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Sichtschutz am Grund

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  •  Flohzirkus
4.4. - 5.4.2022
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo!
Ich würde gerne einen Teil meines Gartens mit einem hohen Holz-Sichtschutz ausstatten. Darf ich das ohne Bauverhandlung?
An der Grundgrenze zur Einfriedung ist es mir bewusst, dass man dies nur bis zu einer Höhe von 1,50m (Stmk) ohne Baubewilligung machen darf, aber wir würden uns nur gerne rund um die Terrasse und den Pool ein bissl "schützen".
Der Sichtschutz würde die Grundgrenze nicht berühren.
Danke schonmal für eure Antworten und LG

  •  Ajko
5.4.2022  (#1)
Ich weiß nicht wie es in der Stmk ist, aber bei uns in NÖ, muss nur der "erste" Zaun 1,50m hoch sein, wenn ich direkt hinter diesen Zaun einen weiteren Zaun/ichtschutz setze, darf dieser höher sein.
Zumindest hat meine Gemeinde das akzpetiert. sieht dementsprechend nicht sooo toll aus, aber mir war ein guter Sichtschutz wichtig.

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  •  Flohzirkus
5.4.2022  (#2)
Alles klar, vielen Dank für deine Antwort!
Werde mich mal bei meiner Gemeinde erkundigen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.4.2022  (#3)

zitat..
Ajko schrieb: aber bei uns in NÖ, muss nur der "erste" Zaun 1,50m hoch sein,

Das mag vielleicht in einem Bebauungsplan deiner Gemeinde so stehen, für NÖ generell gibt es jedoch keine Bestimmung, dass ein Zaun nur 1,50m hoch sein darf.
Und die Frage war ja eigentlich nicht, ob man das darf, sondern

zitat..
Flohzirkus schrieb: Darf ich das ohne Bauverhandlung?

Wie hoch @Flohzirkus den Teil seines Gartens einfrieden will, sagt er zwar nicht genau, es scheint aber, dass es mehr als 1,50m sein sollen, oder?
Faktum ist, dass eine Einfriedung mit mehr als 1,50 m Höhe jedenfalls eine Baubewilligung braucht. Dafür ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Da wird zwar keine Bauverhandlung abgehalten, du musst aber genauso um die Bewilligung ansuchen und diverse Unterlagen beilegen. Das Vorhaben wird von der Baubehörde auch auf baurechtliche Übereinstimmung geprüft und am Ende gibts einen Bescheid.



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  •  Flohzirkus
5.4.2022  (#4)
Danke auch dir für deine Antwort Karl.
Unser Haus steht ziemlich mittig auf dem Grund. Wir würden gerne einen 1,80m hohen Sichtschutz auf 3 Seiten der Terrasse und Pool aufstellen.
Der genannte Sichtschutz wäre in nicht in der Nähe der Grundgrenze, sondern ziemlich in der Mitte und da ist nur ein Teil der Gesamtfläche betroffen.
Uns gehts nur um Privatsphäre,  wir möchten uns nicht einbunkern

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