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Solarpflicht Steiermark Baugesetz 2011

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  •  faulio
17.3. - 15.9.2011
8 Antworten 8
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Stimmt es das in der Steiermark Solarpflicht besteht ? Auch wenn ich keine Förderung in Anspruch nehmen will?
Angeblich soll es ein neues gesetz geben aber habe nur artikel gefunden in denen steht dass dies eingeführt werden soll?
Kennt sich da jemand aus? Danke lg

  •  albundy
  •   Bronze-Award
17.3.2011  (#1)
aus dem neuen Baugesetz, gilt angeblich ab Mai 2011: - (dh. Bauverfahren, die ab Mai eingereicht werden, werden nach dem neuen BauG verhandelt)

§80
...
(6) Unabhängig von der Regelung gemäß Abs. 5 hat bei der Errichtung neuer Wohnbauten die Warmwasserbereitung unter Verwendung thermischer Solaranlagen oder direkt aus anderen erneuerbaren Energieträgern, sofern deren Einsatz jeweils nicht wirtschaftlich unzweckmäßig ist, oder über eine Fernwärmeversorung aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, wenn diese ganzjährig verfügbar ist, zu erfolgen. Der Verwendung thermischer
Solaranlagen dürfen Gründe des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes im Sinne des § 43 Abs. 4 nicht entgegenstehen.

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  •  faulio
17.3.2011  (#2)
Ok vielen dank dann bestätigst du was ich gehört habe. Also muss ich vor mai einreichen. Gilt dann das datum an dem ich es abgegeben hab oder an dem es genehmigt wird?
Und weißt du auch ob eine kaminpflicht besteht bei einem niedrigenergiehaus also kein passivhaus? Habe nämlich vor erdwärme zu machen und da bräucht ich ja keinen kamin.

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  •  albundy
  •   Bronze-Award
17.3.2011  (#3)
habe mittlerweile verifiziert: - das neue BauG tritt ab 1.Mai in Kraft. Für Dein Verfahren gilt das Datum der Einreichung. Übrigens sind Solaranlagen bis 100m2 bewilligungsfrei.

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  •  faulio
17.3.2011  (#4)
Ok vieken dank und was ist wenn es bei meiner einreichung beanstandungen gibt? Nehmen wir an ich reiche am 15. April ein und am 15. Mai bekomme ich bescheid dass zb. das dach so nicht gebaut werden darf - was ist dann wenn ich es dann auf die gewünschte dachform abänder und wieder abgebe?

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  •  albundy
  •   Bronze-Award
18.3.2011  (#5)
...das hängt auch von Deinem Sachbearbeiter in der Gde ab. - Wo ich wohn ists so, dass Planänderungsanträge zur Umgehung unguter Bestimmungen nicht gerne gesehen werden. Dh. Rosinenpicking solls nicht geben.
Kannst ja mal schauen, was für Dich besser ist:
http://www.bh-hartberg.steiermark.at/cms/beitrag/11402995/1206515/

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  •  faulio
18.3.2011  (#6)
Zitat: "...oder direkt aus anderen erneuerbaren Energieträgern, sofern deren Einsatz jeweils nicht wirtschaftlich unzweckmäßig ist, oder über eine Fernwärmeversorung aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, wenn diese ganzjährig verfügbar ist, zu erfolgen. "

Zählt eine Wärmepumpe mit Flächenkollektor zu "andere erneuerbare Energieträger.."??
So wie ich das lese bräuchte ich dann keine Solar oder?

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  •  albundy
  •   Bronze-Award
18.3.2011  (#7)
...da bin ich jetzt überfragt. - Tendenziell geb ich Dir recht, aber stutzig macht mich "direkt" - Wärmepumpe ist vielleicht indirekt??

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  •  faulio
15.9.2011  (#8)
also laut meinen baubescheid und sachverständigen darf ich nun ohne solaranlage bauen, da es nicht wirklich verständlich ist mit direkt / indirekt. Mein sachverständiger meinte es ist so eine grauzone und da sind sie sich noch nicht einig ob eine wärmepumpe direkt bzw. indirekt erneuerbar ist. Lg



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