« Baurecht  |

Siedlungshaus in EFH-Gebiet [Stmk]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  altenberg
  •   Gold-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
18.7. - 19.7.2016
9 Antworten 9
9
Gegend: Steiermark

Kann mir jemand sagen, ob es für folgende Fälle irgendwelche Einspruchsmöglichkeiten gibt:

1. Fall: Gegend mit ausschließlich Einfamilienhäusern. Es werden zwei Häuser verkauft, die Grundstücke zusammengelegt, die Häuser abgerissen und ein Wohnblock mit 22 Wohnungen (1,5 Parkplätze pro Wohnung) gebaut.

2. Fall: Gegend mit EFH und 1geschossiger "gemütlicher" Siedlung. Dazwischen werden vier 3geschossige Wohnhäuser mit 42 Wohnungen gebaut (80 Tiefgaragenplätze sind vorgesehen). Die Zufahrt und Abfahrt soll durch die "gemütliche" Siedlung erfolgen.

  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.7.2016  (#1)
Interessant wäre noch zu wissen, wie die Bebauungsbestimmungen für diese Gegend/Siedling ist --> Stichwort Bebauungsdichte und Bauklasse.

1
  •  altenberg
  •   Gold-Award
18.7.2016  (#2)
"Natürlich" werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten, vor allem die Bebauungsdichte wird halt bis aufs Letzte ausgereizt.

Was bedeutet "Bauklasse"? Vielleicht wäre dort ein Ansatz für eine Berufung?

1
  •  Fernmelder
18.7.2016  (#3)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das verhindern kann.

Wenn alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden muss eine Baugenehmigung erteilt werden, sonst ist es Amtsmissbrauch. Als Beispiel: Der Gemeinderat in Spittal/Drau hat einen Sendemast nicht genehmigt, weil die Bürger dagegen waren => Bürgermeister + Gemeinderäte waren wegen Amtsmissbrauch dran...

Umgekehrt: wenn die Gesetze nicht eingehalten werden kann bei meiner Gemeinde gar nicht eingereicht werden (Vorabprüfung negativ).

Ich habe übrigens gerade den gleichen Fall (nördlich hinter mir), die Nachbarn haben schon eine Bürgerinitiativ gegründet und demnächst einen Termin bei der Bürgermeisterin.


1


  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.7.2016  (#4)

zitat..
Fernmelder schrieb: wenn die Gesetze nicht eingehalten werden kann bei meiner Gemeinde gar nicht eingereicht werden (Vorabprüfung negativ).

Ein Bauansuchen kann ich IMMER stellen. Das ist allein meine Entscheidung. Eine "Vorabprüfung" ist anscheinend eine Prüfung bevor ich ansuche. Bevor ich ansuche lauft aber noch gar kein Bauverfahren, daher kanns dazu auch keine offizielle Entscheidung der BAubehörde geben. Eine "Vorabprüfung" ist daher max. eine inoffizielle Information darüber, wie es voraussichtlich im Bauverfahren ausgehen wird. Das kann stimmen, aber auch nicht und hat keinerlei rechtliche Verbindlichkeit.

Faktum ist, dass solche Wohnbauprojekte stets versuchen, die Grenzen von Bauklassen, Bebauungshöhen, Bebauungsdichten bis aufs Letzte auszureizen. Da passieren den Planern auch schon mal Fehler bzw. übertreiben sie es auch. Die Berechnung einer Gebäudehöhe ist gar nicht immer so einfach, wie wir hier ja schon oft diskutiert haben. Es ist also anzuraten, sich diese Projekte sehr wohl sehr genau anzuschauen, ob das alles passt. Auf die Baubehörde ist da nicht immer Verlass. Einerseits fehlt oft das Spezialwissen und andereseits wollen die Gemeinden solche Wohnbauprojekte oft unbedingt haben (sind also nicht ganz objektiv dazu eingestellt).
Alleine wird man das aber nicht "daheben", da sollte man sich schon einen Fachmann beiziehen.


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.7.2016  (#5)
@altenberg -

zitat..
altenberg schrieb: Was bedeutet "Bauklasse"? Vielleicht wäre dort ein Ansatz für eine Berufung?


Die Bauklasse gibt vor, wie hoch das Gebäude gebaut werden darf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bauklasse_(%C3%96sterreich)


1
  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
19.7.2016  (#6)
In meiner Stadt gibt's dafür gerade ein gutes Beispiel. Um zu verhindern, dass eben im Siedlungsbereich große Wohnhäuser/Mehrfamiliengebäude (obwohl prinzipiell möglich laut Bauklasse etc.) errichtet werden können, und deswegen erstens das Ortsbild leidet und höchst wahrscheinlich auch die Lebensqualität der Anwohner sinkt, wurde erstmal eine Bausperre in den Bereichen verhängt. Eine "vertiefende Studie" soll nun untersuchen ob es nicht sinnvoll wäre eine Beschränkung auf 2 Wohneinheiten je Bauplatz im Bebauungsplan festzuschreiben.

Also es ginge mit dem Willen des Bürgermeisters und Gemeinderates schon, dass man hier was macht. Jetzt ist halt noch die Frage ob die Gemeinde bei dir auch daran Interesse hat, die derzeitigen Anwohner zu "schützen" bzw. könntest du ja mal vorsichtig beim Bürgermeister anklopfen und ihm deine Problematik schildern.

1
  •  kernoel
  •   Bronze-Award
19.7.2016  (#7)
An die Wohneinheiten/Bauplatz hab ich auch gedacht. Bei mir zuhause beschränkt auf 3 Wohneinheiten.

1
  •  altenberg
  •   Gold-Award
19.7.2016  (#8)
@stretch4u - Die Problematik ist ja eben die, dass die Gemeindeoberhäupter total drauf erpicht sind, die Einwohnerzahl um jeden Preis zu erhöhen.

Das dadurch die Lebensqualität aller sinkt und auch bestehende Immobilien entwertet werden, ist da oben anscheinend jedem egal.


1
  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
19.7.2016  (#9)
Tja, das ist dann natürlich Pech, dass die Gemeinde so eingestellt ist. Wenn die Wohnbaugesellschaft oder wer auch immer die Wohnungen bauen will alle Regeln und Gesetze einhält wirst nichts dagegen machen können. Du kannst, wie Karl10 anmerkte, nur darauf schauen ob alles passt was die da planen. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit da was zu machen.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Probleme mit Planern