, angeben, dass das Kind keine Steuernummer hat.

Ist deswegen so, weil....:

In welchen Fällen kommt es zu einer Meldung?

"Wenn Kunden als steuerlich ansässig in einem am CRS teilnehmenden Staat außer Österreich identifiziert wurden, ist das Finanzinstitut verpflichtet, ihre Daten (sowie gegebenenfalls Daten der beherrschenden Personen) jährlich an das Finanzamt zu melden, welches diese Informationen gegebenenfalls mit den Finanzbehörden der teilnehmenden Staaten in welchen der Kunde steuerlich ansässig ist austauscht. Das Gleiche gilt, wenn Kunden zwar in Österreich steuerlich ansässig sind, aber gleichzeitig über weitere ausländische steuerliche Ansässigkeiten verfügen.

Diese Meldepflicht gilt ab dem Jahr 2017 jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr."



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  •  elanor
  •   Gold-Award
5.10.2017  (#3)
Danke rk, für Deine ausführliche Antwort!

@altenberg: Na, so großzügig ist der Opa leider nicht emoji

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