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Servitutserweiterung

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  •  gwieser
24.9. - 4.11.2014
13 Antworten 13
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Hallo,

hoffentlich nicht offtopic hier, aber es betrifft unser Bauvorhaben. Es existiert ein Servitutsweg auf den 5 nördlich angrenzenden Grundstücken, wo die Grundstücke untereinander sowohl dienend als auch herrschend sind (sprich, jeder der Grundstücksbesitzer kann diesen 3m breiten Streifen nutzen). Wir kaufen nun das Grundstück auf der anderen Seite dieses Servitutsweges, und im Grundbuch und Servitutsvertrag ist dieses Grundstück als herrschend angegeben, sprich wir dürfen diesen Weg ebenso benützen. Soweit alles gut.

Dieser Weg ist eine Sackgasse, und endete bis jetzt auf der offenen Seite am öffentlichen Gut. Diesen Bereich vom öffentlichen Gut sollen wir nun von der Gemeinde übernehmen und das wird die Zufahrt zu unserem Gründstück. Damit ergibt sich für die 5 anderen Grundstücksbesitzer natürlich ein Nachteil, wenn sie kein Recht auf Gehen und Fahren auf dieser Fläche bekommen würden. Da es bereits einen Vertrag gibt, der eben den bestehenden Servitutsweg regelt und die Parteien die selben sind, kann man den bestehenden Vertrag erweitern und den 5 Nachbarn ein Geh- und Fahrrecht einräumen, ohne deren Zustimmung zu bekommen? Was wäre der "leichteste" Weg um dies zu lösen? Die Sache ist ein wenig heikel da ein paar der Nachbarn ziemlich querulant sind und grundsätzlich gegen eh alles, daher der Versuch sich hier unsererseits rechtlich abzusichern und ihnen alle nötigen Rechte zuzubilligen, aber eben nicht von deren Zustimmung abhängig zu sein. Die Abtretung des öffentlichen Gutes ist vom Gemeinderat genehmigt und aufgelegt worden, sprich ist mit Unterzeichnung des neuen Teilungsplans rechtskräftig.

  •  neoplan
25.9.2014  (#1)
servitute - ? mögl.w. ist das fahrrecht am öff.gut von den Nachbarn bereits ersessen ?

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  •  woo
25.9.2014  (#2)
1. Vielleicht Ersitzung der Servitut am ehem. öffentlichen Gut (Achtung: beim öffentlichen Gut 40 Jahre Ersitzungszeit)
2. Ohne Unterschrift der Nachbarn wirst du die Dienstbarkeit nicht ins Grundbuch einverleiben lassen können.
3. Verstehe ich das Problem nicht ganz, da das Interesse an der Erweiterung der Dienstbarkeit ja nur bei den nördlich gelegenen Grundstücken liegt. Oder übersehe ich was?
4. Warum spielt ihr die Eintragung nicht über/mit Gemeinde? Wenn die schon Interesse hat das öffentliche Gut loszuwerden, könnte der Bürgermeister auch die Beteiligten einladen und die Sache erklären?!

lg woo


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  •  gwieser
25.9.2014  (#3)
Danke für die Tipps. Punk 4 ist sicherlich eine gute Idee. Das Problem ist dass sich die nördlichen Nachbarn gegen alles sperren was das Projekt ermöglicht und alles tun, um es zu verhindern. Da die Gemeinde sehr am Kalmieren der Situation in dieser Siedlung interessiert ist wäre Punkt 4 wirklich eine gute Lösungsmöglichkeit.

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  •  atma
  •   Gold-Award
25.9.2014  (#4)
und du willst da wirklich hin?

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  •  gwieser
25.9.2014  (#5)
Gute Frage, und die AW ist ja. 1.) sind das "Wochenendler" und 2.) ist der Rest der Siedlung bzw. des Dorfes uns wohl gesonnen bzw. sind wir mittlerweile mit einigen gut befreundet. Dass die paar Nachbarn querulieren war schon immer so seit sie dort wohnen (ca. 12 Jahre) und war von vorn herein klar. Pensionisten, die nix zu tun haben, besorgen sich halt "Arbeit". Außerdem sind das gerade mal 3 Nachbarn, die nur die Hälfte der Zeit (wenn überhaupt) dort wohnen und die eh keinen Anschluss mit dem Rest des Dorfes suchen, versus der ganze Rest der Siedlung und des Dorfes. Das Grundproblem ist wohl dass sich die Gemeinde ein wenig patschert anstellt und sobald einer Unruhe verursacht wird relativ rasch nachgegeben oder zumindest der Panik-Mode aktiviert und versucht, die Wogen zu glätten statt bei gewissen Dingen Grenzen zu ziehen.

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  •  woo
25.9.2014  (#6)
Dann würde ich bei der Gemeinde deponieren, dass du das öffentliche Gut nur übernimmst, wenn vorher die Servituten geregelt sind.


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  •  neoplan
25.9.2014  (#7)
? was wird denn hier eigentlich so galant "..öffentliches gut übernehmen.." genannt ? Schenkung ? wieviel ?

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  •  gwieser
25.9.2014  (#8)
Nein, keine Schenkung, €500,- (also eh noch unter den €2.000,- unter denen eine einfache Übernahme möglich ist).

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  •  neoplan
30.9.2014  (#9)
also: ? durch bagatell-Formalakt versuchsweise-verdeckte Schenkung öffentlichen gutes (? andere Analysen ?)?

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  •  gwieser
30.9.2014  (#10)
Die Gemeinde will vor allem vermeiden, dass sie eine Böschungsbefestigung in der Höhe von 50-100k Euro errichten lassen muss, die ich als privater nicht machen muss (Privatgrund vs. frei zugängliches und befahrbares öffentliches Gut). Da von "Schenkung" zu sprechen ist ein wenig, naja, provokativ.

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  •  neoplan
30.9.2014  (#11)
naja,najo,nonanet: und die 5 ( siehe oben ) marschieren dann durch lebensgefährlich-böschungsunbefestigten Hohlweg, odrrr wa ?

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  •  gwieser
30.9.2014  (#12)
Hm, schwierig auf so einen Schwachsinn sinnvoll zu antworten.

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  •  neoplan
4.11.2014  (#13)
schade, dass der fall ( hat doch was ) anscheinend niemand weiter interessiert.

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