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spätere Umwidmung für Büro

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  •  Gast Claudia
29.3. - 30.3.2007 1
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Wir haben ein sehr kleines Grundstück gekauft und möchten darauf ein Einfamilienhaus mit Büroräumlichkeiten im Keller errichten. Leider hat der Baumeister erst kurz vor Fertigstellung der Einreichpläne festgestellt, daß wir über die möglich Baudichte durch das Büro drüber sind. Er meint, wir sollten nun den Keller als Keller ausweisen und dann den Keller in ein Büro umwidmen lassen. Somit wären wir in der erlaubten Dichte von 0,4.
Wer weiß, ob man wirklich so einfach die Baudichte hintergehen kann? Spielt die Baudichte später keine Rolle mehr?

  •  chris
30.3.2007  (#1)
Wo soll das ein? - Zuers einmal: Wo soll das gebaut werden? Ausschlaggebend ist da immer die Lokale Bauordnung! Bei uns in Nö zählt nur die Bebaute Fläche, egal ob Keller drunter oder nicht und die Berechnungsformeln für die max. bebaubare Fläche kann auch sehr individuell geregelt sein (bei uns z.B. nicht in %, sondern als Formel!) Aber andere Bundesländer = andere Regeln

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