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Servitute [B]

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  •  alfa2
  •  [B]
  •  [Burgenland]
20.4. - 24.4.2011
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Hallo liebe Forumsgemeinde!
Ich überlege ein Grundstück im Weinviertel zu kaufen. Der Preis und die Fläche passen, die Lage und Infrastruktur der Gemeinde auch.
Es ist nur so:
- derzeit sind es 3 Parzellen, ein und derselbe Eigentümer
- Parzelle 1 ist bebaut und laut Flächenwidmungsplan Bauland, Zufahrt über die Hauptstraße
- Parzelle 2 ist nicht bebaut und ebenfalls Baulaund
- Parzelle 3 ist Grünland
- diese 2 Parzellen würde ich kaufen

Parzelle 2 ist über Parzelle 3 zu erreichen über "Hintaus" und da dort keine Leitungen (Wasser, Strom, Kanal) verlegt sind, müssten die Anschlüße über die Parzelle 1 also über die Hauptstraße erfolgen.
Ich müßte also für einen Anschluß über den Grund des Verkäufers gehen.
Der Verkäufer würde mir ein entsprechendes Servitut eintragen lassen ins Grundbuch.
Jetzt endlich meine Frage: genügt hier ein Leitungsrecht oder brauche ich auch ein Wegerecht? immerhin muss ich ja die Leitungen verlegen lassen bzw. nicht ich sondern eine Firma, die das Recht ja nicht hat oder gilt das dann auch für die?
und was mir noch dazu einfällt ist: sollte ich mal nach einem Gebrechen seinen Garten aufgraben müssen oder noch schlimmer ich müsste in seinem Haus Stemmarbeiten durchführen (die Leitungen müssten durch sein Haus verlegt werden), in wie weit bin ich verpflichtet den ursprungsgemäßen Zustand wiederherzustellen?
Hat so etwas schon jemand von euch gemacht?

vg
alfa2

  •  creator
  •   Gold-Award
21.4.2011  (#1)
die genauen verhältnisse vor ort kenne ich nicht - das scheint mir dennoch etwas komisch, dass zwar etwas als bauland gewidmet ist, aber kein direkter anschluss von einem öffentlichen grundstück (straße) möglich sein soll. da wäre ich vorsichtig und würde mal bei der gemeinde fragen, wie die sich das vorstellt, wenn die parzellen jetzt getrennte eigentümer kriegen sollen.

der verkäufer bietet allen ernstes ein servitut durch sein bestehendes haus an? ist lustig, denn dann sollte er sich bei der instandhaltung der servituten beteiligen... das müsste man aber auch vereinbaren.
sinnvollerweise kannst natürlich nur ein servitut, das die wartung und instandsetzung ermöglicht, vereinbaren.
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap8_0.xml?section-view=true;section=5

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  •  alfa2
21.4.2011  (#2)
Vielen Dank für die Antwort creator - die Adresse samt Planausschnitt kann ich dir per Mail schicken, wenn du willst.
Ich versuchs mal zu erklären: es ist eine typische "Hauptstraßen-Ortschaft" also 1 Hauptstraße und links und rechts sind sehr schmale, aber sehr lange Grundstücke, die Bauweise direkt an der Straße ist geschlossen.
An der Hauptstraße steht das Wohnhaus des Verkäufers und dahinter ist Garten, der eben teilweise Bauland und Grünland ist. Der Garten steht zum Verkauf und das jetzige Grundstück wird dann abgetrennt und gehört mir. Zufahrt habe ich über eine Gemeindestraße (also über die Gartenzufahrt).

Laut Makler und Verkäufer hat die Gemeinde gesagt, dass die Anschlüße nur über die Hauptstraße möglich sind, deswegen sind auch die Servitute notwendig. Der versteht der Verkäufer, der will ja verkaufen weil er so einen großen Garten nicht braucht und wenn er den Servituten nicht zustimmt, wird er wohl keinen finden der sich 1700qm Garten kauft.

das bestehende Haus des Verkäufers ist 130 Jahre und wird gerade saniert und renoviert. Anders als durch sein Haus können die Leitungen nicht verlegt werden. Ich hoffe er ist sich dessen bewusst.

Werde hier wohl am besten auch einen Rechtsanwalt fragen.

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.4.2011  (#3)
den rechtsanwalt kannst dir eigentlich sparen, da - müsste eine schriftliche bestätigung der gemeinde einerseits und die beratung des notars auch ausreichen. klär' vorher ab, ob das, was du planst, so auch durchführbar ist. zudem muss auch der makler - so er seine provision zur gänze haben will, aufklären.

vgl. auch die §§10 ff der nö bauordnung - speziell, ob das ein bauplatz sein kann.
hoffen, dass sich der verkäufer seiner pflichten bewusst ist, ist halt zuwenig.
ggf. auch mal ak oder vki befassen - ist auch billiger als ra.

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
21.4.2011  (#4)
.. "komisch" ist das nicht, dass zwar etwas als bauland gewidmet ist, aber kein direkter Anschluss von einem öffentlichen grundstück (straße) möglich ist. Das kommt sogar sehr häufig vor, und zwar dann, wenn Bauland auf eine bestehende Grundstücksstruktur draufgewidmet wird - was ja eigentlich immer der Fall ist. Hier (und auch sonst sehr häufig) ist halt nach der - offensichtlich schon sehr alten - Widmungsfestlegung noch keine Anpassung der Grundgrenzen (Parzellierung) erfolgt. Das ist bau- und raumordnungsrechtlich völlig ok. Bei der Widmungsfestlegung ist es unerheblich, ob die einzelnen gewidmeten Grundstücke auch tatsächlich alle Bauplatzanforderungen erfüllen.
Diese Frage stellt sich erst - so wie hier - wenn dann tatsächlich gebaut werden soll. Dieser Zeitpunkt ist jetzt da und daher ist zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses Grundstück zu einem Bauplatz erklärbar ist. Derzeit ist das schon deshalb nicht möglich, da das Grundstück im Bauland nicht unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzt.
Die Lösung mit einem Servitut (Fahrrecht) scheint nach der Schilderung über den angrenzenden Verkäufer nicht möglich (geschlossene Verbauung!! wie soll da ein 3 m breiter Weg für Einsatzfahrzeuge geeignet möglich sein??).
Bleibt daher für das Fahrrecht nur das Grünlandgrundstück, das auch gekauft werden soll. Bevor man da ein Servitut für das Fahrrecht festlegt, würde ich die beiden Grundstücke jedoch vereinigen - dann ist der Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche offensichtlich gegeben (dürfte geeignet sein, da als "Gemeindestraße" bezeichnet).

Eine ganz andere Frage stellt sich hier für mich noch an alfa2:
Wie hast du eigentlich vor, deinen Bauplatz zu verbauen??? Hast du schon erkundet, welche Bebauungsweisen hier möglich sind?? Würd ich vor dem Kauf abklären!

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  •  alfa2
22.4.2011  (#5)
@Karl10:
ja die Zufahrt wäre über das Grünland, welches ich auch kaufen werde um es z.B. als Garten zu nutzen. Nur die Anschlüße für Wasser, Kanal und Strom müssten eben über das zukünftige Nachbarsgrundstück erfolgen und das würde durch ein entsprechendes Servitut vom Nachbarn erfolgen.
Laut Markler und der hat die Informationen vom Gemeindeamt, gibt es keinen Bebauungsplan, sondern gilt eben nur die nö. Bauordnung.
Kann diese Information so richtig sein?

@creator:
Danke für den Hinweis in der Bauordnung und zu AK und VKI!!

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
22.4.2011  (#6)
."... gilt eben nur die Bauordnung..." - auch die BAuordnung hat Regeln, nicht nur ein Bebauungsplan...
Eine davon ist, dass du Bauplatzeignung brauchst...derzeit ist die nicht gegeben.



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  •  creator
  •   Gold-Award
23.4.2011  (#7)
mit "komisch" habe ich mich natürlich nicht auf den IST- - ...sondern auf den SOLL-stand nach verkauf bezogen... der ist-stand alter rechte ist ja für alfa2 auch wurscht und eine bauplatzeignung sehe ich wie karl10 nicht. sorry - war mal wieder zu kurz.


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  •  alfa2
24.4.2011  (#8)
danke für eure antworten!
ich werde mir mal so wie creator schon geschrieben hat die §§10 ff der nö bauordnung durchlesen und versuchen festzustellen, ob und wie eine bauplatzeignung besteht.

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