« Baurecht  |

Spielhaus errichten, Höhe? Abstand zum Nachbarn? NÖ

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Bienchen
10.9.2022
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hallo zusammen,

wir würden gerne ein Holzspielhaus errichten für die Kinder, Höhe ca. 2,2m, Breite, 2m. Nun ist es aber so das wir in einem Hang gebaut haben und unser Garten maximal aufgeschüttet wurde. (Steinwurf) Wir haben rund um unseren Garten einen Zaun von einer Höhe von 1m (das war erlaubt). Der Nachbar neben uns ist deutlich niedriger geblieben und stört sich etwas an unserer Steinmauer...

Meine Frage nun, dürfen wir ein Spielhaus an unserer Grundstücksgrenze (1m reinrücken würden wir) errichten oder ist das nicht erlaubt wegen der Höhe? Zählt ein Spielhaus als Nebengebäude?
Wir wollen nur nicht das der Nachbar sich dann beschweren kann, weil es nicht erlaubt ist, und wir es wieder abbauen müssen.

Danke!

  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
10.9.2022  (#1)
Hallo!

zitat..
Bienchen schrieb: Zählt ein Spielhaus als Nebengebäude?

Das hängt vermutlich von der genauen Ausführung ab, wenn es sich wie ich das verstehe tatsächlich um ein "Haus", also ein Gebäude ähnlich einem Gartenhäuschen handelt, würde es vermutlich als Nebengebäude zählen und nicht als (bewilligungsfreies) Spielgerät wie Konstruktionen z.B. für Schaukel/Rutsche ect. (meine Interpretation, möglicherweise würde es jemand anderes als Spiel "Gerät" ansehen).

Unter der Annahme, dass es sich tatsächlich um ein Nebengebäude handelt, wäre dieses nur für den Verwendungszweck "Gerätehaus" bewilligungsfrei, Spielhäuser sind in diesem bewilligungsfreien Zusammenhang nicht explizit genannt, es wäre also genau genommen sogar ein Bewilligungsverfahren erforderlich (reguläres bzw. vereinfachtes je nach Gebäudehöhe), für diese würde jedenfalls die Gebäudehöhe vom Bezugsniveau (in deinem Fall ist das höchstwahrscheinlich das Urgelände vor der Anschüttung) gemessen werden, wenn die Gebäudehöhe >3m beträgt (und somit ein reguläres Bewilligzungsverfahren erforderlich wäre) wäre es sogar mindestens 3m von der Grundstücksgrenze einzurücken...

Wenn es kein Spielhaus sondern eine Gerätehütte wäre, dürfte diese in deinem Fall (wenn du noch keine andere bewilligungsfreie Gerätehütte auf deinem Grundstück hast) sogar bis zum Steinwurf gestellt werden...




1
  •  Bienchen
10.9.2022  (#2)
ok super, Danke für die Antwort.
Ich persönlich wäre es optisch auf jeden Fall als Spielgerät einstufen 

https://d1rsoc1eahlexs.cloudfront.net/media/catalog/product/cache/bc6373b69716d3a387ecc95817b9bf62/d/a/das-holzspielhaus.jpgBildquelle: https://d1rsoc1eahlexs.cloudfront.net/media/catalog/product/cache/bc6373b69716d3a387ecc95817b9bf62/d/a/das-holzspielhaus.jpg

1
  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
10.9.2022  (#3)

zitat..
Bienchen schrieb: Ich persönlich wäre es optisch auf jeden Fall als Spielgerät einstufen

Ist doch kleiner als gedacht 😂
Ein (erwachsener) Mensch kann es ja nicht mal ordentlich betreten, somit kann man es denke ich als Spielgerät einstufen und wäre somit bewilligungsfrei (also darfst es überall ausfstellen). 


1


  •  rabaum
  •   Gold-Award
10.9.2022  (#4)
Das wurde schon mal recht ausführlich von Karl10 erläutert

https://www.energiesparhaus.at/forum-spielturm-nachbar-abstand-niederoesterreich/59500

Stichwort Spiel- und Sportgeräte, die bewilligungs- und anzeigefrei keinen Regeln unterliegen. 

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [NÖ] Flachdach als Terrasse, gekuppelte Bebauung